In einem Kurzgutachten nehmen Prof. Dr. Wolfgang Schulz und Dr. Tobias Mast Stellung zum Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags (RFinÄStV). Die Länder hatten sich Ende 2024 entschieden, die Säulen der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu trennen und zunächst den sogenannten Reformstaatsvertrag zu verabschieden und den Prozess der Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags davon losgelöst zu betreiben.
Die Verabschiedung des Reformstaatsvertrages entbindet die Länder nicht von der verfassungsrechtlichen Pflicht, in einer föderalen Verantwortungsgemeinschaft für eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sorgen. Ein Ignorieren der Empfehlung der KEF ohne Kompensation – oder verfassungskonforme Begründung – ist damit nicht vereinbar. Vor diesem Hintergrund haben die Rundfunkanstalten Verfassungsbeschwerde erhoben.
Die Überlegungen im Kurzgutachten beurteilen den Entwurf eines Staatsvertrags zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags losgelöst von der Frage, wie der aktuelle Zustand rechtlich zu beurteilen ist. Es erscheint allerdings fernliegend, dass der Reformstaatsvertrag in der aktuellen Beitragsperiode zu so großen Einsparungen führt, dass auf eine Erhöhung verzichtet werden kann, so dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Zum Download: Wolfgang Schulz / Tobias M. Mast (2025): Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags (RFinÄStV). Kurzstellungnahme. Hamburg, 17. März 2025. https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/100912