Landesmedienanstalt gegen gesundheitsbezogene Google Knowledge-Panels

In einem Gastbeitrag für Telemedicus diskutieren Martin Fertmann, Prof. Dr. Wolfgang Schulz und Dr. Stephan Dreyer, ob Kooperationen von Gesundheitsbehörden und Internet-Intermediären rechtswidrig sind.

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Auszug

In den vorweihnachtlichen Kanon steigender Corona-Fallzahlen, strengerer Infektionsschutzmaßnahmen und wachsender Sorgen bezüglich der Verbreitung Corona-bezogener Desinformation mischte sich die Ankündigung der Medienanstalt Hamburg-Schleswig Holstein (MAHSH), dass sie ein Verfahren gegen Google wegen einer Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingeleitet hat. Zunächst hatte der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) diese Zusammenarbeit bereits öffentlich als ordnungspolitischen Tabubruch kritisiert.

Diese Maßnahme markiert zugleich das erste Verfahren gegen Medienintermediäre auf der Grundlage des im November in Kraft getretenen neuen Medienstaatsvertrags (MStV). Neben der Frage, wie sich diese Entscheidung auf die Kooperationen großer Internetunternehmen und Behörden zur Verbreitung vertrauenswürdiger Corona-Informationen auswirkt, wirft das Verfahren ein erstes Schlaglicht auf die Medienintermediärsregulierung des neuen MStV im Allgemeinen, die noch einige Unklarheiten enthält.

Fertmann, M.; Schulz, W.; Dreyer, S. (2020) Landesmedienanstalt gegen gesundheitsbezogene Google Knowledge-Panels: Sind Kooperationen von Gesundheitsbehörden und Internet-Intermediären rechtswidrig? In: Telemedicus, https://www.telemedicus.info/landesmedienanstalt-gegen-gesundheitsbezogene-google-knowledge-panels/ (28.12.2020).

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Erscheinungsdatum

28.12.2020

Art der Publikation

  • Sonstiges

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