Das Institut engagiert sich bereits seit einigen Jahren im Bereich der medienrechtlichen Aus- und Weiterbildung. Der im April 2006 von der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene Fachanwalt „Urheber- und Medienrecht“ eröffnet Anwälten mit dem entsprechenden Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt einen anerkannten Spezialisierungsnachweis.
Laufzeit: 2006-2009
Forschungsprogramm:
Weitere Projekte
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