Zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zum Erkennen und Melden von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs hat
Dr. Stephan Dreyer dem
Science Media Center Germany (SMC) eine juristische Einschätzung gegeben. Der Gesetzesvorschlag enthalte viele Verbesserungen bei der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz, aber auch einige zu diskutierende Ansätze.
Die Verordnung sieht vor, dass betroffene Anbieter Nachrichten, die über ihre Dienste verschickt werden, überprüfen und gegebenenfalls melden – ein Vorgang, der im Kontext dieses Gesetzes auch als Chatkontrolle bekannt wurde. Dabei sollen Nachrichten vor dem Abschicken auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer überprüft werden. Wie genau diese Überprüfung technisch geregelt werden soll, lässt der Gesetzesvorschlag offen.
„Träte die Verordnung in dieser Form in Kraft, muss unabhängig von den Eingriffen in die Menschenrechte vieler unbescholtener Nutzer*innen darauf hingewiesen werden, dass große professionelle Tauschringe und Foren für Missbrauchsdarstellungen davon nicht berührt würden“, sagt Stephan Dreyer. „Die hätten und haben sich längst in Ecken des Netzes zurückgezogen, die ihre Entdeckung und Verfolgung ungleich schwieriger machen. Die über große Hosting- und Messaging-Plattformen agierenden Straftäter*innen wären durch die Verordnung in der Tat besser zu ermitteln – wenn sie denn nicht vorher in andere Netzgefilde abwandern.“
Weitere Statements von Stephan Dreyer und anderen Expert*innen lesen Sie auf der
Website des SMC.