Elternglück auf Kosten der Kinder? Ergebnisse einer Studie zu Family-Influencing
Im September 2025 wurde eine Petition im Bundestag zur „Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet“ eingereicht. Im Februar 2026 veröffentlichte die Kinderkommission des Deutschen Bundestags eine Stellungnahme zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“. Beide Dokumente verweisen auf problematische Formen der Inszenierung und Vermarktung von Kindern und auf erhebliche Eingriffe in die Kinderrechte, zugleich aber auf eine unzureichende Datenlage bezüglich des Ausmaßes des Phänomens und der rechtlichen Implikationen. Hier setzt die interdisziplinäre HBI-Studie zu Family-Influencing mit Kindern im Alter von null bis fünf Jahren an (Dreyer et al. 2026).
von Claudia Lampert, Stephan Dreyer und Kira Thiel
Zwischen Familienglück, Aufklärung und Clickbaiting
Family-Influencer*innen bieten (scheinbar) authentische Einblicke in ihr Familienleben und geben Tipps und Anregungen zur Lebensgestaltung oder zu konkreten Produkten. Die Monetarisierung erfolgt unter anderem über gesponserte Beiträge, Produktplatzierungen, Affiliate-Links und Plattformvergütungen.
Die Accounts unterscheiden sich allerdings erheblich hinsichtlich der Monetarisierung, der Inszenierung von Familie und entsprechend auch hinsichtlich der Frage, wie die Kinder gezeigt werden bzw. eingebunden sind. In der öffentlichen Diskussion geraten vor allem die problematischen Fälle in den Blick, in denen Kinder für Produkte posieren, in privaten oder intimen Kontexten (z. B. im Bade- oder Kinderzimmer, wenig bekleidet) oder emotionalen Situationen zu sehen sind (jugendschutz.net, 2019, 2025). Die Frage, ob es sich um Clickbaiting oder Aufklärung handelt – z. B. über die Belastung alleinerziehender Eltern oder Eltern mit einem kranken Kind – lässt sich in der Regel nicht zweifelsfrei klären. Ebenso bleibt offen, ob die Eltern im Rahmen ihrer geschäftsmäßigen Influencing-Aktivitäten eine behördliche Genehmigung für die Einbindung ihrer Kinder eingeholt haben.
Die Darstellung von Kinderbildern in monetarisierten Social-Media-Profilen wirft erhebliche rechtliche und ethische Fragen auf (s. a. Croll & Krause, 2026). Insbesondere das Datenschutzrecht, das Persönlichkeitsrecht und die familiale und persönliche Privatsphäre der Kinder sind betroffen (Croll & Krause, 2026; jugendschutz.net, 2019, 2025; Kutscher & Bouillon, 2018). Die kommerzielle Nutzung kindlicher Präsenz und Lebenswelten kann mit deren Schutzbedürfnissen kollidieren. Die elterliche Fürsorgepflicht gerät dabei aufgrund widerstreitender wirtschaftlicher Interessen auf den Prüfstand. Besonders vulnerabel sind dabei Babys und Kleinkinder, die in kommerzialisierten Lebenswelten bzw. Familien aufwachsen und kaum Möglichkeiten haben, sich gegen ihre öffentliche Darstellung im Internet zu wehren. Bisher liegen jedoch kaum belastbare Daten vor, wie häufig und in welcher Weise insbesondere Babys und Kleinkinder in monetarisierten Social-Media-Profilen dargestellt werden.
Babys und Kleinkinder als Content: Häufigkeit und Formen der Darstellung in monetarisierten Social-Media-Profilen
Um das Phänomen genauer beurteilen zu können, hat das HBI eine interdisziplinäre Studie durchgeführt, die eine juristisch-ethische Fundierung mit quantitativen und qualitativen Analysen verbindet. Der Fokus richtete sich dabei auf Profile von Family-Influencer*innen mit Kindern im Alter von null bis ca. fünf Jahren. Insgesamt wurden 359 Profile von Family-Influencer*innen mit unterschiedlich großer Reichweite einbezogen (182 Profile auf Instagram, 113 Profile auf TikTok und 84 Profile auf YouTube). Das Sample umfasste dabei 10.095 Post mit Videos, die in 156.263 Einzelszenen „zerlegt“ wurden. Die quantitative Analyse erfolgte halbautomatisiert und wurde um eine qualitative Analyse von 45 Family-Influencer*innen-Profilen ergänzt.
