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30.
August 2022

Öffentlich-rechtliche Medien: Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft

Über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutieren auf dieser Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) Hans-Ulrich Wagner, Andreas Meyer-Lauber, Jürgen Betz und Heike Raab.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine zentrale Säule der freien Meinungsbildung in Deutschland. Seit der unmittelbaren Nachkriegszeit steht er für die Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung. Immer wieder musste er sich in der Vergangenheit für die Ausgestaltung dieser Säulen legitimieren -- dies gilt heute mit der ständigen Verfügbarkeit digitaler konkurrierender Angebote mehr denn je: Die hierdurch veränderten Medienkonsumgewohnheiten verändern auch die Erwartungen an das öffentlich-rechtliches Mediensystem.

Ziel des aktuellen Entwurfs für einen neuen Medienstaatsvertrag ist es daher, einen zukunftsweisenden Auftrag zu formulieren und die Gestaltungsmöglichkeiten der Sender zu erweitern. Eine weitere Aufgabe wird es sein, eine stabile Finanzierung zu garantieren und gleichzeitig die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten und auszubauen.
Veranstaltung | 30. August 2022, 16.00 Uhr | In Berlin und im Livestream
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine zentrale Säule der freien Meinungsbildung in Deutschland. Die westlichen Alliierten förderten nach 1945 den Aufbau regional verankerter, staatsferner und nicht kommerzieller Rundfunkanstalten in öffentlicher Trägerschaft, die sich unter dem Dach der ARD vernetzten. Die britische BBC galt als Vorbild, die Stärkung der jungen Demokratie war das Ziel. Nach den verheerenden Erfahrungen mit staatlich gelenkter Propaganda im Nationalsozialismus und im Staatssozialismus erschien es besonders zentral, unabhängige Informationen bereitzustellen und eine ausgewogene Ansprache und Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen zu gewährleisten.

Mit wegweisenden Entscheidungen stärkten die Bundesländer und das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkfreiheit. Sie wiesen Versuche einseitiger politischer Einflussnahme zurück und schrieben eine umfassende Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung vertraglich fest. Durch die Einführung des ZDF 1961 und schließlich die Zulassung privater Radio- und Fernsehanbieter in den 1980er-Jahren wurde die Medienlandschaft der Bundesrepublik bunter und vielstimmiger. Mit dem politischen Umbruch in Ostdeutschland erweiterte sich ab 1990 die Zahl der Rundfunkanstalten erneut. Die ehemaligen Staatssender der DDR verschwanden und wurden durch neue öffentlich-rechtliche Anstalten abgelöst. Bald zog mit dem Internet neue Konkurrenz nach und nach in die Privathaushalte ein.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk musste und muss sich in dieser Konkurrenz verstärkt legitimieren und stetig weiterentwickeln. Die digitale Bereitstellung audiovisueller Inhalte und, dank immer schnellerer Datenübertragung, das Streaming veränderten Medienkonsumgewohnheiten und damit auch die Erwartungen an ein zeitgemäßes Programmangebot ganz grundlegend. Ausstrahlungswege und Kommunikationsstrategien werden neu definiert, der Aufbau dynamischer Mediatheken und die Kooperation zwischen den Sendern und mit weiteren gesellschaftlichen Partnern gewinnen immer mehr an Bedeutung.

Angesichts dieser Transformationen stehen die Bundesländer vor großen Herausforderungen. Ziel des aktuellen Entwurfs für einen neuen Medienstaatsvertrag ist es daher, einen zukunftsweisenden Auftrag zu formulieren und die Gestaltungsmöglichkeiten der Sender zu erweitern. Eine weitere Aufgabe wird es sein, eine stabile Finanzierung zu garantieren und gleichzeitig die Akzeptanz in der Bevölkerung, ohne die ein öffentlich-rechtliches Mediensystem nicht denkbar wäre, zu erhalten und auszubauen.
 

Impulsvortrag:
Was ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Akteure, Argumente, Auseinandersetzungen. Eine Zeitreise

  • Dr. Hans-Ulrich Wagner
    Senior Researcher am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, Hamburg. Er leitet dort das Forschungsprogramm "Wissen für die Mediengesellschaft" und die Forschungsstelle Mediengeschichte

Podiumsdiskussion mit:

  • Andreas Meyer-Lauber
    2016 bis 2021 Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats, 2020/21 Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD, 2010 bis 2017 Landesvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds Nordrhein-Westfalen.
  • Jürgen Betz
  • Bis 2017 Juristischer Direktor und Mitglied der Geschäftsleitung des Hessischen Rundfunks, zuständig für Personal, Recht, Honorare und Lizenzen sowie den Beitragservice. Schwerpunkte seiner juristischen Tätigkeit waren Rundfunkverfassungs- und Rundfunkrecht, Medienpolitik, Telekommunikationsrecht und Steuerrecht. Seit 2019 ist er Mitglied der Historischen Kommíssion der ARD
  • Heike Raab
    Staatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Ko-Vorsitzende der Medien- und netzpolitischen Kommission bei SPD-Parteivorstand

Moderation:

  • Dr. Mandy Tröger
    Medienwissenschaftlerin und Journalistin

Infos zur Veranstaltung

Adresse

Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin
Konferenzsaal 2
Hiroshimastraße 28
10785 Berlin

Ansprechpartner

Dr. Hans-Ulrich Wagner
Senior Researcher Forschungsstelle Mediengeschichte

Dr. Hans-Ulrich Wagner

Forschungsstelle Mediengeschichte
Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI)
Rothenbaumchaussee 36
20148 Hamburg

Tel. +49 (0)40 45 02 17-0

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