Es wird vorgeschlagen, angesichts der rechtlichen Vorgaben und der Eigenheiten des öffentlichen Diskurses über den Auftrag und die Funktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Public Value speziell diejenigen Funktionen von Medienangeboten bezeichnen, die sich im engeren Sinne als öffentlich und gesellschaftlich relevant erweisen bzw. einen Beitrag zur Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse leisten. Der Unterhaltungswert stellt im Rahmen eines Public Value-Konzepts ein Mittel dar, um die angestrebten gesellschaftlichen Wirkungen zu erreichen. Bei der Beurteilung ist die Perspektive der Gesellschaft, also die der Nutzer selbst wie auch die der Vertretungen der gesellschaftlich relevanten Gruppen einzubeziehen: Einem Medienangebot kann dann Public Value bescheinigt werden, wenn Nutzer und/oder gesellschaftlich relevante Gruppen ihm gesellschaftlich relevante Funktionen zuschreiben.
Für die Bestimmung von Public Value eines Medienangebots wurden vier Hauptkriterien herausgearbeitet: erstens die Wirkung; inwieweit also das Angebot die angestrebten Funktionen für die Gesellschaft erfüllt, zweitens als Voraussetzung die Zugänglichkeit und Reichweite des Angebots, drittens als weitere Voraussetzung fünf wesentliche Qualitätsziele (Verständlichkeit, Professionalität, Innovation, Relevanz, Wertorientierung), viertens auf der Metaebene die Transparenz des Verfahrens zur Bestimmung von Public Value. Ein Durchgang durch verschiedene Diskursstränge zum Public Value von Telemedien zeigt, dass die verschiedenen Perspektiven diesen Kriterien recht gut zugeordnet werden können, dass sie sich aber darin unterscheiden, welche Kriterien sie jeweils in den Vordergrund rücken.
Die größte Herausforderung bei der Beurteilung des Public Value im hier verstandenen Sinne ist die Erfassung der „Wirkungen“ der betreffenden Angebote. Mit Blick auf die gebotene Praktikabilität wird vorgeschlagen, Hilfskriterien zu entwickeln, die sich möglichst in verschiedene Untersuchungen integrieren lassen. Dabei kann die Selbsteinschätzung der Nutzer über die wahrgenommenen Funktionen der Angebote einbezogen werden. Denkbar ist auch die Entwicklung eines Moduls zur Erfassung der wahrgenommenen demokratischen, sozialen und kulturellen Funktionen von Online-Angeboten, das in verschiedenen Befragungen verwendet werden kann.