„LaLaLand“, „20mg Fakten akut“ oder „Zurück in die Zukunft“ – deutsche Polizeibehörden greifen in sozialen Medien zunehmend auf eine Sprache zurück, die wenig mit klassischem Amtsdeutsch gemein hat. Besonders die Polizei großer Städte nutzt Twitter, um direkt mit Bürger*innen zu kommunizieren, und erzielt damit teilweise große Resonanz. Doch wie weit darf staatliche Kommunikation in sozialen Netzwerken gehen?
Im BredowCast spricht Daniela Friedrich mit Tobias Mast, der sich in seiner Dissertation mit staatlicher Kommunikation über Social Media beschäftigt. Dabei geht es um die Frage, welche Akteure überhaupt zum Staat zählen, welchen rechtlichen Vorgaben ihre Kommunikation unterliegt und ob staatliche Stellen sich auf Meinungsfreiheit berufen können. Mast nimmt außerdem konkrete Tweets deutscher Polizeibehörden unter die Lupe und diskutiert, wo die rechtlichen und kommunikativen Grenzen staatlicher Social-Media-Kommunikation liegen.