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Das Sondervotum beim Bundesverfassungsgericht

Das Sondervotum beim Bundesverfassungsgericht

Die Dissertationsschrift unseres ehemaligen Mitarbeiters Dr. Matthias K. Klatt ist im April 2023 bei Mohr Siebek erschienen.

Inhalt
Richterinnen und Richter können seit Dezember 1970 abweichende Meinungen zu Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abgeben. Nach einer sehr langen, bis in das Jahr 1877 zurückreichenden, politischen und akademischen Diskussion um die Einführung dieses Instruments, ist das Sondervotum nunmehr seit über 50 Jahren etabliert. Matthias K. Klatt bietet eine empirische Analyse der Praxis des Gerichts an und bestimmt die Funktionen des Sondervotums.

Zur Publikation
 
Über den Autor
Matthias K. Klatt unterstützte Forschung und Lehre von Prof. Dr. Wolfgang Schulz, bei dem er von November 2018 bis 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienrecht und Öffentliches Recht einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen an der Universität Hamburg tätig war. Er übernahm die Koordinierungsfunktion zwischen Universität und dem HBI. Danach war er bis Ende Mai 2022 im Institut tätig. Aktuell ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht.
 
Klatt, M. K. (2023): Das Sondervotum beim Bundesverfassungsgericht. Mohr Siebek. DOI 10.1628/978-3-16-161120-9
 
Hamburg, 4. Mai 2023

Das Sondervotum beim Bundesverfassungsgericht

Die Dissertationsschrift unseres ehemaligen Mitarbeiters Dr. Matthias K. Klatt ist im April 2023 bei Mohr Siebek erschienen.

Inhalt
Richterinnen und Richter können seit Dezember 1970 abweichende Meinungen zu Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abgeben. Nach einer sehr langen, bis in das Jahr 1877 zurückreichenden, politischen und akademischen Diskussion um die Einführung dieses Instruments, ist das Sondervotum nunmehr seit über 50 Jahren etabliert. Matthias K. Klatt bietet eine empirische Analyse der Praxis des Gerichts an und bestimmt die Funktionen des Sondervotums.

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Über den Autor
Matthias K. Klatt unterstützte Forschung und Lehre von Prof. Dr. Wolfgang Schulz, bei dem er von November 2018 bis 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienrecht und Öffentliches Recht einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen an der Universität Hamburg tätig war. Er übernahm die Koordinierungsfunktion zwischen Universität und dem HBI. Danach war er bis Ende Mai 2022 im Institut tätig. Aktuell ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht.
 
Klatt, M. K. (2023): Das Sondervotum beim Bundesverfassungsgericht. Mohr Siebek. DOI 10.1628/978-3-16-161120-9
 
Hamburg, 4. Mai 2023

Infos zur Publikation

Erscheinungsjahr

2023

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