Wie können öffentlich-rechtliche Medien in einer digitalen, fragmentierten Öffentlichkeit künftig gesellschaftlichen Dialog ermöglichen und organisieren? Welche Infrastrukturen braucht es dafür und welche medienpolitischen Handlungsschritte sind erforderlich?
In einer zweitägigen Werkstatt im Herbst 2025 haben Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen Szenarien und Strategien für zukunftsfähige öffentlich-rechtliche Dialogformate entwickelt. Konzipiert und geleitet wurde die Werkstatt von Zukunftsforscherin Rosa Berndt.
Über das methodische Konzept dieser Zukunftswerkstatt und die kürzlich veröffentlichte Studie sprechen im BredowCast Zukunftsforscherin Rosa Berndt und Magdalena Stratmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Medienregulierung am HBI.
Zukunftswerkstatt als partizipative Methode
Mithilfe der Methode der Zukunftswerkstatt werden Akteur*innen befähigt, gemeinsam wünschenswerte Zukünfte zu entwickeln und daraus konkrete Handlungsschritte für deren Umsetzung abzuleiten. Für die zweitägige Werkstatt im Rahmen des Projektes wurde die Methode abgewandelt. Grundlage bildete ein „Horizon-Scanning“, bei dem relevante Einflussfaktoren auf zukünftige Öffentlichkeiten systematisch identifiziert und anschließend in stabile Rahmenbedingungen sowie Entwicklungstreiber überführt wurden. Auf dieser Basis konnten anschließend plausible Szenarien für hybride, intermediäre Öffentlichkeiten entwickelt werden.
Die Zukunftsbilder
Das erste gemeinsam entwickelte Zukunftsbild fokussiert sich, so Rosa Berndt, „stärker auf regulierte und gemeinwohlorientierte Kommunikationsräume, in denen Medien Inhalte produzieren, also nicht nur Inhalte produzieren, sondern wirklich auch Dialog aktiv organisieren, aber auch moderieren und eben auch durch eine offene Infrastruktur absichern. Und in dem ersten Zukunftsbild ist Öffentlichkeit stärker auf wirklich gemeinsame Räume ausgerichtet.“
Das zweite Zukunftsbild geht, so Rosa Berndt, davon aus, „dass Medien zwar weiterhin journalistische Inhalte liefern, aber Öffentlichkeit viel stärker fragmentiert ist und sich eher an unterschiedliche Communities mit eben dann auch unterschiedlichen Bedürfnissen richtet.
Die Zukunftsbilder unterscheiden sich somit in der Verantwortung für den Dialog und in der Frage, wie stark Öffentlichkeit wirklich auch in gemeinsamen Räumen stattfinden kann.
Die Dialogfunktion öffentlich-rechtlicher Medien
Für öffentlich-rechtliche Medien eröffnet sich damit eine erweiterte Rolle: So könnten sie auch als Infrastruktur-Anbieter und Moderator*innen gesellschaftlicher Debatten agieren – etwa durch eigene digitale Dialogräume oder niedrigschwellige, alltagsintegrierte Beteiligungsformate.
Medienpolitische Konsequenzen
Im Medienstaatsvertrag ist bereits angelegt, dass öffentlich-rechtlichen Medien digitale und interaktive Formate anbieten, um gesellschaftliche Verständigung und Meinungsbildung zu fördern. Dabei sollen die kommunikativen Bedürfnisse der Gesellschaft berücksichtigt und breite Teilhabe ermöglicht werden. Allerdings, so Magdalena Stratmann, sei dann „rechtswissenschaftlich die Frage, wie weit man diese Regelung auslegt, wenn es um ganz konkrete Formate geht.“
Neu im Medienstaatsvertrag (7. MÄStV) ist die Vorgabe, dass öffentlich-rechtliche Medien ein eigenes gemeinsames Plattformsystem aufbauen sollen, das als Pendant zu privaten Angeboten dient. Unklar bleibt dabei derzeit, wie stark Interaktivität dort ermöglicht werden soll, bzw. ob die Plattform primär der Verbreitung eigener Inhalte dienen soll. Eine Nachschärfung sei hier, so Magdalena Stratmann, empfehlenswert.