In Australien dürfen sich unter 16-Jährige seit Dezember 2025 keine Profile mehr auf sozialen Medien anlegen. Immer mehr europäische Länder planen nun ihrerseits Altersgrenzen für soziale Medien: Nach Australien, Griechenland und Frankreich suchen derzeit unter anderem Dänemark, Irland, Österreich und Norwegen nach Umsetzungsmöglichkeiten für eine Social Media-Altersgrenze. Dr. Stephan Dreyer, Experte für rechtliche Fragestellungen im Schnittbereich von Jugendschutz und Datenschutz, erläutert in verschiedenen Beiträgen, dass ein Verbot den Jugendschutz praktisch schwäche und nicht verhältnismäßig sei.
Zusammenstellung jüngster Beiträge:
- Glosse von Stephan Dreyer: „Die große Sehnsucht nach dem Stopp-Knopf gegen Unbehagen“ I 11. Februar 2026 I https://mediendiskurs.online/beitrag/die-grosse-sehnsucht-nach-dem-stopp-knopf-gegen-unbehagen-beitrag-772/
- Interview von Sebastian Meineck auf netzpolitik.org: „Ein Social-Media-Verbot macht den Jugendschutz schlechter“ I 11. Februar 2026 I https://netzpolitik.org/2026/australisches-modell-ein-social-media-verbot-macht-den-jugendschutz-schlechter/#netzpolitik-pw
- Interview von Dr. Hendrik Wieduwilt im Podcast „Gerechtigkeit und Loseblatt. Die Woche im Recht“: #84: Waffenlieferungen an Israel, Social-Media-Verbot für Jugendliche, Justizskandal in Berlin, Kanzleipflicht für Anwälte I12. Februar 2026 I https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/gul-84-waffenlieferungen-israel-social-media-justizskandal-berlin-bgh-kanzleiraeume
- Interview von Karin Helmsteadt für Deutsche Welle Nachrichten (DW Nachrichten) I 11. Februar 2026 I https://www.youtube.com/watch?v=H_sqwVePDsA
Unabhängig wesentlicher Hürden für die Umsetzung eines Social Media Verbots für Minderjährige auf nationaler Ebene – dem Anwendungsvorrang des Digital Services Act (DSA), dem Herkunftslandsprinzip und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip – sei ein Social Media Verbot nicht der richtige Weg, sagt der Medienrechtler. In seiner Glosse für mediendiskurs online schreibt Dreyer, Jugendmedienschutz werde zunehmend als Exekutive eines gefühlten Unbehagens verstanden. „Altersprüfungen sind das regulatorische Schweizer Taschenmesser von 2026: Sie passen überall, lösen alle unsere Probleme und sind bestenfalls unsichtbar, so die Erzählung. In der Praxis kollidieren dabei drei Ziele, die sich nur begrenzt gleichzeitig maximieren lassen: Effektivität, Privatheit und Niedrigschwelligkeit – man kann nicht alle drei haben“, schreibt er.
Wie ist die Forschungslage zur Social Media Nutzung?
Dreyer: „Es ist unglaublich schwer, Mediennutzung als kausale Ursache psychischer Erkrankungen nachzuweisen (…) Es verdichten sich allerdings Hinweise, dass bestimmte Nutzungsformen mit bestimmten Erkrankungen zusammenhängen.“
Im Interview mit Karin Helmsteadt für DW Nachrichten verweist er auf die Kommission von Bundesministerin Karin Prien, in der Expert*innen anhand der empirischen Evidenz versucht, Empfehlungen zu geben. Die Empfehlungen werden für Sommer 2025 erwartet.
Warum ein Pauschalverbot keine Lösung ist
„Wenn Heranwachsende aus zentralen Kommunikationsumgebungen verdrängt werden, entstehen Umgehungspraktiken, neu genutzte Schattenangebote und einmal mehr verstärkte Ungleichheiten“, schreibt Dreyer in seiner Glosse für mediendiskurs online.
„In dem Moment, wo wir sagen, es dürfen nur noch über 16-Jährige auf diesen Plattformen sein, können die Anbieter sich wieder zurücklehnen und sagen, dann stellen wir im Prinzip alle Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen, die wir schon implementiert haben, wieder ab. Denn die Kinder dürfen ja auf unserer Plattform nicht sein. Und das hat zwei fatale Folgen. Zum einen: Kinder werden immer Wege finden, trotzdem auf diesen Plattformen unterwegs zu sein. Das heißt, sie sind dann weniger geschützt als vorher. Und zum anderen: Sie wissen, dass sie etwas Verbotenes tun. Und im Falle von Problemen oder Angriffen etwa, trauen sie sich möglicherweise nicht an Erwachsene, um Hilfe zu bitten, weil sie ja etwas Verbotenes getan haben. Also auf zweierlei Weise fatal“, erläutert er im Interview mit Karin Helmstaedt für DW Nachrichten.
Ein milderes Mittel: Der Digital Services Act (DSA)
Nach dem DSA werden Minderjährige nicht von Plattformen ausgeschlossen, sondern Plattformanbieter werden laut Art. 28 DSA verpflichtet, altersangemessene Angebote zu gestalten. Bei der Umsetzung von Art. 28 sei noch viel Luft nach oben, sagt Dreyer. Allerdings sei ein schönes Beispiel dieses: Laut EU-Kommissionsmitteilung von vergangener Woche verstoße TikTok gegen den DSA. Dies sei, so Dreyer, „ein Beweis dafür, dass wir mit dem DSA einen bestehenden Rechtsrahmen haben, den man vollziehen kann, und der vor allen Dingen auf eine altersgerechte Gestaltung dieser Angebote hinausläuft. Also ein Totalverbot würde bedeuten, die Plattformen können sich zurückziehen, denn sie können sagen, es sind keine Jüngeren mehr auf der Plattform, ich kann alle Jugendschutz- und Kinderschutzfunktionen wieder abstellen.“
Wie könnte eine Altersverifikation überhaupt technisch aussehen?
Hier böten sich, so Stephan Dreyer, Altersfeststellungsverfahren an. Die Nutzenden müssen gegenüber den Plattformanbietern nachweisen, elektronisch, dass sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Dreyer: „Da gibt es eine ganze Menge an Altersüberprüfungsverfahren. (…) Entweder ein Foto von einem Personalausweis in die Webcam halten, eine Altersschätzung durch biometrische Merkmale des Gesichts. Es gibt Stimmenerkennung, Handbewegungserkennung, woran ein Algorithmus erkennen kann, wie alt jemand ist. (…) Es gibt Wallet-basierte Verfahren, wo ich z.B. von der Bank die festgestellte Volljährigkeit in einem Wallet hinterlege. Dieses Wallet kann dann von der Plattform ausgelesen werden, ohne dass z.B. mein Name oder mein Gesicht übertragen wird. Es wird nur das Alterssignal, ich bin über 18 oder 16, übertragen. Australien hat ein großes Age-Assessment-Trial gemacht und ein Gutachten dazu verfasst. Das Ergebnis: Es gibt nicht die eine gute Lösung, sondern bestenfalls hält man mehrere vor.“
Foto: KI generiertes Symbolbild einer Straße mit vielen Hürden