Inhalte auf Telegram und Zoom unterliegen, im Gegensatz zu denen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, kaum rechtlicher Kontrolle oder plattforminterner Moderation. Soll das so bleiben? Die Medienrechtsexpert*innen Amélie Heldt und Martin Fertmann wägen ab.
Spätestens seit Corona kennen wir die Plattformen Zoom und Telegram etwas besser. Hier die unersetzliche Komponente eines fast jeden Homeoffice, dort die vermeintliche Spielwiese der Corona-Leugner*innen, auf der prominente Stimmen wie Attila Hildmann und Xavier Naidoo hunderttausende Menschen erreichen.
Telegram
Doch nicht nur bei Menschen mit sogenannten „alternativen Meinungen“ ist Telegram beliebt, sondern auch bei jenen, die illegale Inhalte verbreiten wollen. Einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW zufolge finden sich auf Telegram Rechtsverstöße in den Bereichen Rechtsextremismus, Pornografie, Drogen- und Dokumentenhandel. Der Ruf nach einer Regulierung dieser digitalen Räume wird immer lauter.
Zoom
Auch bei Zoom stellt sich die Frage nach Regulierung. Durch seine wachsende Bedeutung als Kommunikationsraum wachsen auch Begehrlichkeiten, Vorgaben darüber zu machen, was auf der Plattform gesagt werden darf und was nicht. Zum Teil geschieht dies bereits: Martin Fertmann berichtet von einem Fall, bei dem Zoom eine auf der Plattform geplante Vortragsveranstaltung absagte. Die eingeladene Rednerin war Leila Khaled, Mitglied der Palästinenser-Organisation Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP). Die Organisation wird von den USA als terroristisch eingestuft. Nach Beschwerden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Protestaktionen vor der Zoom-Zentrale sagte der Plattformbetreiber die Veranstaltung ab.
Verweise
Deutschlandfunk Kultur: Rechtsextreme Musik auf Telegram
VICE: So hemmungslos verbreiten Neonazis rechtsextreme Musik auf Telegram
Landesanstalt für Medien NRW: Täter weichen auf Messengerdienst Telegram aus