Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard) leitet das Forschungsprogramm „Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen“ am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI). Sein Team beschäftigt sich mit den Regeln, unter denen in digitalen Kommunikationsräumen und besonders in sozialen Netzwerken neue Foren und Praktiken der gesellschaftlichen Verständigung und Selbstvergewisserung entstehen.
Nach Studien der Rechtswissenschaften in Graz, Genf und als Fulbright und Boas-Stipendiat an der Harvard School promoviert er mit einer Arbeit zur Rechtsstellung des Individuums im Völkerrecht. 2014 wurde er als Postdoktorand an das Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt gerufen, wo er sich bei Prof. Kadelbach und Prof. Vesting am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit einer Arbeit zur normativen Ordnung des Internets habilitierte und die Lehrbefugnis für Völkerrecht, Internetrecht und Rechtstheorie erhielt. Nach Vertretungen in Heidelberg und Jena folgte er im Herbst 2021 dem Ruf auf die Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck.
Sonstige Tätigkeiten
Neben seiner Tätigkeit am HBI ist Matthias C. Kettemann Forschungsgruppenleiter „Globaler Konstitutionalismus und das Internet“ und Leiter des Forschungsprojekts „Völkerrecht des Netzes“ am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin, Head of Section, „International Law and the Internet“ am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht; und Mitglied des Vorstands und Forschungsgruppenleiter für „Platform and Content Governance“ am Sustainable Computing Lab der Wirtschaftsuniversität Wien.