Was bedeutet die Nutzung kommunikativer KI im Journalismus?

Wie verändert kommunikative Künstliche Intelligenz unsere gesellschaftliche Kommunikation, und welche Folgen hat dies für Medienorganisationen? Diesen Fragen geht die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) geförderte Forschungsgruppe „Kommunikative KI (ComAI) – Die Automatisierung gesellschaftlicher Kommunikation“ nach. In neun Forschungsprojekten untersuchen Forscher:innen aus den Bereichen Kommunikations‑ und Medienwissenschaft, Mensch-Computer-Interaktion, Wissenssoziologie, Governance-Forschung und Medienrecht die Potenziale, Risiken und Konsequenzen dieses tiefgreifenden Wandels.

Eines dieser Projekte leitet Prof. Dr. Wiebke Loosen. Im Rahmen eines ethnografischen Forschungsaufenthalts untersucht sie aktuell die APA als konkretes Forschungsfeld: Ziel ist es, zu verstehen, wie kommunikative KI den redaktionellen Alltag, organisationale Routinen und journalistische Entscheidungen verändert. Am Projekt beteiligt sind zudem das Zentrum für Medien-, Kommunikations- und Informationsforschung (ZeMKI), die Universität Wien und die Universität Graz.

Im Interview erläutert Wiebke Loosen, was kommunikative KI im journalistischen Kontext bedeutet, welche Fragen ihre Forschung leiten, warum die APA dafür ein besonders aufschlussreiches Forschungsfeld ist – und welche übergreifenden Erkenntnisse sich daraus für Medienorganisationen ableiten lassen.

Das Interview führte Jana Assel (Austria Presse Agentur, APA-Value). Es erschien zuerst auf dem Blog der APA-Value (12. Mai 2026).

Frau Loosen, Ihr Forschungsprojekt beschäftigt sich mit „kommunikativer KI“ im Journalismus. Was genau verstehen Sie darunter?

Für uns markiert der Begriff, dass wir es mit KI zu tun haben, die in ihrem Zweck auf Kommunikation ausgerichtet ist, in digitale Infrastrukturen eingebettet ist und sich stets in Verschränkung mit menschlichen Praktiken konstituiert. Anders gesagt: Es kommt nicht auf die Intelligenz der Maschine an, sondern dass sie mit uns kommuniziert – und Teil gesellschaftlicher Kommunikationsprozesse wird. Und das ist so folgenreich, weil Kommunikation das ist, worüber Gesellschaft sich koordiniert und Öffentlichkeit entsteht.

Im Journalismus kommt eine Art Verdopplung hinzu: Journalismus ist ja selbst schon ein Kommunikationssystem in der und für die Gesellschaft – und bekommt es nun mit einer Technologie zu tun, die ihrerseits kommuniziert. Kommunikative KI trifft hier also auf eine Institution, die nichts anderes tut, als Kommunikation herzustellen und zu ermöglichen.

Welche Fragen stehen im Zentrum Ihrer Untersuchungen?

Im Kern geht es uns darum, wie sich der Journalismus mit kommunikativer KI verändert – und zwar auf verschiedenen Ebenen zugleich: Wie eignen sich Journalist:innen diese Systeme in ihrer täglichen Praxis an? Wie betten Medienorganisationen sie in ihre Strukturen ein? Und was macht das mit dem Journalismus als gesellschaftlichem System, mit seinen Selbsterwartungen und Legitimitätsansprüchen, dem Kernverständnis davon, was als journalistisch gilt? Im Hintergrund stehen dabei zwei Grundfragen: Wie verteilt sich Handlungsfähigkeit – Agency – zwischen Mensch und Maschine? Und was bedeutet das für die Autonomie des Journalismus? Das ist relevant, weil damit zentrale Fragen des Sozialen verbunden sind: Wer kommuniziert, und wem wird Kommunikation zugerechnet?

„(…) hat man sich hier [in der APA] schon früh Gedanken zum Thema KI gemacht, eine Leitlinie entwickelt und ein KI-Board gegründet – es gab also schon eine fortgeschrittene Institutionalisierung.“

Die APA öffnet Ihnen ihr Unternehmen als Forschungsfeld. Welche Überlegungen haben Sie dazu geführt, die APA als Ort Ihrer empirischen Forschung auszuwählen, und inwiefern ist sie für Ihre Fragestellungen besonders aufschlussreich?

Ich wollte bei meinen Forschungsfällen unbedingt eine Nachrichtenagentur dabeihaben – und eine außerhalb Deutschlands finden. Hinzu kommt, dass Österreich in unserer Forschungsgruppe zu unseren Kernländern gehört. Wichtig war für mich außerdem, dass es schon einmal einen Kontakt zur Organisation gab, ich also eine Vorstellung hatte, wen ich ansprechen könnte. Der Zugang zum Feld, wie wir das in der Wissenschaft nennen, kann wirklich sehr schwierig sein, weil sich natürlich nicht alle Organisationen so zugänglich zeigen, wie die APA das tut. Ich bin deswegen sehr froh, dass das geklappt hat!

