Die Rechtsfigur der Störerhaftung – Diskussion der Rechtsfigur der Störerhaftung im Hinblick auf die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
Wann haftet ein WLAN-Betreiber für illegale Downloads, die ein Dritter über seinen Internetzugang tätigt? Haftet YouTube für urheberrechtsverletzende Uploads? Diese Fragen lassen sich derzeit nicht erschöpfend anhand geschriebenen Rechts beantworten und werden über das Haftungskonstrukt der Störerhaftung gelöst, das in diesem Dissertationsprojekt analysiert wird.
Die Rechtsfigur der Störerhaftung wird aktuell in Wissenschaft, Rechtsprechung, Politik und Gesellschaft ausführlich diskutiert und teilweise auch in Frage gestellt: Wann haftet ein WLAN-Betreiber für illegale Downloads, die ein Dritter über seinen Internetzugang tätigt? Haftet YouTube für urheberrechtsverletzende Uploads? Diese Fragen lassen sich anhand des geschriebenen Rechts nicht abschließend beantworten und werden über das Haftungskonstrukt der Störerhaftung gelöst.
Eine Diskussion des Haftungskonstrukts ist insbesondere im Hinblick auf seine fast ausschließlich durch Richterrecht vorangeriebene Entwicklung erforderlich. Die wegweisenden Urteile zur Entwicklung der Rechtsfigur der Störerhaftung divergieren in ihren Urteilstexten zum Teil begrifflich, zum Teil auch inhaltlich in Kernfragen.
In diesem Dissertationsprojekt soll der Frage nachgegangen werden, ob die Entwicklung des Haftungskonstrukts zur Rechtsfigur der Störerhaftung durch Richterrecht in seinem Umfang nicht ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung darstellt. Dazu muss auch diskutiert werden, ob gesetzliche Regelungen zur Problematik erforderlich sind, wie sie etwa in der jüngsten TMG-Novelle zur Haftung für W-LAN-Betreiber geschaffen wurden.
Zudem soll eine Systematisierung der Rechtsprechung zur Störerhaftung vorgenommen werden, die inhaltliche und begriffliche Divergenzen aufzeigt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen zur Formulierung abstrakt-genereller Regelungen zur Störerhaftung beitragen.