Element 68Element 45Element 44Element 63Element 64Element 43Element 41Element 46Element 47Element 69Element 76Element 62Element 61Element 81Element 82Element 50Element 52Element 79Element 79Element 7Element 8Element 73Element 74Element 17Element 16Element 75Element 13Element 12Element 14Element 15Element 31Element 32Element 59Element 58Element 71Element 70Element 88Element 88Element 56Element 57Element 54Element 55Element 18Element 20Element 23Element 65Element 21Element 22iconsiconsElement 83iconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsElement 84iconsiconsElement 36Element 35Element 1Element 27Element 28Element 30Element 29Element 24Element 25Element 2Element 1Element 66
Leitmedium Internet? Mögliche Auswirkungen des Aufstiegs des Internets zum „Leitmedium“ für das deutsche Mediensystem

Leitmedium Internet? Mögliche Auswirkungen des Aufstiegs des Internets zum „Leitmedium“ für das deutsche Mediensystem

Mit der Etablierung des Internets als allgemein zugänglicher und weit genutzter Kommunikationsplattform stellt sich die Frage, ob das Internet die Funktionen von Presse und Rundfunk beeinflusst oder substituiert und künftig die Funktion eines „Leitmediums“ übernehmen kann. In diesem Zusammenhang hat das Hans-Bredow-Institut im Jahre 2010 ein Gutachten für das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag erstellt, das den bisherigen Diskussionsstand aufarbeitete.

Der Begriff „Leitmedium“ ist bisher kein etabliertes wissenschaftliches Konzept. Die Medienwissenschaft betont die sich wandelnde Bedeutung ganzer Mediengattungen, die Kommunikationswissenschaft nimmt besonders die Bedeutung einzelner Zeitungen und Zeitschriften mit besonderem Qualitätsanspruch für das politische System in den Blick. Das Internet ist in diesem Zusammenhang weder als ein Einzelmedium noch als eine Mediengattung anzusehen, sondern als ein technisches Mittel zur Verbreitung von Informationen unterschiedlichen Typs. Durch die Digitalisierung sind Übertragung und Speicherung von Inhalten nicht mehr an bestimmte Trägermedien gebunden, und damit können sich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend ändern.

mehr anzeigen

Projektbeschreibung

In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird der Begriff Leitmedium nur sehr vereinzelt verwendet; er weist keinen spezifischen rechtlichen Bedeutungsgehalt auf. Das Recht knüpft nicht an „das Internet“ als solches an, sondern definiert kommunikativ verbreitete Dienste anhand abstrakter Merkmale. Die rechtliche Typenbildung erfolgt funktional in Bezug auf bestimmte Rechtsfolgen, dabei wird auf Funktionen oder angenommene Wirkungspotenziale abgestellt. Neben Rundfunk und Presse gewinnt die Kategorie der journalistisch-redaktionellen Gestaltung an Bedeutung; an sie knüpft der Gesetzgeber bereits besondere Rechte und Pflichten.

Bei den Mediennutzern verliert die Zeitung allmählich an Bedeutung, bei immer noch beachtlichen Tagesreichweiten. Die meiste Nutzungszeit wird auf das Fernsehen verwendet. Es deutet sich aber eine Trendwende an. Jugendliche nutzen inzwischen ihren Internetzugang länger als das Fernsehgerät, und dies nicht nur zur Information, sondern auch für die Unterhaltung.

Auf der Anbieterseite stehen die angestammten Presse- und Rundfunkunternehmen vor der ökonomischen Herausforderung, ihre eigene Leistungsfähigkeit auch dann noch zu vermarkten, wenn sich das Publikum anderen Distributionskanälen und Medienangeboten zuwendet und die Werbekunden sich auf andere Werbeformen ausrichten. Das Print- oder Rundfunkangebot gilt den Chefredakteuren und Verlagsleitern aber weiterhin als der publizistische Kern des Unternehmens. Professionell-redaktionelle Angebote, die ausschließlich online erscheinen, sind eher selten. Bei den Weblogs zeigt sich eine Zentrum-Peripherie-Struktur, bei der nur wenige Angebote hohe Reichweiten erzielen und deshalb als „Leitblogs“ bezeichnet werden könnten. Bei expliziten Verweisungen scheint es eine Trennlinie zwischen Online und Offline zu geben.

Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Ziel der Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht wird aus der Entwicklung gefolgert, dass das Fernsehen als alleiniger Anknüpfungspunkt des Medienkonzentrationsrechts mittelfristig nicht mehr ausreichend ist. Es wird vorgeschlagen, die Realisierungschancen eines Gesamtmedienmodells zu prüfen, welches die Einflusspotenziale medienübergreifend erfasst und entsprechend ihrer Bedeutung für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess gewichtet. Dabei sollte auch die spezifische Rolle von Intermediären für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung berücksichtigt werden.

Infos zum Projekt

Überblick

Laufzeit: 2010-2010

Drittmittelgeber

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)

Kooperationspartner

Ansprechpartner

Dipl.-Soz. Hermann-Dieter Schröder
Assoziierter Forscher Medienwirtschaft & Medienorganisation

Dipl.-Soz. Hermann-Dieter Schröder

E-Mail senden

VIELLEICHT INTERESSIEREN SIE AUCH FOLGENDE THEMEN?

Newsletter

Infos über aktuelle Projekte, Veranstaltungen und Publikationen des Instituts.

NEWSLETTER ABONNIEREN!