Besonders aufschlussreich ist für mich zum einen, dass es bei der APA die journalistische Agenturarbeit gibt, aber auch andere Kommunikationsbereiche – und damit auch unterschiedliche Sichtweisen auf kommunikative KI und unterschiedliche Gewerke, die damit befasst sind. Zum anderen hat man sich hier schon früh Gedanken zum Thema KI gemacht, eine Leitlinie entwickelt und ein KI-Board gegründet – es gab also schon eine fortgeschrittene Institutionalisierung.

Sie forschen ethnografisch, also sehr nah an der journalistischen Praxis. Sie beobachten, führen Interviews und nehmen an Meetings teil. Worauf achten Sie dabei besonders, wenn es um den Umgang von Journalist:innen mit KI‑Systemen geht?

Die große Herausforderung bei der ethnografischen Forschung ist, dass man eben nicht auf etwas besonders achtet, sondern sich in einer gleichbleibenden Aufmerksamkeit für alles übt – es könnte ja etwas wichtig werden, an das man zuvor überhaupt nicht gedacht hat: Das sind für mich die eigentlich besonderen Momente.

Ich habe aber natürlich trotzdem einige Aufmerksamkeitsmarker. Dazu gehören alle Formen von Grenzziehungen zwischen Mensch und Maschine, was im Kern als journalistisch bezeichnet wird, welche Sorgen und Gefühle mitschwingen, wie sich vertraute Routinen verschieben. Ich achte auch darauf, wo KI zum Einsatz kommt und wo gerade nicht. Interessant ist auch, wie über KI gesprochen wird. Wenn ich Menschen um ein Gespräch bitte, erlebe ich immer wieder, dass sie zunächst denken, sie hätten im Grunde wenig Interessantes zum Thema beizutragen – das Gegenteil ist aber der Fall: Ich bin ja gerade an dem interessiert, was für Menschen so alltäglich ist, dass sie es für nicht der Rede werthalten.

„Im Journalismus ringt man darum, was KI-Systeme entscheiden dürfen und was nicht, was ein Tool vorschlagen darf und was in menschlicher Hand bleiben muss.“

Sie forschen zu diesem Thema auch in Medienorganisationen in Deutschland und Großbritannien. Lassen sich Muster der Einbettung von kommunikativer KI in journalistischen Organisationen identifizieren?

Ja, das ist der Plan, und wir arbeiten derzeit intensiv an weiteren Zugängen zu Medienorganisationen in Deutschland und Großbritannien, haben aber noch nicht alles unter Dach und Fach. Entscheidender als der Standort ist für uns aber der Typ Medienorganisation: Was ist in Nachrichtenagenturen bedeutsam, was in Verlagshäusern oder in öffentlich-rechtlichen Medien? Wir sind aber auch viel auf internationalen Konferenzen und Branchen-Events unterwegs und merken, dass es überall um ganz ähnliche Themen geht und immer wieder um das große Spannungsfeld zwischen technischen Potenzialen, organisationalen Erfordernissen, aber auch um die Sorgen, die sich Menschen um ihren Arbeitsplatz machen.

Und zu den Mustern – wir sprechen in unserer Forschung ja von Mustern der Aneignung von kommunikativer KI und da sehen wir: Antizipation spielt eine große Rolle – also gegenwärtige Vorstellungen von einer Zukunft mit KI, die heute schon wirksam werden, wenn Leitlinien verfasst werden, Stellen geschaffen, Workflows umgebaut und Projekte beantragt werden. Man richtet sich auf etwas ein, dessen Gestalt in vielen Teilen noch offen ist und unter einer Unsicherheit, die man nicht wegrecherchieren kann – und das ist eine Grundsituation, die sich, wie ich denke, überall zeigt.

Ein zweites Muster, das wir immer wieder beobachten, ist das einer fortlaufenden Agency-Verhandlung: Im Journalismus ringt man darum, was KI-Systeme entscheiden dürfen und was nicht, was ein Tool vorschlagen darf und was in menschlicher Hand bleiben muss. Diese Grenzziehungen sind eines der großen Themen, die uns in unseren Gesprächen und Beobachtungen begegnen und oft kreisen die Fragen darum, was denn nun den Kern des Journalistischen ausmacht und den Unterschied zwischen Mensch und Maschine.

