Tobias Mast und Martin Fertmann widmen sich in ihrem Aufsatz den Forschungsdatenzugängen, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zunehmend in Rechtsakten der Digitalregulierung (NetzDG, UrhDaG, DSA) enthalten sind. Der Artikel ist frei zugänglich.
Der Beitrag entstand im Rahmen des „DSA Research Network“, das vom Institute for Information Law (IViR) an der Universität Amsterdam, dem Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG) in Berlin und dem HBI verantwortet wird.
Mast, Tobias; Fertmann, Martin (2024): Forschungsdatenzugang und Technologieregulierung. Wissenschaft als Regulierungshilfstätigkeit?In: Wissenschaftsrecht (WissR), 57 (2), S. 101-128, DOI 10.1628/wissr-2024-0011
Abstract
Auf unionaler und nationaler Ebene wird Zugang zu Daten, der zu Forschungszwecken begehrt wird, privilegiert gewährt. Während aber Zugangsansprüche gegen öffentliche Stellen deren Register und Datenbanken Forschenden in einer Weise erschließen, die die Wissenschaftsautonomie weitgehend schont, wählen Rechtsakte, die sich Digital- und Plattformphänomenen widmen, einen anderen Weg: Sie eröffnen den Datenzugang nur für solche Forschungsanliegen, die den Regelungszweck des jeweiligen Rechtsakts zu fördern versprechen. Von den vielen denkbaren Fragen und Projekten, die auf die unternehmensseitig vorgehaltenen Datenbestände angewiesen wären, wird so nur ein vorab kuratierter Teil ermöglicht zu bearbeiten. Der Gesetzgeber wirkt durch thematische und finale Voraussetzungen der Zugangsgewährung auf die Forschung ein und nimmt diese aus mittel- und langfristigen Erwägungen rationaler Regulierung in Dienst. Dies mag aus einer regulatorischen Logik einleuchten, solche Forschungsdatenzugänge des Digitalrechts strapazieren aber erheblich die Wissenschaftsfreiheit.