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Analyse des Jugendmedienschutzsystems - Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Analyse des Jugendmedienschutzsystems - Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

In den Jahren 2007/2008 hatte das Institut die Ergebnisse seiner Evaluation des Jugendmedienschutzsystems in vielfältiger Weise kommuniziert und erläutert. Das von Oktober 2006 bis Oktober 2007 durchgeführte Projekt analysierte das derzeitige Jugendmedienschutzsystem, wie es durch das Jugendschutzgesetz des Bundes und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder etabliert wird. Auf der Grundlage der Ergebnisse beabsichtigten Bund und Länder, eine Optimierung des Systems vorzunehmen.

Das Projektdesign zielte darauf, das Funktionieren der von den Gesetzen vorgegebenen Prozesse und Organisationen zu überprüfen; das Erkenntnisinteresse orientierte sich an den Bund-/ Länder-Eckpunkten sowie der Protokollerklärung der Länder zum JMStV. Die Analyse erfolgte in zwei Schritten, einer Funktionsanalyse und einer Vollzugsanalyse.

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Projektbeschreibung

In der Funktionsanalyse wurden die in den gesetzlichen Grundlagen reformierten Prozesse daraufhin untersucht, inwieweit sie adäquat sind, das entsprechende jeweilige Regelungsziel – also den spezifischen Regelungszweck unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts – zu erreichen. Die Funktionsanalyse sollte systematische Schwachstellen des Jugendmedienschutzsystems in den beobachteten Schwerpunktbereichen aufzeigen und die Zuordnung der Regelungskompetenzen, die Geltungsbereiche der Gesetzeswerke und die Einbeziehung der Selbstkontrollen überprüfen. Daneben wurden durch Workshops, Gruppen- und Einzelinterviews mit Eltern, Jugendlichen und medienpädagogischen Multiplikatoren sowie Experteninterviews Aussagen zur Akzeptanz bei relevanten Akteuren und Adressaten gewonnen. Die qualitative Befragung von Eltern, Jugendlichen und pädagogischen Bezugspersonen wurde dabei vom JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis (München) durchgeführt.

Die Vollzugsanalyse, die auf diese Ergebnisse aufbaut, sollte überprüfen, inwieweit sich die vorgesehenen Regelungen in der Praxis bewähren, und ermitteln, welche Schwachstellen sich in der Praxis ergeben, auch im Hinblick auf die Praxistauglichkeit der Jugendschutzkriterien und die Leistungsfähigkeit der Aufsicht. Durch zusätzliche Fallstudien wurden Gründe für mögliche Schwachstellen ermittelt und Ansatzpunkte für Optimierungen identifiziert.

Gesamtergebnis der Analyse war, dass sich der Jugendmedienschutz durch die Novelle im Jahr 2003 grundsätzlich verbessert hat; das Konzept der regulierten Selbstregulierung wurde von allen Akteuren angenommen. Die Studie weist aber an vielen Stellen auf Optimierungsmöglichkeiten im Einzelnen hin. Der 390-seitige Endbericht wurde den Auftraggebern im Oktober 2007 übergeben und auf der Homepage des Instituts zugänglich gemacht.

Infos zum Projekt

Überblick

Laufzeit: 2006-2007

Drittmittelgeber

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Abstimmung mit den Ländern

Kooperationspartner

C. Scheunert

Ansprechpartner

Dr. Stephan Dreyer
Senior Researcher Medienrecht & Media Governance

Dr. Stephan Dreyer

Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI)
Rothenbaumchaussee 36
20148 Hamburg

Tel. +49 (0)40 45 02 17 - 33
Fax +49 (0)40 45 02 17 - 77

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