Zum Abschluss: Ihr Projekt ist Teil des Gesamtprojekts „Kommunikative KI (ComAI) – Die Automatisierung gesellschaftlicher Kommunikation“. Können Sie bereits einen Ausblick auf erste Erkenntnisse geben, die sich aus Ihrer Analyse zur Transformation gesellschaftlicher Kommunikation durch künstliche Intelligenz abzeichnen?

An der Stelle sagen Wissenschaftler:innen ja gerne: Es ist noch zu früh für belastbare Befunde, ich will es aber versuchen und ein paar Linien zeichnen, die sich in unserer Forschungsgruppe abzeichnen. Wir arbeiten dort auch mit einem Domänenvergleich, der selbst ein Erkenntnismittel ist, um zu zeigen, was an kommunikativer KI übergreifend neu ist – und was nur im jeweiligen Feld neu aussieht.

Ein Satz eines Journalisten begleitet mich dabei seit Monaten: „Ich schraube mir selbst das Hirn raus.“ Er bringt etwas auf den Punkt, was wir in ähnlicher Form überall beobachten: Menschen und Organisationen eignen sich KI-Systeme an und ahnen zugleich, dass sich ihre Rolle dadurch verändert, ihre sozialen Beziehungen, ihre Kompetenzen, ihre Legitimationsbasis. Das ist kein Journalismusproblem allein; es stellt sich im Gesundheitsbereich, in der Bildung, in der Begleitung im Alltag, im politischen Diskurs in je eigener Form.

Wir schauen in der Forschungsgruppe ComAI aber auch über die konkrete Aneignung in Domänen hinaus: in einem breiten Spektrum von den Tech-Pionieren im Silicon Valley bis zur Verrechtlichung kommunikativer KI und auf den medialen Diskurs, über den die Gesellschaft sich selbst über diese Technologie verständigt.

All das prägt mit, was in den einzelnen Domänen überhaupt denkbar und machbar wird – die Spannbreite dieser Imaginationen ist selbst schon ein Befund: Gesellschaft verhandelt kommunikative KI nicht nur über Praxis und Regulierung, sondern auch über die Vorstellungen, die sie sich von ihr macht.

Bild: KI-generiert (HBI)

Woran zweifeln Sie?

Zweifel fungiert als Schnittstelle zwischen Wissen, Vertrauen und Handlung: Er verweist auf strukturelle Probleme in Informations- und Regelsystemen und ist zugleich eine zentrale Ressource für kritische Urteilsbildung in einer komplexen digitalen Öffentlichkeit. Wir haben im Rahmen des Hausbesuchs am HBI eine Research Clinic zum Thema Zweifel durchgeführt. Die Ergebnisse sind in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

von Katharina Mosene, Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Leonie Alatassi und Prof. Dr. Judith Möller

Anlass und Ziel

Zu Beginn des Jahres hat das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) ein Team für agile Formate ins Leben gerufen. Hier werden wissenschaftliche Formate und Transferformate geplant und umgesetzt, die sowohl eingesetzt werden, um Wissen zu generieren, als auch Wissen in die Breite zu tragen.

Zu diesen neuen Formaten gehören auch sogenannte Research Clinics:  interaktive, forschungsnahe Formate, in denen Teilnehmende aus unterschiedlichen Disziplinen oder mit verschiedenen Hintergründen gemeinsam an einer konkreten Fragestellung arbeiten. Im Mittelpunkt stehen der Austausch von Perspektiven, das Diskutieren von Thesen und die Entwicklung neuer Erkenntnisse oder Lösungsansätze. Anders als klassische Workshops verbindet eine Clinic wissenschaftlichen Input mit kollaborativen Arbeitsphasen und ermöglicht so eine verdichtete, praxisnahe Auseinandersetzung mit komplexen Themen.

Beim HBI-Hausbesuch haben wir Nachbar*innen und Kolleg*innen aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft dazu eingeladen, im Rahmen einer Mini-Clinic mit uns produktiv „zu zweifeln“. Dr. Leonie Alatassi, Prof. Dr. Judith Möller und Prof. Dr. Matthias C. Kettemann brachten dabei ganz unterschiedliche disziplinäre Erkenntnisse und Perspektiven zum Thema Zweifel als Grundlage in die Diskussion ein. Unsere Gäste und Teilnehmer*innen bekamen Input aus der Perspektive der Mediennutzungsforschung, aus rechtswissenschaftlicher sowie aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive. In dieser interdisziplinären Clinic wurde diskutiert, woran (junge) Menschen zweifeln und was dieser Zweifel über gegenwärtige Informations- und Gesellschaftsordnungen verrät. 

Ziel der Clinic war es, unseren Institutsblick auf das Thema Zweifel zu schärfen und gemeinsam mit Bürger*innen und relevanten Stakeholdern einzuordnen, welche Rolle das HBI als Wissenschaftsinstitution im Spannungsfeld zwischen Zweifel und Fakten zukünftig einnehmen kann.

