Prof. Dr. Wolfgang Schulz hat ein Kurzgutachten zum Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) verfasst, das hier als pdf zugänglich ist. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten am 26. September 2024 einen Staatsvertragsentwurf zur öffentlichen Anhörung freigegeben und Feedback zu den Vorschlägen bis zum 11. Oktober 2024 erbeten.
Ziel der Reform ist es, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. Hierfür soll der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden. So enthält der Entwurf Vorschläge zur Digitalisierung der Angebote, zur Reduzierung der Sparten- und Hörfunkangebote und zur Begrenzung des Sportrechteetats. Zudem soll die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt werden.
Die wesentlichen Inhalte der Reformvorschläge sind in dieser Präsentation zusammengefasst.
Der am 2. Oktober an die Rundfunkkommission übermittelte „KEF-Sonderbericht zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ ist hier abrufbar.