Die EU-Kommission hat ChatGPT nach dem Digital Services Act (DSA) als sehr große Online-Suchmaschine eingestuft. Damit fällt zum ersten Mal ein Sprachmodell unter diese Regelung. Dr. Tobias Mast hält die Einstufung für vertretbar und weist in seinem Statement für das Science Media Center darauf hin, dass die Konsequenzen nun davon abhängen, wie die ursprünglich für Dienste anderen Zuschnitts entwickelten Vorgaben des DSA auf KI-Chatbots angewandt werden.
Aus dem Statement
„Die Entscheidung der EU-Kommission selbst ist bislang nicht veröffentlicht. Die vorliegende Pressemitteilung beschränkt sich auf die knappe Ausführung, ChatGPT sei ein hybrider Dienst (Hybrid Service) mit Interaktions- und Suchfunktionen. Das erlaubt eine Einordnung als sehr große Online-Suchmaschine im Sinne des Digital Services Act (DSA).“
„Dies vorangestellt, passt der DSA im Ausgangspunkt gut. Er zielt darauf, ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu gewährleisten. Damit umfasst er die genutzten Online-Dienste in ihrer ganzen Breite. Allerdings wurde er für Dienste konstruiert, die fremde Inhalte verbreiten und diesen eine Plattform bieten – sogenannte Vermittlungs- beziehungsweise Hosting-Dienste. Schon klassische Online-Suchmaschinen stellen in seiner Logik einen Sonderfall dar, auf generativer künstlicher Intelligenz (KI) basierende Chatbots erst recht, weil sie durchaus auch eigene Inhalte erstellen. Einige der DSA-Vorschriften passen daher nicht perfekt.“
Das vollständige Statement von Tobias Mast ist auf der Website des Science Media Centers zu finden.
Foto: Tobias Mast, mit KI bearbeitet.