Ergebnisse

Zweifel, so machen die Ergebnisse der Clinic deutlich, ist kein Randphänomen, sondern ein strukturierendes Element digitaler Öffentlichkeiten. 

Aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht richtet sich Zweifel zunehmend gegen mediale Informationsumgebungen. Intransparente Quellen, algorithmische Auswahlprozesse und Plattformlogiken erschweren es, Relevanz einzuordnen: Wer entscheidet eigentlich, was sichtbar wird und welche Rolle spielt Journalismus noch? Vertrauen wird dabei nicht grundsätzlich aufgegeben, sondern situativ ausgehandelt. 

Die rechtswissenschaftliche Perspektive zeigt ergänzend, dass Zweifel auch auf institutionelle Strukturen zielt. Viele nehmen eine Lücke zwischen technologischer Entwicklung und rechtlicher Regulierung wahr. Es bleibt oft unklar, wer Verantwortung trägt – Staat, Plattformen oder Individuen. Daraus entsteht nicht nur Skepsis gegenüber der Wirksamkeit von Recht, sondern auch eine weitergehende Frage: Gibt es nicht sogar ein Recht, oder gar eine Pflicht, zu zweifeln und seine Zweifel zu äußern, gerade in komplexen digitalen Umgebungen?  

Die Jugendmedienforschung wiederum macht deutlich, dass Zweifel ein zentraler Bestandteil alltäglicher Orientierung ist. Junge Menschen bewegen sich „zwischen Fakten und Feelings“, geprägt von sozialen Medien, Peers und individuellen Erfahrungen. Zweifel fungiert hier nicht nur als Unsicherheit, sondern als aktive Praxis der Einordnung. Gleichzeitig zeigen sich neue Kompetenzanforderungen: Im Zusammenhang mit generativer KI kommt es sowohl zu einem Abbau bestimmter Fähigkeiten (Deskilling) als auch zum Aufbau neuer Kompetenzen (Upskilling). Gleichzeitig entstehen zunehmend Kompetenzlücken.

Über alle Perspektiven hinweg kristallisierten sich in den Diskussionen vier zentrale Themen heraus:  

  • Vertrauen: Zweifel an Institutionen ist verbreitet, aber nicht absolut – entscheidend ist, wie Vertrauen neu hergestellt werden kann.   
  • Relevanz: Die Frage, wer Sichtbarkeit und Bedeutung bestimmt, wird zentral für öffentliche Meinungsbildung. Insbesondere marginalisierte Gruppen zweifeln häufiger an Informationen, weil ihre Perspektiven zu selten repräsentiert sind; ein Befund, der sich auch bei jungen Menschen mit niedriger formaler Bildung und Einwanderungsgeschichte zeigt und eng mit der Frage nach gesellschaftlicher Relevanz verknüpft ist.  
  • Grundlagenforschung: Um Zweifel zu verstehen, braucht es Analysen der zugrunde liegenden Dynamiken, einschließlich individueller Dispositionen.   
  • Kompetenz: Der Umgang mit Unsicherheit wird selbst zur Schlüsselkompetenz in digitalen Wissensordnungen.   

Besonders deutlich wurde: Zweifel ist nicht nur ein Problem, sondern kann als produktive Kraft verstanden werden. Er wirkt als Disruption, indem er bestehende Ordnungen infrage stellt, eröffnet aber zugleich Räume für Reflexion und Kritik. Daraus ergibt sich eine neue Herausforderung: Zweifel nicht zu reduzieren, sondern ihn bewusst zu inzentiveren und zu gestalten – als Technik, die gelernt und gelehrt werden kann.  

Die zentrale Frage lautet daher nicht, wie Zweifel überwunden werden kann, sondern: Wie lässt sich ein reflektierter, informierter und handlungsfähiger Zweifel fördern?

Hintergrund

Das HBI plant, ab 2027 das Thema Zweifel als leitendes Thema im Institut zu bearbeiten und aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektiven Anschlüsse herzustellen. Die Erkenntnisse aus der Mini-Clinic dienen als ein Ausgangspunkt. 

Foto: (c) Leibniz-Institut für Medienforschung / Jann Wilken

Elternglück auf Kosten der Kinder? Ergebnisse einer Studie zu Family-Influencing

Im September 2025 wurde eine Petition im Bundestag zur „Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet“ eingereicht. Im Februar 2026 veröffentlichte die Kinderkommission des Deutschen Bundestags eine Stellungnahme zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“. Beide Dokumente verweisen auf problematische Formen der Inszenierung und Vermarktung von Kindern und auf erhebliche Eingriffe in die Kinderrechte, zugleich aber auf eine unzureichende Datenlage bezüglich des Ausmaßes des Phänomens und der rechtlichen Implikationen. Hier setzt die interdisziplinäre HBI-Studie zu Family-Influencing mit Kindern im Alter von null bis fünf Jahren an (Dreyer et al. 2026).

von Claudia Lampert, Stephan Dreyer und Kira Thiel

Zwischen Familienglück, Aufklärung und Clickbaiting

Family-Influencer*innen bieten (scheinbar) authentische Einblicke in ihr Familienleben und geben Tipps und Anregungen zur Lebensgestaltung oder zu konkreten Produkten. Die Monetarisierung erfolgt unter anderem über gesponserte Beiträge, Produktplatzierungen, Affiliate-Links und Plattformvergütungen.

Die Accounts unterscheiden sich allerdings erheblich hinsichtlich der Monetarisierung, der Inszenierung von Familie und entsprechend auch hinsichtlich der Frage, wie die Kinder gezeigt werden bzw. eingebunden sind. In der öffentlichen Diskussion geraten vor allem die problematischen Fälle in den Blick, in denen Kinder für Produkte posieren, in privaten oder intimen Kontexten (z.  B. im Bade- oder Kinderzimmer, wenig bekleidet) oder emotionalen Situationen zu sehen sind (jugendschutz.net, 2019, 2025). Die Frage, ob es sich um Clickbaiting oder Aufklärung handelt – z. B. über die Belastung alleinerziehender Eltern oder Eltern mit einem kranken Kind – lässt sich in der Regel nicht zweifelsfrei klären. Ebenso bleibt offen, ob die Eltern im Rahmen ihrer geschäftsmäßigen Influencing-Aktivitäten eine behördliche Genehmigung für die Einbindung ihrer Kinder eingeholt haben.

Die Darstellung von Kinderbildern in monetarisierten Social-Media-Profilen wirft erhebliche rechtliche und ethische Fragen auf (s. a. Croll & Krause, 2026). Insbesondere das Datenschutzrecht, das Persönlichkeitsrecht und die familiale und persönliche Privatsphäre der Kinder sind betroffen (Croll & Krause, 2026; jugendschutz.net, 2019, 2025; Kutscher & Bouillon, 2018). Die kommerzielle Nutzung kindlicher Präsenz und Lebenswelten kann mit deren Schutzbedürfnissen kollidieren. Die elterliche Fürsorgepflicht gerät dabei aufgrund widerstreitender wirtschaftlicher Interessen auf den Prüfstand. Besonders vulnerabel sind dabei Babys und Kleinkinder, die in kommerzialisierten Lebenswelten bzw. Familien aufwachsen und kaum Möglichkeiten haben, sich gegen ihre öffentliche Darstellung im Internet zu wehren. Bisher liegen jedoch kaum belastbare Daten vor, wie häufig und in welcher Weise insbesondere Babys und Kleinkinder in monetarisierten Social-Media-Profilen dargestellt werden.

Babys und Kleinkinder als Content: Häufigkeit und Formen der Darstellung in monetarisierten Social-Media-Profilen

Um das Phänomen genauer beurteilen zu können, hat das HBI eine interdisziplinäre Studie durchgeführt, die eine juristisch-ethische Fundierung mit quantitativen und qualitativen Analysen verbindet. Der Fokus richtete sich dabei auf Profile von Family-Influencer*innen mit Kindern im Alter von null bis ca. fünf Jahren. Insgesamt wurden 359 Profile von Family-Influencer*innen mit unterschiedlich großer Reichweite einbezogen (182 Profile auf Instagram, 113 Profile auf TikTok und 84 Profile auf YouTube). Das Sample umfasste dabei 10.095 Post mit Videos, die in 156.263 Einzelszenen „zerlegt“ wurden. Die quantitative Analyse erfolgte halbautomatisiert und wurde um eine qualitative Analyse von 45 Family-Influencer*innen-Profilen ergänzt.

Babys und Kleinkinder sind häufig Teil von Familieninszenierungen

Die empirischen Ergebnisse zeigen, dass Darstellungen von Kindern unter fünf Jahren in monetarisierten Family-Influencer*innen-Profilen kein randständiges Phänomen darstellen, sondern ein strukturelles Element der Content-Strategien vieler Profilinhaber*innen sind. Insgesamt sind in 44 Prozent aller Beiträge Kinder der untersuchten Altersgruppe zumindest sichtbar, in 25 Prozent dieser Beiträge stellen die Kinder einen zentralen Bestandteil dar. Im Vergleich der Plattformen weist YouTube den höchsten Anteil an Beiträgen mit Kinderdarstellungen im Sample auf, während TikTok den niedrigsten Anteil verzeichnet. Als problematisch sind insbesondere jene Profile zu bewerten, die hohe Reichweiten aufweisen, häufig neue Inhalte mit Kinderbeteiligung posten, auf denen die Kinder nicht unkenntlich gemacht werden, und die sich durch erhöhte Interaktionszahlen wie Likes und Kommentare auszeichnen. Dies betrifft 11 Prozent der untersuchten Beiträge. Von den Top-25-Influencer*innen machen 13 (52 Prozent) der Profile ihre Kinder nicht unkenntlich, und rund 35 Prozent dieser Profile weisen identifizierbare Kinder unter zwei Jahren auf.

