Zu dieser Leibniz Media Lecture begrüßen wir Prof. Dr. Philipp Hacker, LL.M. (Yale), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Er untersucht in seinem Vortrag die urheberrechtlichen Implikationen generativer KI für die Internetsuche und beleuchtet die Folgen für Pressefreiheit, Vergütungssysteme und die europäische Plattformregulierung.
Moderation: Jonathan Nörz & Jonah Wermter
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Philipp Hacker untersucht in seinem Vortrag die urheberrechtlichen Implikationen generativer KI für die Internetsuche anhand des EuGH-Verfahrens Like Company v. Google und der Entscheidung in Sachen GEMA gegen OpenAI des LG München I. Er zeigt, dass KI-Training regelmäßig als Vervielfältigung einzuordnen ist und häufig unter die Text- und Data-Mining-Ausnahme fällt, während KI-generierte Ausgaben journalistischer Inhalte eine öffentliche Wiedergabe darstellen können. Das Modell selbst rückt in das Zentrum der urheberrechtlichen Verantwortung. Diese Verantwortung liegt dabei primär bei den KI-Anbietern. Abschließend beleuchtet der Vortrag die Folgen für Pressefreiheit, Vergütungssysteme und die europäische Plattformregulierung.
Zur Person
Prof. Dr. Philipp Hacker, LL.M. (Yale), ist Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Ethik der digitalen Gesellschaft an der European New School of Digital Studies (ENS) der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Derzeit konzentriert sich seine Forschung auf die Regulierung digitaler Technologien, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz. Philipp Hacker arbeitet häufig mit Informatiker*innen und Mathematiker*innen zusammen, insbesondere zu Fragen der erklärbaren KI, der algorithmischen Fairness und den Klimafolgen von KI. Für seine Arbeit erhielt er mehrere akademische Preise, darunter 2020 den Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik. Er berät regelmäßig nationale und EU-Gesetzgeber, Regulierungsbehörden und die Industrie.