„Regulierte Selbstregulierung“ als medienrechtliches Konzept

Neue Regelungskonzepte zu analysieren und auch selbst zu entwickeln, gehört seit langem zu den Schwerpunkten der Arbeit des HBI. Das Konzept der „Regulierten Selbstregulierung“ wurde vom HBI nach Deutschland gebracht. Ein Blog-Beitrag

von Wolfgang Schulz

2001 führten Forschende des HBI Fachgespräche in Sydney, deren Folgen man noch heute im deutschen Medienrecht nachspüren kann. Australien galt seinerzeit als Vorreiter für eine Kombination staatlicher Gesetzgebung und privater Regelsetzung durch Industrie-Standards; eine Kombination, die viele Vorteile bietet, wenn sie intelligent gemacht ist.

HBI-Direktor Wolfgang Hoffmann-Riem hatte dieses Regelungskonzept bereits untersucht und den etwas schwerfälligen Begriff „Regulierte Selbstregulierung“ dafür eingeführt. Die Überlegungen aus Australien flossen in den ersten Jugendmedienstaatsvertrag der Bundesländer 2002 ein, dem Gesetz, das auch heute noch den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Inhalten im Rundfunk und in Online-Diensten begrenzt.

Neue Regelungskonzepte zu analysieren und auch selbst zu entwickeln, gehört seit langem zu den Schwerpunkten der Arbeit des HBI. Es gilt, gerade im Kommunikationsbereich Lösungen zu finden, die wirksam Rechte sichern – etwa von Minderjährigen angesichts der Gefahren, die von Inhalten ausgehen –, zugleich aber Freiheiten von Anbietern und anderen Kommunikationsteilnehmern zu wahren. Dazu
sind zuweilen komplexe Lösungen nötig, die rechtswissenschaftliche Grundlagenarbeit erfordern, die teils quer zu etabliertenr Forschungsfeldern liegen, die etwa öffentliches Recht und Zivilrecht verbindet und die Wissensbestände über Nutzungsverhalten, Mediensozialisation und Technik einbezieht.

Je komplexer die Problemlagen werden, desto stärker rückt auch das wechselseitige Lernen zwischen den Rechtsordnungen in den Blick. Hier erweist sich die internationale Vernetzung des Instituts als großer Vorteil. Den Zugang zu den Gesprächspartnern in Australien legte damals ein Autor des Internationalen Handbuchs, das das Institut herausgab. Heute ist das HBI Partner zahlreicher Verbünde wie des „Network of Internet & Society Centers (NoC)“, um international zu kooperieren.

Aktuell gilt es mehr denn je, die hybriden Ordnungsstrukturen zu verstehen, die unsere Kommunikation in digitalen Räumen prägen. Die von privaten Plattformen wie YouTube oder X gesetzten Regeln definieren das „Sagbare“ mit größerer Wirkmacht als staatliche Regeln, was dazu führt, dass Staaten und die EU zunehmend Regeln schaffen, die diese privaten Regeln und ihre Durchsetzung regulieren sollen.

Dies erforscht das Institut in seinen laufenden Forschungsaktivitäten und regt die Debatte durch eigene Regelungsvorschläge an.

Foto: iStock Symbolfoto

Letzte Aktualisierung: 08.06.2025

Forschungsprogramm:

FP 2 Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen

Beteiligte Personen:

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