Smart Glasses, also mit Kamera, KI und Internetverbindung ausgestattete Datenbrillen, werfen neue Fragen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten auf. Für Prof. Dr. Matthias Kettemann braucht es allerdings nicht unbedingt neue Verbote, vielmehr müsse geltendes Recht konsequenter durchgesetzt werden. „Es ist nicht erlaubt, Sachen online zu stellen, die man einfach gefilmt hat von Leuten“, erläutert er in der Sendung ZDF heute.
Hier geht es zur Sendung. Der Beitrag von Matthias Kettemann beginnt bei Minute 19:56.
Im Interview erklärt Matthias Kettemann, warum die geplante Verschärfung des digitalen Gewaltschutzes zwar sinnvoll ist, aber nur einen begrenzten Teil der Probleme mit Datenbrillen erfasst. Die neuen Regelungen sollen ausschließlich bei sexualisierten oder voyeuristischen Aufnahmen greifen. Umso wichtiger sei es, für die Herausforderungen und Gefahren der Technologie zu sensibilisieren und geltendes Recht durchzusetzen.
Gleichzeitig sieht Matthias Kettemann auch die Unternehmen in der Verantwortung. Europa könne über produktbezogene Sicherheitsvorschriften Vorgaben für Datenbrillen machen. Sein Vorschlag: Die Europäische Union könnte Plattformen dazu auffordern, Aufnahmen, die mit Datenbrillen gemacht wurden, verstärkt zu prüfen und gegen sie vorzugehen. Grundlage dafür könnten die Risikoprüfungen der Europäischen Kommission sein.