Bundesverwaltungsgericht zu "Compact": ein Gastkommentar von Prof. Dr. Wolfgang Schulz

In seinem Gastkommentar auf Legal Tribune Online (LTO) vom 22. 08.2024 erläutert Wolfgang Schulz den „heiklen Balanceakt“ zwischen dem Schutz des Rechtsstaates und der Gewährleistung der grundrechtlich garantierten Freiheiten, den der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.08.2024 bezüglich des sogenannten „Compact“-Verbots gemeistert habe. Der Rechtsstaat müsse seine Feinde bekämpfen, dürfe aber dabei nicht seine Prinzipien opfern.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot (u. a.) des Magazins „Compact“ vorerst ausgesetzt. Wolfgang Schulz erachtet die Entscheidung als unaufgeregte Antwort auf die demokratiefeindlichen Angriffe auf den Rechtsstaat, die auch vom Magazin „Compact“ ausgegangen seien. Er mahnt jedoch an, dass der Schutz der Pressefreiheit in Zukunft anhand von klareren Maßstäben gewährleistet werden müsse. Hier bedürfe es – über den Fall des „Compact“-Verbots hinaus – teils auch spezifischer medienrechtlicher Regelungen.

Prof. Dr. Wolfgang Schulz ist Inhaber des Lehrstuhls für Medienrecht, Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Hamburg, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, Direktor des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft sowie Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls für die Freiheit der Kommunikation und Information.

Zum Gastkommentar auf Legal Tribune Online (LTO)

Veröffentlicht am: 26.08.2024

Newsletter

Infos über aktuelle Projekte, Veranstaltungen und Publikationen des Instituts.

Jetzt abonnieren