Gleichstellung am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) 

Unser Engagement für Gleichstellung

Am Leibniz-Institut für Medienforschung setzen wir uns aktiv für Chancengleichheit, Diversität und eine inklusive Arbeitskultur ein. Unsere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung richten sich an alle Mitarbeitenden und unterstützen insbesondere Frauen und unterrepräsentierte Gruppen in der Wissenschaft.

Diese übergeordneten Ziele werden im Gleichstellungsplan weiter ausgeführt und laufend angepasst.

Zertifikat zum „audit berufundfamilie“

Das Institut hat sich die Gleichstellung von Frauen, Männern sowie Personen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität hinsichtlich verschiedener Vielfaltsdimensionen zum Ziel gesetzt. Mit Blick auf die besondere Berücksichtigung des Faktors Care-Arbeit verstehen wir Familie als Verantwortungsgemeinschaft, in der Menschen miteinander leben und füreinander einstehen. Unser Familienbegriff umfasst so explizit auch Beziehungen zu Menschen, zu denen wir ein familienähnliches Verantwortungsgefühl haben.  

Logo Zertifikat audit beruf und familieDas Institut möchte allen Mitarbeiter*innen die Vereinbarung von Familie und Beruf bestmöglich gewährleisten. Aber auch andere individuelle Lebensphasen sollen in der personalpolitischen Ausrichtung berücksichtigt werden. Denn nicht nur Familien mit Kindern, sondern auch pflegende Angehörige müssen Betreuung oder Pflege mit ihrer Berufstätigkeit vereinbaren.

Nach Abschluss eines Auditierungs und Dialogverfahrens wurde dem Institut die Familienfreundlichkeit mit dem Zertifikat zum „audit berufundfamilie“ bestätigt. Das Zertifikat gilt als Qualitätssiegel für die nachhaltige Gestaltung einer strategischen familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik bzw. familiengerechter Arbeitsbedingungen.

Bereits verankert in den familienfreundlichen Arbeitsstrukturen des Leibniz-Instituts für Medienforschung sind flexible Arbeitszeiten, ein flexibler Arbeitsort, vielfältige Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung und persönlichen Entwicklung, sowie eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weiter geplant sind unter anderem die Einführung eines kooperativen betrieblichen Gesundheitsmanagements, die Optimierung von Kommunikationssystemen, die Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers, Fahrräder für alle Mitarbeiter*innen, die Einführung von qualifizierten Mitarbeiter*innengesprächen und die Führungskräfteentwicklung.

 

Team Gleichstellung

Das Team Gleichstellung ist zuständig für das Etablieren des Gleichstellungsplan, das Umsetzen der dort festgeschriebenen Maßnahmen und das fortwährende Evaluieren des Status Quo.  

Zu den Zielen und Maßnahmen gehören das Erwirken von Chancengleichheit in Führungspositionen und Besetzungsverfahren, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitmodelle, der Schutz vor Diskriminierung durch das Bereitstellen einer anonymen Beratungsstelle für Betroffene und klare Beschwerdemechanismen sowie die Förderung von Netzwerken und Weiterbildungen im Bereich des Kompetenzerwerbs.  

Für Fragen oder Anregungen zur Gleichstellung am Institut stehen Ihnen unsere Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung: 

Idealerweise erfolgt der Kontakt über das Postfach der Gleichstellung: gleichstellung@leibniz-hbi.de. 

Innerbetriebliche Beschwerdestelle nach §13 AGG 

Dem Institut ist es ein großes Anliegen, jeder Form von Diskriminierung nachdrücklich entgegenzutreten. Ein Baustein hierfür ist §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und die einhergehende Einrichtung einer Beschwerdestelle. 

Die Beschwerdestelle am HBI setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: 

Vertretung: 

Der Kontakt erfolgt zentral über die Mailadresse: beschwerdestelle@leibniz-hbi.de 

Wer kann sich bei der Beschwerdestelle beschweren? 

Alle Beschäftigten des Instituts haben das Recht, sich bei der AGG Beschwerdestelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom/von Arbeitgeber*in, Vorgesetzte*n, Kolleg*innen oder Dritten wegen eines in §1 AGG genannten Grundes benachteiligt oder belästigt fühlen. 

Die Beschwerdestelle berät und unterstützt die Betroffenen, ermittelt den Sachverhalt unverzüglich und umfassend und klärt einzelfallbezogen über Handlungsmöglichkeiten auf. Das Verfahren ist streng vertraulich, alle Verfahrensschritte werden transparent mit den Betroffenen besprochen und nur mit deren Zustimmung eingeleitet. Die Beschwerde kann schriftlich und mündlich, persönlich oder anonym eingebracht werden, da keine Formvorschriften bestehen. Wenn die Beschwerdestelle zu dem Ergebnis kommt, dass die Beschwerde begründet ist, informiert sie den Arbeitgeber entsprechend. Dieser ist gemäß §12 AGG dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz des oder der Betroffenen zu ergreifen. 

Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie gern das Team Gleichstellung.  

Foto von Clay Banks auf Unsplash

Letzte Aktualisierung: 08.10.2025

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