In einem Beitrag für den Verfassungsblog kommentieren Dr. Tobias Mast und Prof. Dr. Wolfgang Schulz die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Grundlage ist die vom Bundesverwaltungsgericht veröffentlichte Pressemitteilung vom 15. Oktober 2025.
In ihrem Beitrag schreiben die Verfasser: „Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) an die längerfristige Vielfalt und Ausgewogenheit seines Programms, also die Qualität des durch den ÖRR geleisteten Beitrags zur Meinungsbildung, gekoppelt. In der Pressemitteilung zum noch unveröffentlichten Urteil (BVerwG 6 C 5.24) wird die gerichtliche Konzeption bereits in einem Konkretheitsgrad dargestellt, der es uns als lohnend erscheinen lässt, sie rechtswissenschaftlich in Augenschein zu nehmen. Ein institutionalisiertes Vielfaltsmonitoring könnte die chronische Kritik am Rundfunksystem tatsächlich konstruktiv verarbeiten. Die gewählte Konstruktion dürfte die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber überfordern und als Druckventil versagen.“
Hier geht es zum Beitrag.
Mast, Tobias; Schulz, Wolfgang: Ein rundfunkrechtliches „Solange“?: Erste Gedanken zur Entscheidung des BVerwG betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, VerfBlog, 2025/10/20, https://verfassungsblog.de/bverwg-beitragspflicht-rundfunk/, DOI: 10.59704/b0652a12d5333e3e.