Müssen, sollen, dürfen digital bearbeitete Fotos in sozialen Medien gekennzeichnet werden? Im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) untersuchte das HBI die Notwendigkeit einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für bearbeitete Fotos und Videos. Das Gutachten wurde am 5. Februar 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt und ist hier als Arbeitspapier zum Download verfügbar.
Dreyer, Stephan; Lampert, Claudia; Andresen, Sünje (2025): Kennzeichnung von bearbeiteten (Influencer-)Fotos: Erforderlichkeit, Wirkung, Regelungsansätze. Hamburg: Verlag Hans-Bredow-Institut, Januar 2025 (Arbeitspapiere des Hans-Bredow-Instituts | Projektergebnisse Nr. 75). ISBN 978-3-87296-193-8, https://doi.org/10.21241/ssoar.99635
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Kennzeichnungspflicht keine gute Idee wäre: Die rechtlichen Anforderungen an eine durchsetzbare gesetzliche Regelung sind hoch, die positiven Wirkungen einer Kennzeichnung umstritten. Statt einer rechtlichen Kennzeichnungspflicht könnten etwa die Algorithmen der Plattformen so angepasst werden, dass sie vielfältigere und realistischere Körperdarstellungen fördern.
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