„Was können Ergebnisse der Publikumsforschung über den Public Value öffentlich-rechtlicher Medien aussagen?“ haben sich Prof. Dr. Uwe Hasebrink und PD Dr. Jan-Hinrik Schmidt gefragt und ihre Überlegungen in Heft 2/2024 in der Zeitschrift UFITA Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft veröffentlicht.
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Zusammenfassung des Artikels
Der Artikel diskutiert den möglichen Beitrag der Publikumsforschung zur Bestimmung des Public Value öffentlich-rechtlicher Medienanbieter. Ausgangspunkt ist die These, dass Public Value, verstanden als die Erfüllung gesellschaftlich gewünschter kommunikativer Funktionen, notwendig einer Einbeziehung der Publikumsperspektive bedarf; nur so lässt sich ermitteln, ob von den im Rahmen der gegebenen technischen und organisatorischen Medienstrukturen verfügbar gemachten Angeboten in einer Weise Gebrauch gemacht wird, dass die gewünschten kommunikativen Funktionen auch tatsächlich erfüllt werden. Im ersten Schritt wird die Publikumsforschung in den Kanon alternativer Möglichkeiten, das Publikum in die Bestimmung von Public Value einzubeziehen, eingeordnet. Im zweiten Schritt wird dann ein konzeptioneller Rahmen für Publikumsuntersuchungen vorgeschlagen, der es erleichtern soll, die Fülle einschlägiger Befunde zu bündeln und zu belastbaren Aussagen zu verdichten, die im Diskurs über den Public Value bzw. die Auftragserfüllung von Public Service-Medien Gewicht bekommen können. Im dritten Schritt werden drei Studien skizziert, die sich auf verschiedene Bestandteile des Funktionsauftrags von Public Service-Medien beziehen und deren Angebot mit je unterschiedlichem Auflösungsgrad in den Blick nehmen. An diesen Studien wird exemplarisch demonstriert, wie sich mit Hilfe des gemeinsamen konzeptionellen Rahmens Befunde von unterschiedlich angelegten Detailstudien integrieren lassen und damit eine Grundlage für die systematische Berücksichtigung der Publikumsperspektive bei der Bestimmung des Public Value von Medien liefern.