Wir kommen aus dem Feiern gar nicht wieder 'raus:
Matthias K. Klatt hat am 4. August 2021 erfolgreich seine Dissertation zum Thema "Sondervoten am Bundesverfassungericht" (summa cum laude) verteidigt. Wir gratulieren herzlich!
Matthias K. Klatt ist seit November 2018 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienrecht und Öffentliches Recht einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen von
Prof. Dr. Wolfgang Schulz an der Universität Hamburg. Er unterstützt dabei in Forschung und Lehre und übernimmt die Koordinierungsfunktion mit dem Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI).
Matthias K. Klatt studierte bis zum Sommer 2017 Rechtswissenschaftenmit dem Schwerpunkt Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Währenddessen absolvierte er Praktika beim Deutschen Bundestag und in der Europaabteilung des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin. Nach seinem akademischen Abschluss sammelte er erste Berufserfahrungen in einer amerikanischen Anwaltskanzlei im Bereich Kartellrecht. In seinem Dissertationsprojekt beschäftigte sich Matthias K. Klatt mit den abweichenden Meinungen von Richtern des Bundesverfassungsgerichts, die diese bei Senatsurteilen abgeben können (Arbeitstitel: „Die richterliche abweichende Meinung: Empirische und funktionstheoretische Analyse der Praxis des Bundesverfassungsgerichts“).