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Zeitschrift "Medien & Kommunikationswissenschaft"

Medien & Kommunikationswissenschaft hat einen Jahresumfang von ca. 600 Seiten und enthält Aufsätze, Berichte, Diskussionsbeiträge, Rezensionen, eine Zeitschriftenlese, Übersichten über aktuelle Neuerscheinungen sowie über die im Fach entstandenen Dissertationen.

Seit 2021 sind sämtliche Beiträge und Hefte der Medien & Kommunikationswissenschaft ab 2000 über die Seite www.m-und-k.info frei online abrufbar.

Die Zeitschrift erscheint zudem viermal jährlich als Printversion. Die Bezugspreise hierfür betragen 2021: Jahresabonnement (Privat) 115,-- €, für Studierende (jährliche Vorlage einer Studienbescheinigung erforderlich) 63,-- € ; Institutionspreis 215,-- €; Einzelheft 35,-- €. Alle Preise verstehen sich incl. MWSt, zzgl. Vertriebskostenanteil. Kündigung vierteljährlich zum Jahresende. ISSN 1615-634X. Zu beziehen über die Nomos Verlagsgesellschaft, Waldseestr. 3-5, 76530 Baden-Baden, Tel.: (+49 7221) 2104-0, E-Mail: [email protected]

Call for Paper für Rubrik Software Reviews

Anknüpfend an unser Themenheft „Forschungssoftware in der Kommunikations- und Medienforschung“ in M&K 1/2021 haben wir die neue Rubrik Sofware Reviews eingführt. Zum Call for Papers

Redaktion

Prof. Dr. Joan Kristin Bleicher, Anja HerzogDr. Sascha Hölig, Dr. Claudia LampertProf. Dr. Wiebke LoosenChristiane Matzen, PD Dr. Jan-Hinrik Schmidt, Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Dr. Hans-Ulrich Wagner, Dr. Gregor Wiedemann

Beraterinnen und Berater

Dr. Ulla Autenrieth (FG Visuelle Kommunikation), Prof. Dr. Hans-Jürgen Bucher (DGPuK-Fachgruppe Mediensprache - Mediendiskurse), Jun.-Prof. Dr. Christopher Buschow (FG Medienökonomie),  Jun.-Prof. Dr. Emese Domahidi (FG Methoden), Prof. Dr. Andreas Hepp (FG Soziologie der Medienkommunikation), Dr. Sabrina Heike Kessler (FG Rezeptions- und Wirkungsforschung), Jun.-Prof. Dr. Jessica Kunert (FG Mediensport und Sportkommunikation), PD Dr. Merja Mahrt (FG Digitale Kommunikation), Prof. Dr. Jutta Milde (FG Wissenschaftskommunikation), Dr. Daniel Nölleke (FG Journalistik / Journalismusforschung), Dr. Corinna Peil (ÖGK), Prof. Dr. Carola Richter (FG Internationale und Interkulturelle Kommunikation), Prof. Dr. Ulrike Röttger (FG PR und Organisationskommunikation), Prof. Dr. Christian Schicha (FG Kommunikations- und Medienethik), Dr. Christian Schwarzenegger (FG Kommunikationsgeschichte), Prof. Dr. Tanja Thomas (FG Medien, Öffentlichkeit und Geschlecht), Dr. Anna Wagner (FG Gesundheitskommunikation), Dr. Ruth Wendt (FG Medienpädagogik), Prof. Dr. Vinzenz Wyss (SGKM) und Prof. Dr. Thomas Zerback (FG Kommunikation und Politik).

Peer Review Begutachtungsverfahren

Das Begutachtungsverfahren der Zeitschrift „Medien und Kommunikationswissenschaft  M&K“ entspricht dem in der Wissenschaftspraxis bewährten Peer Reviewing. Eingereichte Manuskripte werden beim Eingang von der Schriftleitung anonymisiert, so dass die Verfasser*innen allen am Review-Prozess Beteiligten sowie den Redaktionsmitgliedern nicht bekannt sind. Die Mitglieder des Beraterkreises (in den die Fachgruppen der Deutsche Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft [DGPuK] sowie die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft [SGKM] und die Österreichische Gesellschaft für Kommunikationswissenschaft [ÖGK] jeweils eine Person entsenden) werden nach Eingang eines neuen Manuskriptangebots per Rundmail über Titel und Abstract des anonymisierten Angebots informiert und eingeladen, Vorschläge für Gutachter*innen zu machen; dabei können sie sich auch selbst vorschlagen.

Die Redaktion entscheidet auf der Grundlage dieser und eigener Vorschläge, an wen das Manuskript weitergeleitet und welche externen Gutachter*innen angefragt werden sollen. Zentrales Auswahlkriterium ist hierbei die fachliche Reputation und wissenschaftliche Ausgewiesenheit für das Thema. In der Regel handelt es sich um Postdocs und Professor*innen, wir bitten aber gelegentlich auch Promovierende, die gerade intensiv zu einem Thema forschen, um ihre Expertise. Die endgültige Auswahl obliegt der Schriftleitung, weil nur diese in Kenntnis der Verfasser*innen abschätzen kann, ob eine zu große Nähe zwischen den Gutachtenden und den zu Begutachtenden besteht. Außerdem spielen auch andere Gesichtspunkte eine Rolle, etwa der Wunsch, die Arbeit auf möglichst viele Schultern zu verteilen und der Community umgekehrt möglichst breit die Möglichkeit zu geben, sich an den Auswahlverfahren zu beteiligen.

In der Regel werden zwei externe Gutachten eingeholt. Darüber hinaus begutachten ein oder zwei Redaktionsangehörige das Manuskript. Somit liegen in der Regel mindestens drei Voten zu einem Manuskript vor. Auf dieser Grundlage trifft die Redaktion als Kollegialorgan ihre Entscheidung über die Annahme des Manuskripts bzw. die Empfehlung einer Überarbeitung oder Neueinreichung. Diese Entscheidung wird in einem Redaktionsbeschluss zusammengefasst und den Autor*innen zusammen mit den diesem Beschluss zugrunde liegenden (ebenfalls anonymisierten) Gutachten übermittelt. Auch die beteiligten externen Gutachter*innen erhalten den Beschluss sowie die Voten nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens zur Kenntnis. Die Redaktion versucht, das Begutachtungsverfahren im Laufe von acht Wochen nach Eingang des Manuskripts durchzuführen. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Autor*innen entsprechend benachrichtigt.

Generell wird von allen Einreichenden eine Versicherung darüber verlangt, dass es sich um ein Originalmanuskript handelt, das noch nicht an anderer Stelle publiziert oder zur Veröffentlichung eingereicht wurde.

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