Äußerungsrecht im KI-Zeitalter

Eine Analyse der ersten deutschen Rechtsprechung zu automatisch generierten Inhalten nehmen Prof. Dr. Wolfgang Schulz und Moritz Wiechert in ihrem Artikel in der Zeitschrift „Künstliche Intelligenz und Recht“ vor. Sie zeigen damit, vor welchen fundamentalen Herausforderungen das klassische Äußerungsrecht im KI-Zeitalter steht.

Cover der Zeitschrift KIR

Zusammenfassung

Von Suchvorschlägen über automatische Bewertungssysteme bis hin zu Ausgaben generativer Sprachmodelle entstehen Inhalte, ohne dass ein Mensch deren konkrete Gestalt hervorbringt oder auch nur kennt. Der Beitrag analysiert erste deutsche Rechtsprechung zu automatisch generierten Inhalten und zeigt: Die Gerichte legen diese Inhalte nach klassischen Maßstäben des Äußerungsrechts aus. Gleichzeitig verschiebt sich das Haftungsregime dogmatisch von inhaltlicher Verantwortung hin zu Sicherungs- und Kontrollpflichten – der Betreiber haftet nicht für die konkrete Äußerung, sondern für deren Ermöglichung. Die Entscheidungen setzen damit implizit voraus, dass technische Systeme kommunikativ handlungsfähig sind. Angesichts der massenhaften Verbreitung generativer KI steht das Äußerungsrecht vor Grundsatzfragen: Sind die Kategorien der Meinung, der Äußerung, des Zu-eigen-Machens sowie der auf menschliche Kommunikation zugeschnittenen Schutzgüter des Persönlichkeitsrechts noch adäquat?

Schulz, Wolfgang; Wiechert, Moritz (2026): Äußerungsrecht im KI-Zeitalter. Analyse der ersten Rechtsprechung zu automatisch generierten Inhalten. In: KIR 2026, 223, https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fzeits%2FKIR%2F2026%2Fcont%2FKIR.2026.223.1.htm (kostenpflichtig)

Überblick

Erscheinungsdatum

20.07.2026

Art der Publikation

Projektbezug:

Die Verrechtlichung kommunikativer KI

Forschungsprogramm:

FP 2 Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen

Beteiligte Personen:

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