Zu diesem Leibniz Media Lunch Talk begrüßen wir Dr. Katharina Wunner, Universität Bayreuth. Sie spricht über die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit der Sorgfaltspflichten sehr großer Online-Dienste gemäß Artikel 54 Digital Services Act (DSA).
Moderation: Dr. Tobias Mast
Zum Vortrag
Von sehr großen Online-Diensten gehen aufgrund ihrer enormen Reichweite besondere Gefahren aus – etwa für die psychische Gesundheit der Nutzer*innen oder im Hinblick auf die Meinungsbildung. Der Digital Services Act (DSA) begegnet diesen Risiken in den Art. 34 ff. DSA mit einem spezifischen Pflichtenprogramm für die Anbieter derartiger Dienste. Zur Durchsetzung der Vorgaben setzt der DSA primär auf eine behördliche Kontrolle, eröffnet mit Art. 54 DSA aber auch eine zivilrechtliche Klagemöglichkeit zugunsten der Nutzer*innen. In ihrem Vortrag geht Katharina Wunner der Frage nach, ob Art. 54 DSA – gerade im Verhältnis zu sehr großen Online-Diensten – eine wirksame Waffe im Ringen um ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld sein kann.
Zur Person
Dr. Katharina Wunner ist Akademische Rätin a. Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüter- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth. Sie wurde mit einer Arbeit vertraglichen Datenzugangsansprüchen promoviert und ist unter anderem Mitglied im GRUR-Fachausschuss „Recht der Daten“. Derzeit habilitiert sie sich mit einer Arbeit zu Co-Kreationen im allgemeinen Zivilrecht und im Recht des geistigen Eigentums. Ihre Forschung umfasst sowohl das Recht der Digitalisierung als auch grundsätzliche Fragen des allgemeinen Zivilrechts, des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts.