Veröffentlicht am: 22.10.2024
Veröffentlicht am: 22.10.2024
Gregor Wiedemann untersuchte mit seinem Team, wie der Wahlkampf auf TikTok geführt wurde. Die Erfolge der AfD auf der Plattform waren seit den Wahlen im vergangenen Jahr bekannt. Daher stand für die Forscher*innen diese Frage im Fokus: Wie haben die anderen Parteien reagiert – und ist die Dominanz der AfD inzwischen gebrochen? Im BredowCast erläutert er die Forschungsergebnisse.
Die Publikation "Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit im Digital Services Act", an der Matthias C. Kettemann maßgeblich beteiligt war, bildet den Auftakt einer Schriftenreihe der österreichischen Kommunikationsbehörde (KommAustria) zum DSA, die eine Grundlage für das Verständnis des DSA schaffen und zu einer differenzierten Diskussion beitragen soll.
In welchem Ausmaß, für welche Zwecke und aus welchen Gründen die deutsche Bevölkerung generative künstliche Intelligenz in Anwendungen wie ChatGPT oder Google Gemini nutzt, hat das Forschungsprojekt “Generative künstliche Intelligenz für die Informationsnavigation”, gefördert vom BMBF, untersucht. Im Arbeitspapier sind die Ergebnisse zum Download verfügbar.
In der aktuellen Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht wendet sich Tobias Mast gegen die zunehmend prominente Ansicht im rechtswissenschaftlichen Schrifttum, wonach Vertrauenswürdige Hinweisgeber (trusted flagger) nach Art. 22 des Digital Services Act (DSA) Beliehene und damit funktional betrachtet Behörden im Sinne des deutschen Verwaltungsrechts sind.
Eine Studie zum Bildungsauftrag des ZDF hat erstmal erhoben, welche bildungsbezogenen Erwartungen und Wahrnehmungen die Bevölkerung hat. Jan-Hinrik Schmidt, Uwe Hasebrink und Dieter Storll waren beratend an Konzeption und Auswertung beteiligt und haben die Kernbefunde ausführlich in einem Beitrag aufbereitet.
Wie wird über polarisierende Themen in Deutschland und Australien berichtet – und trägt diese Berichterstattung zur Polarisierung politischer Einstellungen bei? Das Projekt untersucht, wie stark sich Nachrichteninhalte in beiden Ländern in ihrer Berichterstattung über gesellschaftlich umstrittene Themen unterscheiden – und ob diese Berichterstattung potenziell polarisierende Elemente enthält.
Die zweite Auflage des "Routledge Companion to Digital Journalism Studies" bietet eine Sammmlung von 54 Aufsätzen, die sich mit aktuellen Themen und Debatten im Bereich der digitalen Journalismusstudien befassen, darunter zwei Artikel von Julius Reimer / Wiebke Loosen sowie von Lisa Merten.
Unter dem Titel "I Really Thought I Would Use More Than Just Google: Investigating Professional Journalistic Online Use with Browser History Donations" beschreiben Lisa Merten, Felix Victor Münch und Maren Schuster in der Zeitschrift Computational Communication Research, wie die Methode der Datenspende zur Untersuchung der professionellen Mediennutzung im Journalismus genutzt werden kann.
Heft 1/2025 enthält u. a. Beiträge zum Journalismus in Deutschland 2023, zur Rolle von Googe und YouTube bei der Verbreitung von Verschwörungstheorien sowie zu journalistischen Rollenerwartungen und Idealen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der deutschen Bevölkerung. Alle Inhalte könnten frei über die Nomos-eLibrary heruntergeladen werden.
Stephan Dreyer spricht im BredowCast mit Kristina Kobrow über die Ergebnisse des Gutachtens „Kennzeichnung von bearbeiteten (Influencer-)Fotos: Erforderlichkeit, Wirkung, Regelungsansätze“, das das HBI im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erstellt hat. Das Gutachten ist am 5. Februar erschienen.
Ein neues Nomos-Handbuch, herausgegeben von Thomas Hanitzsch, Wiebke Loosen und Annika Sehl, bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschung zu Journalismus in seinen gesellschaftlichen Bezügen. In den Blick genommen werden u. a. Akteure, Organisationen und Institutionen sowie Nachrichten, ihre Entstehung und Nutzung. Der Band spiegelt dabei die thematische, theoretische und methodische Vielstimmigkeit der Forschung wider.
Die Integrität der Bundestagswahl und zukünftiger europäischer Wahlen war und ist von Einflussnahmen über soziale Netzwerke bedroht. Eine Abhilfe gegen Wahlmanipulationen soll der Digital Services Act (DSA) darstellen. Warum Art. 34-35 DSA den systemischen Risiken dieses Bundestagswahlkampfs allerdings kaum abhelfen konnten, erläutert Jan-Ole Harfst in einem Blog-Beitrag auf dem Verfasssungblog.