Wie die Kinder dargestellt werden, unterscheidet sich erheblich

Die qualitative Analyse zeigt große Unterschiede zwischen den Accounts, sowohl was die Art des Posts (Story, Highlight, Reels etc.) als auch die Darstellungsform betrifft: Einige Influencer*innen schützen die Privatsphäre ihrer Kinder bewusst und haben entsprechende Strategien entwickelt, während andere offen Bilder und persönliche Details teilen – teilweise ohne Anonymisierung. Besonders riskant wird es, wenn Kinder erkennbar sind und zusätzliche Daten wie Name oder Geburtsdatum preisgegeben werden. Häufig dokumentieren eigene Rubriken sogar intime Entwicklungsschritte von Geburt an.

Auch Alter und Rolle der Kinder variieren erheblich: Ältere Kinder treten teils aktiv vor der Kamera auf, während Kinder im Babyalter in vielen Fällen selbstverständlich – ähnlich wie „lebendige Requisiten“ (z. B. auf dem Arm eines Elternteils oder im Tragetuch), Statist*innen oder Kompars*innen – mit dabei sind, ohne eine tragende Rolle zu spielen.

Mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich die beobachteten Darstellungsformen drei groben Kategorien zuordnen:

Unbedenklich: Beiträge, in denen Kinder nur selten und beiläufig auftauchen, nicht identifizierbar sind und keine direkte werbliche Funktion erfüllen. Diese Fälle sind rechtlich weniger angreifbar, werfen jedoch mit Blick auf Dauerhaftigkeit, Plattformlogiken und subjektive entwicklungsbezogene Effekte medienethische Fragen auf, z. B. inwiefern die harmlose Darstellung zur Etablierung persistenter und (gefühlt) extern aufgezwungener digitaler Kinderidentitäten beitragen können.

Graubereich: Kritischer zu betrachten sind jene Praktiken, bei denen Kinder zwar sichtbar, wenngleich nicht eindeutig identifizierbar sind (z. B. abgewandte Perspektiven, partielle Unkenntlichmachung) sowie die Mitwirkung an Beiträgen, die auch nur indirekt der Monetarisierung dienen (Reichweitenaufbau, Imagepflege). Auch hier kann die wiederholte Sichtbarkeit und serielle Veröffentlichung zu einer faktischen Identifizierbarkeit und die häufigere Einbindung unter Anweisung der Eltern zu kinderarbeitsschutzrechtlichen Fragen führen.

Problematisch: Zu den rechtlich problematischen Konstellationen zählen solche, bei denen Kinder eindeutig identifizierbar sind (Gesicht, Name, wiederkehrende Präsenz), in denen sie in werblichen Kontexten oder als explizite Werbeträger auftreten, in sensiblen oder intimen Situationen gezeigt werden (Krankheit, emotionale Krisen, Schlafen, Körperpflege) und regelmäßig und aktiv in monetarisierten Profilen mitwirken. Diese Konstellationen berühren häufig Datenschutz-, Persönlichkeits-, Familien- und Kinderarbeitsschutzrechtsfragen gleichzeitig.

Die Ergebnisse der Studie geben erste Anhaltspunkte über das quantitative Aufkommen und die Verschiedenartigkeit von Kinderdarstellungen auf monetarisierten Social-Media-Profilen. Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass die Analyse auf einem kleinen Ausschnitt existierender Family-Influencing-Accounts mit Kindern im Alter von null bis fünf Jahren basiert – wenngleich versucht wurde, eine hohe Varianz insbesondere hinsichtlich der Reichweite (Nano-, Mikro-, Macro- und Mega-Influencer) zu berücksichtigen.

Auf Basis der Befunde lassen sich verschiedene Handlungsoptionen ableiten. An dieser Stelle möchten wir besonders auf präventive Unterstützungsmöglichkeiten verweisen.

