Element 68Element 45Element 44Element 63Element 64Element 43Element 41Element 46Element 47Element 69Element 76Element 62Element 61Element 81Element 82Element 50Element 52Element 79Element 79Element 7Element 8Element 73Element 74Element 17Element 16Element 75Element 13Element 12Element 14Element 15Element 31Element 32Element 59Element 58Element 71Element 70Element 88Element 88Element 56Element 57Element 54Element 55Element 18Element 20Element 23Element 65Element 21Element 22iconsiconsElement 83iconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsElement 84iconsiconsElement 36Element 35Element 1Element 27Element 28Element 30Element 29Element 24Element 25Element 2Element 1Element 66
Juristische Einschätzung: Chatkontrolle zur Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen

Juristische Einschätzung: Chatkontrolle zur Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen

Zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zum Erkennen und Melden von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs hat Dr. Stephan Dreyer dem Science Media Center Germany (SMC) eine juristische Einschätzung gegeben. Der Gesetzesvorschlag enthalte viele Verbesserungen bei der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz, aber auch einige zu diskutierende Ansätze.
 
Die Verordnung sieht vor, dass betroffene Anbieter Nachrichten, die über ihre Dienste verschickt werden, überprüfen und gegebenenfalls melden – ein Vorgang, der im Kontext dieses Gesetzes auch als Chatkontrolle bekannt wurde. Dabei sollen Nachrichten vor dem Abschicken auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer überprüft werden. Wie genau diese Überprüfung technisch geregelt werden soll, lässt der Gesetzesvorschlag offen.
 
„Träte die Verordnung in dieser Form in Kraft, muss unabhängig von den Eingriffen in die Menschenrechte vieler unbescholtener Nutzer*innen darauf hingewiesen werden, dass große professionelle Tauschringe und Foren für Missbrauchsdarstellungen davon nicht berührt würden“, sagt Stephan Dreyer. „Die hätten und haben sich längst in Ecken des Netzes zurückgezogen, die ihre Entdeckung und Verfolgung ungleich schwieriger machen. Die über große Hosting- und Messaging-Plattformen agierenden Straftäter*innen wären durch die Verordnung in der Tat besser zu ermitteln – wenn sie denn nicht vorher in andere Netzgefilde abwandern.“

Weitere Statements von Stephan Dreyer und anderen Expert*innen lesen Sie auf der Website des SMC.

Newsletter

Infos über aktuelle Projekte, Veranstaltungen und Publikationen des Instituts.

NEWSLETTER ABONNIEREN!