Zwischen September 2015 und Januar 2016 wurden sechs qualitative Leitfadeninterviews (inkl. teilnehmender Beobachtung) mit Kindern im Vor- und Grundschulalter sowie mit je einem Elternteil durchgeführt. Die Rekrutierung erfolgte über Aushänge und direkte Ansprache. Ergänzend fanden Experteninterviews mit drei Pädagoginnen und einer Vertreterin einer Kinderbibliothek statt. Die Gespräche wurden transkribiert und unter Verwendung von MAXQDA11 ausgewertet. Die Kinder und Eltern wurden gefragt, wie sie digitale Audiostifte nutzen und welche Rolle die Geräte beim Lesen in der Familie spielen. In den Kinderinterviews standen die Nutzungsweise, Vorlieben und mögliche Schwierigkeiten im Mittelpunkt. Die Eltern sprachen über Anschaffungsgründe und Nutzungshäufigkeit und beschrieben ihre Einschätzung der Geräte in Bezug auf Lesen, Lernen und Spielen. Experteninterviews mit zwei Pädagoginnen und einer Bibliothekarin ergänzten die Ergebnisse um eine fachliche Einschätzung der Stifte in Bezug auf das Lesenlernen. Derzeit sind mit Tiptoi von Ravensburger und dem TING-Hörstift zwei ähnliche Produkte auf den deutschen Markt vertreten. In fünf der befragten Familien wurde Tiptoi genutzt, in einer Familie TING. Die Kinder wurden im Rahmen der Interviews gebeten, zunächst Bücher mit dem ihnen bekannten Stift und im Anschluss das jeweils andere System zu nutzen. Die Ergebnisse geben erste Anhaltspunkte, dass sie Stifte eher als spielerische Ergänzung zu den Büchern wahrgenommen wird und verweisen darauf, dass das Potenzial der Audio-Stifte für die Lese- und Sprachförderung noch nicht ausgeschöpft wird. Gerade für Kinder, die in der Familie wenig Unterstützung beim Lesenlernen bekommen, könnten die Stifte ein hilfreiches Instrument sein, um sich Texte selbständig zu erschließen. Grundsätzlich stehen die befragten Eltern den Stiften positiv gegenüber und schätzen an ihnen, dass die Kinder mit Büchern (oder Spielen) beschäftigen und nicht mit Bildschirmmedien. Da sie die Audiostifte in erster Linie als Spielzeug sehen, besteht aus ihrer Sicht auch kein Regelungsbedarf in Bezug auf die Inhalt oder die Nutzungsdauer.