Dr. Tobias Mast leitet seit Januar 2022 den Forschungsbereich „Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen“ am Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI). Sein Team beschäftigt sich mit den Regeln in digitalen Kommunikationsräumen und besonders in sozialen Netzwerken, unter denen neue Praktiken der gesellschaftlichen Verständigung und Selbstvergewisserung entstehen.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Informations- und Medienrecht promovierte er von August 2015 bis Ende Januar 2019 am HBI aus einer interdisziplinären Perspektive zur öffentlichen Informationstätigkeit des Staates. Sein Referendariat leistete er am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen u. a. bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, einer international tätigen Wirtschaftskanzlei und dem Bundesverfassungsgericht ab. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht tätig.
Er ist Associate Editor bei www.verfassungsblog.de und strebt eine Habilitation an der Universität Mainz unter Betreuung von Prof. Dr. Matthias Bäcker an. Außerdem ist er Lehrbeauftragter der Universität Hamburg und Prüfer im Staatsteil der Ersten juristischen Prüfung für das Justizprüfungsamt Hamburg.
Im Januar 2024 wurde er zum Sachverständigen des Deutschen Bundestages für das Digitale-Dienste-Gesetz zur Durchführung des Digital Services Act berufen. Im Juli 2024 wählte ihn der Deutsche Bundestag in den Beirat der Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur.
Liste aller Publikationen und Vorträge von Tobias Mast (Stand: Juli 2024)