Nach der Einigung auf einen Milliardenvergleich im Verfahren von 29 US-Bundesstaaten gegen den Medienkonzern Meta hat das Science Media Center Prof. Dr. Matthias C. Kettemann und weitere Forschende um eine Einschätzung gebeten, inwieweit die Änderungen der Plattformen ausreichen, um nicht mehr schädlich zu sein, welche Schwierigkeiten es bei der Altersverifikation geben könnte und was diese Klage für die Erfolgsperspektiven kommender Klagen – auch aus der Europäischen Union – bedeuten könnte.
Matthias C. Kettemann: „Der Vergleich ist der bislang deutlichste Beleg dafür, dass Plattformdesign – und nicht nur Inhalte – Gegenstand von Haftung sein kann.“ Aber: „Ein Vergleich schafft im Unterschied zu einem Urteil keinen Präzedenzfall und lässt die zentrale Frage offen, ob und wie sehr die Plattformgestaltung ursächlich für psychische Belastungen Jugendlicher ist.“
Sein vollständiges Statement ist auf der Website des Science Media Centers zu finden.
Zum Hintergrund
In einer gemeinsamen Sammelklage warfen 29 US-Bundesstaaten Meta vor, absichtlich die Plattformen Facebook und Instagram so gestaltet zu haben, dass sie Kindern und Jugendlichen schaden und sie süchtig machen.
Nun stimmte Meta einem Milliardenvergleich zu, der auch weitere Schutzmechanismen vorsieht. Meta verpflichtet sich im Rahmen der Einigung auf die Zahlung von 16,68 Milliarden US-Dollar an die klagenden US-Bundesstaaten. Darüber hinaus stimmt das Unternehmen grundlegenden Änderungen beim Jugendschutz zu. Diese Maßnahmen sind vorgesehen:
- Die Einführung einer täglichen Nutzungsgrenze von zwei Stunden für jugendliche Nutzende
- Pausierung von Mitteilungen zwischen 0 und 6 Uhr
- Abschaltung extremer Beauty-Filter
- Verzicht auf die Anzeige der Anzahl von Likes bei Posts von Teenagern
- Einführung einer Altersprüfung mit maximal zulässigen Fehlerquoten: Bei 16- bis 17-Jährigen dürfen höchstens zehn Prozent der Accounts fälschlicherweise als über 18-Jährige eingeordnet werden, bei 13- bis 15-Jährigen sind es maximal drei Prozent.