BRC110 Digital Services Act (DSA): Wie kann eine unabhängige Durchsetzung gewährleistet werden?

Der Digital Services Act (kurz: DSA) steht seit seinem vollständigen Inkrafttreten im Februar 2024 regelmäßig im Zentrum von Debatten. Dabei geht es auch um das Durchsetzungsvermögen der EU-Kommission – zum Beispiel im aktuellen Präzedenzverfahren gegen X – und in diesem Zusammenhang um die Frage, ob die Kommission in ihrer Doppelrolle als zentrale DSA-Aufsichtsbehörde und politisches Exekutivorgan in einen Rollenkonflikt gerät.

Im BredowCast ist Jan-Ole Harfst, Junior Researcher im Forschungsprojekt „DSA Research Network“, zu Gast. Er erläutert nicht nur den Sachstand im Präzedenzverfahren gegen X, sondern auch den grundsätzlichen Ablauf von DSA-Verfahren, wobei er betont, dass solche Verfahren häufig über mehrere Jahre dauern und verschiedene Stufen durchlaufen, bevor tatsächlich Sanktionen, wie im Fall von X, verhängt werden können.

Auf Basis seines Artikels für den Verfassungsblog erläutert er die diskutable Rolle der EU-Kommission als zentrale DSA-Aufsichtsbehörde und politisches Exekutivorgan in einem und diskutiert mögliche alternative Architekturen. Ein Beispiel wäre eine unabhängige Behörde auf EU-Ebene ähnlich der Europäischen Zentralbank.

Abschließend betont Jan-Ole Harfst: „Es geht vor allem darum, langfristig zu überlegen, wie eine optimale Plattformaufsicht auf EU-Ebene gestaltet werden könnte. Es gibt Hinweise darauf, dass Verbesserungen möglich sind, jedoch besteht derzeit keineswegs Anlass zu der Befürchtung, dass die Umsetzung des DSA unzureichend erfolgt.“

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Veröffentlicht am: 19.03.2026

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