Die medienspezifische Konzentrationskontrolle ist ein wesentliches Element der Vielfaltssicherung im Bereich des privaten Rundfunks. Sie dient der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen, welche aus der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Rundfunkfreiheit und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgen.
Die derzeitigen Regelungen zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht fokussieren stark auf den Bereich des Fernsehens. Andere Medienmärkte sowie dem Rundfunk vor- oder nachgelagerte Märkte werden aber bei der Betrachtung, ob ein Unternehmen vorherrschende Meinungsmacht erlangt, einbezogen. Darüber hinaus wird diskutiert, ob die medienspezifische Konzentrationskontrolle stärker in Richtung eines Gesamtmedienmodells weiterentwickelt werden sollte. In jedem Fall stellt sich die Frage, welchen Einfluss verschiedene Medien auf die öffentliche und individuelle Meinungsbildung haben. Daneben ist auch die Frage nach der Stellung verschiedener den Medien vor- und nachgelagerter Vermittler, wie etwa Nachrichtenagenturen, Kabelbetreiber, Suchmaschinenanbieter, soziale Netzwerke, Blogs und Mikroblogs, EPGs etc., im Meinungsbildungsprozess von Bedeutung.
Laufzeit: 2010-2012
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