Wichtig: Sensibilisierung von Eltern für den kommerziellen Kontext

Die Befunde der Studie deuten darauf hin, dass das Gros der Family-Influencer*innen darauf zu achten scheint, ihre Kinder nicht im Kontext werblicher Posts erkennbar zu zeigen. Andere scheinen sich hingegen nicht bewusst, dass ihr Account einen monetarisierten Rahmen darstellt, in dem andere Regeln für die Darstellung von Kindern gelten als beispielsweise beim „Sharenting“ (die Zusammensetzung aus den Begriffen sharing und parenting bezeichnet allgemein das Teilen von Bildern oder Videos von Kindern durch ihre Eltern ohne Vermarktungs- oder Gewinnerzielungsabsicht, vgl. Croll & Krause, 2026).

Ungeachtet des Alters des Kindes braucht es eine entsprechende gezielte Sensibilisierung sowie Informations- und Unterstützungsangebote, um Eltern für die mit den veröffentlichten Darstellungen einhergehenden Herausforderungen und Risiken wirkmächtiger ökonomischer Anreize im Familienalltag zu sensibilisieren. Herbei sollten auch Agenturen als Multiplikatoren berücksichtigt werden (s. hierzu die von den Landesmedienanstalten erstellten Handlungsempfehlungen). Ergänzend sollten praktikable Aufsichts- und rechtssichere Verfahren für Eltern sowie Möglichkeiten zur nachträglichen Anpassung von Inhalten diskutiert werden.

Die Studie im Volltext:

Dreyer, S., Lampert, C., Thiel, K., Altun, A., Kakavand, A., & Kessling, P. (2026). Darstellung von Babys und Kleinkindern in monetarisierten Social-Media-Profilen. (Arbeitspapiere des Hans-Bredow-Instituts, 82). Hamburg: Verlag Hans-Bredow-Institut. https://doi.org/10.21241/ssoar.109268

Die Studie wurde von der Bremische Landesmedienanstalt (brema), der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), der Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) und der Landesanstalt für Medien NRW (LFM) in Auftrag gegeben.

Referenzen

Croll, J.; Krause, T. (2026): Kidfluencing aus kinderrechtlicher Perspektive: Selbstverwirklichung oder Rechtsverletzung. In: Höhne, F., Lindner, K., Pirner, M. L. (Hrsg): Digitalitätsethische Souveränität. Theologische und religionsdidaktische Perspektiven auf Influencer:innen. Transcript Verlag, S. 135-150.

Hose, M. (2026): Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“. Kommissionsdrucksache 21/05. URL: https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf

Jugendschutz.net (2019): Kinderbilder auf Instagram. Wann werden Persönlichkeitsrechte von Kindern verletzt? Report, September 2019. URL: https://www.jugendschutz.net/fileadmin/daten/publikationen/-praxisinfos_reports/report_kinderbilder_auf_instagram.pdf

Jugendschutz.net (2025):  Kindheit online. Zwischen Teilhabe, Zurschaustellung und Preisgabe privater Informationen auf Social Media. Report, November 2025. URL: https://www.jugendschutz.net/fileadmin/daten/publikationen/praxisinfos_reports/report_kindheit_online.pdf

Kutscher, N. (2021): Kinderfotos im Netz–Sharenting, Kinderrechte und Elternverantwortung. In: BPJMAKTUELL 2/2021, S. 4-8.

Kutscher, N./Bouillon, R. (2018): Kinder. Bilder. Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie. Studie in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. URL: DKHW_Schriftenreihe_KinderBilderRechte_DRUCK.indd.

Weiterführende Links

Das Paradox der Gesprächsbereiten: Warum Dialogformate oft an ihrem eigenen Anspruch scheitern

Ende 2024 machte der Verein leetHub St. Pauli e.V. dicht – mangels Geld, mangels Sichtbarkeit, mangels struktureller Unterstützung. Acht Jahre lang hatte der Verein Menschen an Hamburger Kiosken ins Gespräch gebracht, Geflüchtete und Einheimische bei Kaffee und Kuchen zusammengeführt, niedrigschwellige Begegnungen ermöglicht. Ein weiterer Dialogort weniger in einer Zeit, in der alle von mehr Dialog reden. Dieser Beitrag fragt: Was läuft schief, wenn ausgerechnet jene Initiativen verschwinden, die das gesellschaftliche Gespräch am dringendsten braucht?

„Der Wert eines Dialogs hängt vor allem von der Vielfalt konkurrierender Meinungen ab“ – dieses Zitat Karl Poppers macht deutlich, warum Dialog so unverzichtbar ist. Durch den Austausch unterschiedlicher Perspektiven entwickeln wir ein tieferes Verständnis füreinander und stärken den Zusammenhalt unserer vielfältigen Gesellschaft. Doch genau dieser Austausch gerät heute zunehmend unter Druck. Polarisierung, die Vermeidung offener Diskurse und ein wachsender Vertrauensverlust gegenüber politischen Institutionen, Medien und Menschen erschweren konstruktive Gespräche und gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Anstatt Meinungsvielfalt als Stärke zu begreifen, wird sie immer häufiger als Bedrohung empfunden.

