EU-Verfahren gegen X: Plattform legt Vorschlag für Nachbesserungen vor

Im Dezember 2025 verhängte die EU-Kommission erstmals eine Strafe wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA): Die Plattform X wurde zu einer Geldbuße von 120 Millionen Euro verpflichtet und muss die beanstandeten Punkte nachbessern.

Kritisiert wurden:

  • die sogenannten „blauen Häkchen“, mit denen verifizierte Konten gekennzeichnet werden, ohne dass ausreichend überprüft wird, wer diese tatsächlich betreibt,
  • die unzureichende Transparenz des Werbearchivs sowie
  • der eingeschränkte Zugang von Forschenden zu öffentlichen Daten.

Medienberichten zufolge hat X im Hinblick auf die Problematik der blauen Häkchen inzwischen fristgerecht Verbesserungsvorschläge vorgelegt.

Das Science Media Center hat Forschende, darunter Medienrechtler Matthias C. Kettemann, gefragt, welche Bedeutung das Verfahren gegen X und dessen Reaktion auf die Vorgabe zur Nachbesserung hat, was in Bezug auf die Geldbuße und die weitere Nachbesserungsfrist zu erwarten ist und wie die Umsetzung des DSA bislang angelaufen ist.

Statement von Matthias C. Kettemann

Relevanz des Verfahrens

„Das Verfahren ist so relevant, weil sich die Kommission in letzter Zeit den Vorwurf gefallen lassen musste, wegen Trump die US-amerikanischen Unternehmen mit Samthandschuhen anzufassen und europäisches Digitalrecht nur schaumgebremst durchzusetzen. Die Verfahren gegen TikTok, Meta und nun die wichtigen Schritte gegen X zeigen, dass die Kommission europäisches Digitalrecht und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt.“

Vorgelegter Vorschlag von X

„Es ist ein guter Tag für die Europäer und ihre Rechte. Berichten zufolge hat Tesla-Chef Elon Musk zugestimmt, seinen Verifizierungsmechanismus (‚blauer Haken‘) zumindest für die EU so zu ändern, dass er nicht mehr einfach ‚nur so‘ gekauft werden kann. Das ist eine wichtige Reaktion. Nicht nur, weil dadurch weniger getäuscht wird auf X, sondern auch weil die Kommission zeigt, dass die Verfahren wirken und dass europäisches Digitalrecht wirkt – besonders wenn Trump gerade abgelenkt ist. Die Vorschläge zur Behebung der Mängel sind im Detail zu prüfen. Daher ist es wichtig, dass die Kommission diese so schnell wie möglich veröffentlicht. Weitere Verfahren wegen der Verbreitung von Desinformation laufen noch. Aber wenn die Änderungen wirksam sind, dann hat das auf jeden Fall Signalwirkung.“

Frist bis zum 28. April in Bezug auf Transparenzpflichten

„Es ist zu hoffen, dass X auch hier einlenkt und der Kommission und ihren Forderungen nachkommt.“

Bußgeld gegen X

„Die Geldbuße gegen X ist ein Wendepunkt. Sie zeigt, dass der DSA kein symbolisches Regelwerk ist, sondern ein tatsächlich durchsetzbares Aufsichtsregime. TikTok hatte früher eingelenkt und war kooperativer, daher war in dem Fall keine Geldstrafe nötig. Das ist der Idealfall. Aus meiner Sicht liegt die eigentliche Bedeutung der Entscheidung in ihrer Präzedenzwirkung. Die Kommission hat damit erstmals eine echte Sanktionslinie unter dem DSA gezogen.“

„Für laufende und künftige Verfahren ist das zentral, weil es die Schwelle für weiteres Enforcement senkt: Plattformen wissen nun, dass Verstöße gegen Transparenz-, Design- und Rechenschaftspflichten ernst genommen werden. Das ist gerade für andere Verfahren relevant, etwa für die fortlaufende Untersuchung von X zu Recommender-Systemen und Grok sowie für die vorläufigen Feststellungen gegen Meta und TikTok zu Transparenz- und Datenzugangspflichten.“

Bilanz nach Einführung des DSA

„Meine Bilanz ist gemischt, aber insgesamt positiv: Der DSA ist besser angelaufen, als viele befürchtet haben, aber noch nicht so wirksam, wie er normativ angelegt ist. Das hat politische Gründe. Und es könnte durchaus sein, dass die geopolitische Lage aktuell der Kommission hilft. Trump ist mit Iran und dem Nahen Osten abgelenkt, Musk kann nicht so sehr auf seine Unterstützung zählen.“
„Der DSA wurde in Deutschland gut umgesetzt. Unser Koordinator, die Bundesnetzagentur, wird von einem ausgezeichneten Beirat unterstützt. Die Meldezahlen wegen Verstößen sind eher gering, aber der DSA ist auch ein Gesetz, das einen digitalen Strukturwandel mit sich bringt und bei seiner Dursetzung auf starke Behörden und nicht so sehr auf individuelle Meldungen angewiesen ist.“
„Der DSA ist ein wichtiges und inzwischen auch glaubwürdiges Instrument europäischer Plattformregulierung. Aber seine Wirksamkeit wird sich nicht allein an großen Bußgeldern messen. Entscheidend ist, ob Nutzerinnen und Nutzer ihre Rechte tatsächlich kennen, ob Verfahren praktikabel sind, und ob nationale Behörden und Kommission dauerhaft den politischen Willen und die Ressourcen für konsequente Durchsetzung aufbringen. Der Start ist gelungen. Musks Einlenken ist ein gutes Signal. Die eigentliche Bewährungsprobe läuft jetzt an.“

Weitere Informationen siehe Website des Science Media Centers.

Letzte Aktualisierung: 17.03.2026

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