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Sexting im Strafrecht

Sexting im Strafrecht

Der einvernehmliche Austausch intimer Bildinhalte (Sexting) gehört heutzutage zur Lebensrealität vieler Kinder und Jugendlicher, die sich sexuell entwickeln und ihre Sexualität auch im digitalen Raum erproben. Über die strafrechtliche Problematik des „konsensualen Sextings“ unter Beteiligung von jungen Menschen schreiben Sünje Andresen und Stephan Dreyer mit zwei Kolleginnen von der „Arbeitsgemeinschaf Kinder und Jugendschutz NRW“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis“ (KJuG). 
 
Etwa 16 Prozent der Minderjährigen sexten aktiv. Sextende Minderjährige können jedoch mit ihrem Verhalten in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden gelangen, die Strafverschärfung des § 184b StGB hat die Kriminalisierung von konsensual sextenden Minderjährigen noch verschärft. Die Autor*innen bewerten dies mit Blick auf die Relevanz solcher Kommunikationsformen für die Entwicklung Minderjähriger und die Einschränkung ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung als Eingriff in ihre durch die UN-KRK gewährleisteten Kinderrechte.

Zum Artikel
 
Andresen, S.; Dreyer, S.; Huerkamp, D.; Knabenschuh, S.: (2023) Aktuelles Sexualstrafrecht als Kinderrechteverstoß? Zur strafrechtlichen Problematik konsensualen Sextings unter Beteiligung von jungen Menschen. In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 4/2023, S. 163-171.

(Hamburg, 8. November 2023)
 
 
 
 

Sexting im Strafrecht

Der einvernehmliche Austausch intimer Bildinhalte (Sexting) gehört heutzutage zur Lebensrealität vieler Kinder und Jugendlicher, die sich sexuell entwickeln und ihre Sexualität auch im digitalen Raum erproben. Über die strafrechtliche Problematik des „konsensualen Sextings“ unter Beteiligung von jungen Menschen schreiben Sünje Andresen und Stephan Dreyer mit zwei Kolleginnen von der „Arbeitsgemeinschaf Kinder und Jugendschutz NRW“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis“ (KJuG). 
 
Etwa 16 Prozent der Minderjährigen sexten aktiv. Sextende Minderjährige können jedoch mit ihrem Verhalten in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden gelangen, die Strafverschärfung des § 184b StGB hat die Kriminalisierung von konsensual sextenden Minderjährigen noch verschärft. Die Autor*innen bewerten dies mit Blick auf die Relevanz solcher Kommunikationsformen für die Entwicklung Minderjähriger und die Einschränkung ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung als Eingriff in ihre durch die UN-KRK gewährleisteten Kinderrechte.

Zum Artikel
 
Andresen, S.; Dreyer, S.; Huerkamp, D.; Knabenschuh, S.: (2023) Aktuelles Sexualstrafrecht als Kinderrechteverstoß? Zur strafrechtlichen Problematik konsensualen Sextings unter Beteiligung von jungen Menschen. In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 4/2023, S. 163-171.

(Hamburg, 8. November 2023)
 
 
 
 

Infos zur Publikation

Erscheinungsjahr

2023

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