Babys und Kleinkinder sind häufig Teil von Familieninszenierungen
Die empirischen Ergebnisse zeigen, dass Darstellungen von Kindern unter fünf Jahren in monetarisierten Family-Influencer*innen-Profilen kein randständiges Phänomen darstellen, sondern ein strukturelles Element der Content-Strategien vieler Profilinhaber*innen sind. Insgesamt sind in 44 Prozent aller Beiträge Kinder der untersuchten Altersgruppe zumindest sichtbar, in 25 Prozent dieser Beiträge stellen die Kinder einen zentralen Bestandteil dar. Im Vergleich der Plattformen weist YouTube den höchsten Anteil an Beiträgen mit Kinderdarstellungen im Sample auf, während TikTok den niedrigsten Anteil verzeichnet. Als problematisch sind insbesondere jene Profile zu bewerten, die hohe Reichweiten aufweisen, häufig neue Inhalte mit Kinderbeteiligung posten, auf denen die Kinder nicht unkenntlich gemacht werden, und die sich durch erhöhte Interaktionszahlen wie Likes und Kommentare auszeichnen. Dies betrifft 11 Prozent der untersuchten Beiträge. Von den Top-25-Influencer*innen machen 13 (52 Prozent) der Profile ihre Kinder nicht unkenntlich, und rund 35 Prozent dieser Profile weisen identifizierbare Kinder unter zwei Jahren auf.
Wie die Kinder dargestellt werden, unterscheidet sich erheblich
Die qualitative Analyse zeigt große Unterschiede zwischen den Accounts, sowohl was die Art des Posts (Story, Highlight, Reels etc.) als auch die Darstellungsform betrifft: Einige Influencer*innen schützen die Privatsphäre ihrer Kinder bewusst und haben entsprechende Strategien entwickelt, während andere offen Bilder und persönliche Details teilen – teilweise ohne Anonymisierung. Besonders riskant wird es, wenn Kinder erkennbar sind und zusätzliche Daten wie Name oder Geburtsdatum preisgegeben werden. Häufig dokumentieren eigene Rubriken sogar intime Entwicklungsschritte von Geburt an.
Auch Alter und Rolle der Kinder variieren erheblich: Ältere Kinder treten teils aktiv vor der Kamera auf, während Kinder im Babyalter in vielen Fällen selbstverständlich – ähnlich wie „lebendige Requisiten“ (z. B. auf dem Arm eines Elternteils oder im Tragetuch), Statist*innen oder Kompars*innen – mit dabei sind, ohne eine tragende Rolle zu spielen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich die beobachteten Darstellungsformen drei groben Kategorien zuordnen:
Unbedenklich: Beiträge, in denen Kinder nur selten und beiläufig auftauchen, nicht identifizierbar sind und keine direkte werbliche Funktion erfüllen. Diese Fälle sind rechtlich weniger angreifbar, werfen jedoch mit Blick auf Dauerhaftigkeit, Plattformlogiken und subjektive entwicklungsbezogene Effekte medienethische Fragen auf, z. B. inwiefern die harmlose Darstellung zur Etablierung persistenter und (gefühlt) extern aufgezwungener digitaler Kinderidentitäten beitragen können.
Graubereich: Kritischer zu betrachten sind jene Praktiken, bei denen Kinder zwar sichtbar, wenngleich nicht eindeutig identifizierbar sind (z. B. abgewandte Perspektiven, partielle Unkenntlichmachung) sowie die Mitwirkung an Beiträgen, die auch nur indirekt der Monetarisierung dienen (Reichweitenaufbau, Imagepflege). Auch hier kann die wiederholte Sichtbarkeit und serielle Veröffentlichung zu einer faktischen Identifizierbarkeit und die häufigere Einbindung unter Anweisung der Eltern zu kinderarbeitsschutzrechtlichen Fragen führen.
Problematisch: Zu den rechtlich problematischen Konstellationen zählen solche, bei denen Kinder eindeutig identifizierbar sind (Gesicht, Name, wiederkehrende Präsenz), in denen sie in werblichen Kontexten oder als explizite Werbeträger auftreten, in sensiblen oder intimen Situationen gezeigt werden (Krankheit, emotionale Krisen, Schlafen, Körperpflege) und regelmäßig und aktiv in monetarisierten Profilen mitwirken. Diese Konstellationen berühren häufig Datenschutz-, Persönlichkeits-, Familien- und Kinderarbeitsschutzrechtsfragen gleichzeitig.
