Element 68Element 45Element 44Element 63Element 64Element 43Element 41Element 46Element 47Element 69Element 76Element 62Element 61Element 81Element 82Element 50Element 52Element 79Element 79Element 7Element 8Element 73Element 74Element 17Element 16Element 75Element 13Element 12Element 14Element 15Element 31Element 32Element 59Element 58Element 71Element 70Element 88Element 88Element 56Element 57Element 54Element 55Element 18Element 20Element 23Element 65Element 21Element 22iconsiconsElement 83iconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsElement 84iconsiconsElement 36Element 35Element 1Element 27Element 28Element 30Element 29Element 24Element 25Element 2Element 1Element 66
11. Hamburger Mediensymposium: Kann Medienrecht den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern?

11. Hamburger Mediensymposium: Kann Medienrecht den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern?

Hamburg, 27.05.2021. Unter dem Titel „Kann Medienrecht den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern?“ fand heute das 11. Hamburger Mediensymposium statt. Expert:innen diskutierten unter der Moderation von Prof. Dr. Wolfgang Schulz (Direktor Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut) die Auswirkungen digitaler Medien auf Strukturen und Dynamiken der öffentlichen Kommunikation und die daraus resultierenden Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dabei setzten sie sich auch mit Anforderungen an eine digitale Regulierung auseinander.  
 
Oliver Radtke begrüßte als Vorsitzender des Ausschusses für Medien- und Kreativwirtschaft die Teilnehmenden im Namen der Handelskammer Hamburg: „Die Welt hat sich rasant digitalisiert – der regulatorische Rahmen muss sich nun schnellstens diesen Veränderungen anpassen. Es geht jetzt darum, ganzheitlich zu regulieren für einen fairen Wettbewerb und für eine vielfältige Medienlandschaft. Wenn das gelingt, kann Regulierung den Meinungsbildungsprozess in einer Demokratie durch funktionsfähige Qualitätsmedien und einer Vielfalt hochwertiger Inhalte im Netz grundlegend unterstützen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.“
 
PD Dr. Jan-Hinrik Schmidt vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) Teilinstitut Hamburg am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut widmete sich in seinem Vortrag „Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Zeiten digitaler Kommunikation“ der Frage, ob die Medienlogik der sozialen Medien ähnliche Integrationsleistungen, die wir traditionellerweise mit publizistischer Medienöffentlichkeit verbinden, erwarten lässt, oder ob wir eher neue Formen und Gefährdungen des Zusammenhalts wie des Zusammenhaltens beobachten.: „Soziale Medien verändern das Gefüge von Öffentlichkeit ganz grundlegend und folgen einer anderen Medienlogik als die klassischen Medien. Das wirkt sich auch auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus.“
 
Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), betonte in seinem Vortrag „Mit deutschem Medienrecht gegen Google, Twitter und Co.?“ die Bedeutung der Regulierung von Medienintermediären für den gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess. Er erläuterte unter anderem das Vorgehen der MA HSH gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf internationalen Plattformen, beispielsweise bei Twitter. Die MA HSH habe erreicht, dass Twitter rechtswidrige, hier pornographische Profile für deutsche Nutzer:innen sperrte. Die von der MA HSH eingeleiteten medienrechtlichen Verwaltungsverfahren seien die ersten dieser Art, die erfolgreich gegen einen im Ausland ansässigen Host-Provider bis zum Ende geführt worden seien.
Auch die Verfahren gegen Google wegen möglicher Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot seien zielführend: „Der neue Medienstaatsvertrag wirkt. Große internationale Plattformen mit Relevanz für die Meinungsbildung müssen ihre Auswahlentscheidungen in einem medienrechtlichen Verfahren überprüfen lassen. Das ist, unabhängig vom Ergebnis, ein Wert an sich.“

Ass. iur. Amélie P. Heldt, maître en droit, ebenfalls FGZ Teilinstitut Hamburg am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, erklärte in ihrem Vortrag „Der digitale europäische Markt von morgen: europäische Regeln für die großen Plattformen“: Mit ihrem Entwurf eines Digital Services Act Package beabsichtigt die EU-Kommission, große Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen und Risiken für die Verzerrung der öffentlichen Meinungsbildung zu reduzieren. Dafür beschränkt sie sich nicht auf den europäischen Binnenmarkt, sondern versteht diese Regulierungsinitiative als Vorlage für andere Rechtsordnungen, um einen umfassenden Schutz der Öffentlichkeit zu gewährleisten. „Der EU-Gesetzgeber hat die Grundrechte der EU-Bürger:innen im Blick mehr als noch vor zwanzig Jahren beim Inkrafttreten des Vorgängergesetzes, der E-Commerce-Richtlinie. Darüber hinaus ist er sich der Risiken der Geschäftsmodelle von Plattformen für die Gesellschaft bewusster und möchte eine Vorreiterrolle auf globaler Ebene einnehmen.“
 
Das Hamburger Mediensymposium ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut und der Handelskammer Hamburg. Die heutige 11. Ausgabe fand erstmals online statt.

Newsletter

Infos über aktuelle Projekte, Veranstaltungen und Publikationen des Instituts.

NEWSLETTER ABONNIEREN!