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Menschenrechte im Digitalen

Menschenrechte im Digitalen

Wie kann der Schutz der Menschenrechte online gelingen? Zum Beispiel durch Erweiterung der Transparenz im digitalen Raum, effektivere Überprüfung bestehender Rechtsnormen zum Menschenrechtsschutz im Digitalen, ein verpflichtendes Human Rights Impact Assessment vor Einsatz von algorithmischen Entscheidungssystemen, einen völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz der Infrastruktur des Internets oder die Förderung von zielgruppenspezifischen Digitalprojekten, sagen Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Felicitas Rachinger und Meryem Vural in ihrer Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Darin präsentieren sie diese und weitere Handlungsoptionen für die Bundesregierung und erläutern konkrete rechtliche und politische Schritte sowie faktische Maßnahmen.

Studie downloaden (PDF)

Auszug
Im digitalen Zeitalter ist das Internet zu einem wichtigen Raum für die Ausübung unserer Rechte geworden. Politische Debatten und zivilgesellschaftliches Engagement finden (nicht erst seit der Covid-19-Pandemie) vermehrt im Netz statt – wenngleich auch in Deutschland nicht alle Menschen Online-Zugang haben und noch weniger das Internet selbstermächtigt nutzen können. Zur Kehrseite der digitalisierten Kommunikation gehört unter anderem, dass Online-Hass und -Hetze zunehmen (mit Wirkungen für die Offline-Welt) und neue Macht- und Ausschlusssysteme entstehen. Algorithmische Diskriminierung und ein unterkomplexes Verständnis von Desinformation führen zu erheblichen Herausforderungen für Menschenwürde und Menschrechte. Aufgabe der Bundesregierung (und auch der EU) ist es, die Menschenrechte auch im Digitalen zu sichern und allen Bürger_innen einen diskriminierungsfreien, ermächtigenden Zugang zum Internet zu gewährleisten. Dafür bestehen einige Handlungsoptionen.
 
Kettemann, M. C.; Rachinger, F.; Vural, M. (2022) Menschenrechte im Digitalen. Wie wir Freiheit im digitalen Raum sichern. Handlungsoptionen für die Bundesregierung. In: FES diskurs. Bonn
 
 
 

Menschenrechte im Digitalen

Wie kann der Schutz der Menschenrechte online gelingen? Zum Beispiel durch Erweiterung der Transparenz im digitalen Raum, effektivere Überprüfung bestehender Rechtsnormen zum Menschenrechtsschutz im Digitalen, ein verpflichtendes Human Rights Impact Assessment vor Einsatz von algorithmischen Entscheidungssystemen, einen völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz der Infrastruktur des Internets oder die Förderung von zielgruppenspezifischen Digitalprojekten, sagen Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Felicitas Rachinger und Meryem Vural in ihrer Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Darin präsentieren sie diese und weitere Handlungsoptionen für die Bundesregierung und erläutern konkrete rechtliche und politische Schritte sowie faktische Maßnahmen.

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Auszug
Im digitalen Zeitalter ist das Internet zu einem wichtigen Raum für die Ausübung unserer Rechte geworden. Politische Debatten und zivilgesellschaftliches Engagement finden (nicht erst seit der Covid-19-Pandemie) vermehrt im Netz statt – wenngleich auch in Deutschland nicht alle Menschen Online-Zugang haben und noch weniger das Internet selbstermächtigt nutzen können. Zur Kehrseite der digitalisierten Kommunikation gehört unter anderem, dass Online-Hass und -Hetze zunehmen (mit Wirkungen für die Offline-Welt) und neue Macht- und Ausschlusssysteme entstehen. Algorithmische Diskriminierung und ein unterkomplexes Verständnis von Desinformation führen zu erheblichen Herausforderungen für Menschenwürde und Menschrechte. Aufgabe der Bundesregierung (und auch der EU) ist es, die Menschenrechte auch im Digitalen zu sichern und allen Bürger_innen einen diskriminierungsfreien, ermächtigenden Zugang zum Internet zu gewährleisten. Dafür bestehen einige Handlungsoptionen.
 
Kettemann, M. C.; Rachinger, F.; Vural, M. (2022) Menschenrechte im Digitalen. Wie wir Freiheit im digitalen Raum sichern. Handlungsoptionen für die Bundesregierung. In: FES diskurs. Bonn
 
 
 

Infos zur Publikation

Erscheinungsjahr

2022

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