Die Ergebnisse der Studie geben erste Anhaltspunkte über das quantitative Aufkommen und die Verschiedenartigkeit von Kinderdarstellungen auf monetarisierten Social-Media-Profilen. Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass die Analyse auf einem kleinen Ausschnitt existierender Family-Influencing-Accounts mit Kindern im Alter von null bis fünf Jahren basiert – wenngleich versucht wurde, eine hohe Varianz insbesondere hinsichtlich der Reichweite (Nano-, Mikro-, Macro- und Mega-Influencer) zu berücksichtigen.
Auf Basis der Befunde lassen sich verschiedene Handlungsoptionen ableiten. An dieser Stelle möchten wir besonders auf präventive Unterstützungsmöglichkeiten verweisen.
Wichtig: Sensibilisierung von Eltern für den kommerziellen Kontext
Die Befunde der Studie deuten darauf hin, dass das Gros der Family-Influencer*innen darauf zu achten scheint, ihre Kinder nicht im Kontext werblicher Posts erkennbar zu zeigen. Andere scheinen sich hingegen nicht bewusst, dass ihr Account einen monetarisierten Rahmen darstellt, in dem andere Regeln für die Darstellung von Kindern gelten als beispielsweise beim „Sharenting“ (die Zusammensetzung aus den Begriffen sharing und parenting bezeichnet allgemein das Teilen von Bildern oder Videos von Kindern durch ihre Eltern ohne Vermarktungs- oder Gewinnerzielungsabsicht, vgl. Croll & Krause, 2026).
Ungeachtet des Alters des Kindes braucht es eine entsprechende gezielte Sensibilisierung sowie Informations- und Unterstützungsangebote, um Eltern für die mit den veröffentlichten Darstellungen einhergehenden Herausforderungen und Risiken wirkmächtiger ökonomischer Anreize im Familienalltag zu sensibilisieren. Herbei sollten auch Agenturen als Multiplikatoren berücksichtigt werden (s. hierzu die von den Landesmedienanstalten erstellten Handlungsempfehlungen). Ergänzend sollten praktikable Aufsichts- und rechtssichere Verfahren für Eltern sowie Möglichkeiten zur nachträglichen Anpassung von Inhalten diskutiert werden.
Die Studie im Volltext:
Dreyer, S., Lampert, C., Thiel, K., Altun, A., Kakavand, A., & Kessling, P. (2026). Darstellung von Babys und Kleinkindern in monetarisierten Social-Media-Profilen. (Arbeitspapiere des Hans-Bredow-Instituts, 82). Hamburg: Verlag Hans-Bredow-Institut. https://doi.org/10.21241/ssoar.109268
Die Studie wurde von der Bremische Landesmedienanstalt (brema), der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), der Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) und der Landesanstalt für Medien NRW (LFM) in Auftrag gegeben.
Referenzen
Croll, J.; Krause, T. (2026): Kidfluencing aus kinderrechtlicher Perspektive: Selbstverwirklichung oder Rechtsverletzung. In: Höhne, F., Lindner, K., Pirner, M. L. (Hrsg): Digitalitätsethische Souveränität. Theologische und religionsdidaktische Perspektiven auf Influencer:innen. Transcript Verlag, S. 135-150.
Hose, M. (2026): Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“. Kommissionsdrucksache 21/05. URL: https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf
Jugendschutz.net (2019): Kinderbilder auf Instagram. Wann werden Persönlichkeitsrechte von Kindern verletzt? Report, September 2019. URL: https://www.jugendschutz.net/fileadmin/daten/publikationen/praxisinfos_reports/report_kinderbilder_auf_instagram.pdf
Jugendschutz.net (2025): Kindheit online. Zwischen Teilhabe, Zurschaustellung und Preisgabe privater Informationen auf Social Media. Report, November 2025. URL: https://www.jugendschutz.net/fileadmin/daten/publikationen/praxisinfos_reports/report_kindheit_online.pdf
Kutscher, N. (2021): Kinderfotos im Netz–Sharenting, Kinderrechte und Elternverantwortung. In: BPJMAKTUELL 2/2021, S. 4-8.
Kutscher, N./Bouillon, R. (2018): Kinder. Bilder. Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie. Studie in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. URL: https://www.dkhw.de/filestorage/1_Informieren/1.1_Unsere_Themen/Kinder_und_Medien/Studien/DKHW_Schriftenreihe_4_KinderBilderRechte.pdf
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Letzte Aktualisierung: 28.04.2026
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