Erklärung zur Barrierefreiheit leibniz-hbi.de

BIK - BITV-konform (geprüfte Seiten), zum Prüfbericht

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit orientiert sich formal am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmalig am 22.08.2024 erstellt und am 15.10.2024 aktualisiert.

Allgemeine Hinweise

Das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) bemüht sich, seinen Internetauftritt unter https://leibniz-hbi.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der Hamburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – HmbBITVO barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain https://leibniz-hbi.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite https://leibniz-hbi.de ist in großen Teilen mit den Anforderungen des HmbBITVO (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Im BIK BITV-Test (Web) wurden 7 von 7 der ausgewählten Seiten einer unabhängigen, repräsentativen Seitenauswahl als BITV- / EN 301 549-konform bewertet. Der Prüfbericht ist hier einsehbar: https://report.bitvtest.de/6e304dba-67c0-4647-9584-1c3b24a2bd54.html#results-summary.

Haben Sie Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des BITV-NRW vereinbar sind.

Verwenden Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse: info@leibniz-hbi.de.

Schlichtungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß gegen die HmbBITVO melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollten Ihnen unsere Antworten auf Ihre Fragen nicht ausreichen, haben Sie das Recht auf eine Schlichtungsstelle. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und dem Medizinischen Dienst Nord versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Eine Schlichtung kann gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für Menschen mit Behinderungen (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – HmbBITVO) vom 10. September 2019 bei einer Ombudsperson angerufen werden.

Informationen dazu unter: Ombudsstelle laut § 4 der HmbBITVO 

Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Eine Übersicht über die aktuell eingerichteten Ombudsstellen der Behörden der Stadt Hamburg finden Sie hier: Ombudsstellen der Freien und Hansestadt Hamburg.

Letzte Aktualisierung: 16.10.2024

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