Die Integrität der Bundestagswahl und zukünftiger europäischer Wahlen war und ist von Einflussnahmen über soziale Netzwerke bedroht. Eine Abhilfe gegen Wahlmanipulationen soll der Digital Services Act (DSA) darstellen. Warum Art. 34-35 DSA den systemischen Risiken dieses Bundestagswahlkampfs allerdings kaum abhelfen konnten, erläutert Jan-Ole Harfst in einem Blog-Beitrag auf dem Verfasssungblog.
Die erst 2024 vollständig in Kraft getretene EU-Verordnung Digital Services Act (DSA) nimmt Online-Plattformen und ihre Inhaltsmoderation in den Fokus – aber vermag sie auch den systemischen Risiken des derzeitigen Wahlkampfes abzuhelfen? Die Online-Plattformen selbst scheinen nur bedingt vorbereitet, aber auch die Vorschriften des DSA versprechen ob ihrer Flexibilität und Entwicklungsoffenheit anstatt einer schnellen Hilfe nur eine langfristig angelegte Lösung.
In seinem Blogbeitrag skuziiert Jan-Ole Harfst zunächst drei Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Wahlkampfdiskurs, die verstärkt transnational erfolgen. Anschließend zeigt er auf, dass der DSA den systemischen Risiken der Wahlkampfmanipulation jedenfalls nicht kurzfristig begegnen kann – mit einer Ausnahme, die aber ihre eigenen Probleme aufweist.