Hier setzen Dialoginitiativen an: Sie schaffen bewusst Räume, in denen Menschen mit unterschiedlichen Meinungen, Erfahrungen und Werten aufeinandertreffen können. Solche Formate fördern nicht nur gegenseitiges Verständnis, sondern kultivieren auch demokratische Diskussionskultur und konstruktive Konfliktlösung. Indem sie Begegnungen zwischen unterschiedlichen Perspektiven ermöglichen, helfen Dialoginitiativen dabei, gesellschaftliche Gräben zu überbrücken.

Dialoginitiativen als Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen

Dialoginitiativen reagieren gezielt auf aktuelle gesellschaftliche Spannungen. In Formaten wie Bürgerräten, Tischgesprächen oder auch auf digitalem Weg bringen sie Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Wertvorstellungen und Lebensrealitäten zusammen. Ihr Ziel ist es, offene Gespräche anzuregen, ohne zwangsläufig Einvernehmen erzielen zu müssen. Dialog fungiert dabei als „Klebstoff“, der Teilhabeerfahrungen stärkt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert. Die Bandbreite reicht von groß angelegten landesweiten Projekten (wie der Initiative offene Gesellschaft) bis hin zu lokalen Initiativen in einzelnen Stadtteilen. Dabei verfolgen sie unterschiedliche Schwerpunkte, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Cociety ist eine Initiative der Umweltstiftung Michael Otto und acht weiterer gemeinnütziger Organisationen zur Stärkung gesellschaftlicher Resilienz. Mit dem Dialogformat „CoSaturday“ schafft Cociety gezielte und methodisch fundierte Begegnungen zwischen Bürger*innen, Fachleuten und anderen Akteur*innen. Ziel ist es, Konfliktlinien offenzulegen und gemeinsam Lösungsansätze zu gesellschaftlich relevanten und kontroversen Themen zu entwickeln. Das zweijährige Projekt untersucht, wie eine vielfältige Teilnehmendenstruktur zur Förderung von Resilienz und gesellschaftlichem Zusammenhalt beiträgt.

Das Verständigungsprojekt „Gespräche von Mensch zu Mensch – weil wir hier leben“ von Mehr Demokratie e.V. förderte 2024 in Brandenburg die demokratische Gesprächs- und Diskussionskultur. Finanziert durch die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“, die Deutsche Postcode Lotterie und die Schöpflin Stiftung, initiierte das Projekt in Kommunen Begegnungsräume für Bürger*innen mit unterschiedlichen Meinungen und Hintergründen. Dialogformate wie „Sprechen und Zuhören“ griffen kontroverse Themen wie Klimaproteste oder den Umgang mit populistischen Bewegungen auf und machten dadurch Demokratie als gemeinsames Erlebnis spürbar.

Auch Medienhäuser übernehmen eine wichtige Rolle in der Dialogförderung. Initiativen wie „Weil Hessen mehr verbindet“ des Hessischen Rundfunks und „Deutschland spricht“ von ZEIT Online verdeutlichen, wie Medien ihre Plattformen für den offenen Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher politischer und sozialer Hintergründe nutzen. Sie erfüllen damit nicht nur ihre Informationsfunktion, sondern auch ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag zur freien Meinungsbildung und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Das Dialogparadox als zentrales Problem

Nach Einschätzung der Initiator*innen solcher Dialogangebote wirken die Formate sowohl auf breiter gesellschaftlicher Ebene als auch im unmittelbaren Umfeld. Sie setzen wichtige Impulse, um Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen. Entscheidend dabei ist die Schaffung von Räumen, in denen Unsicherheiten zugelassen und unterschiedliche Perspektiven ohne sofortige Verurteilung diskutiert werden können. Das Ausloten möglicher „roter Linien“ in vertrauensvoller Atmosphäre ermöglicht eine tiefergehende Auseinandersetzung mit schwierigen Themen und fördert die Suche nach konstruktiven Lösungen.

Dialoginitiativen stehen aber auch vor einem grundlegenden Problem, das man als Dialogparadox bezeichnen könnte: Sie erreichen vor allem Menschen, die bereits offen für den Dialog sind. Wer Diskussionen vermeidet oder für entsprechende Formate nicht erreichbar ist, bleibt systematisch außen vor. Die zentrale Frage lautet daher: Wie lassen sich jene gewinnen, die den Dialog am meisten bräuchten?

Ein wesentlicher Grund für diese Schwierigkeiten liegt in fehlenden Anreizen. Viele Menschen erkennen schlicht nicht den Mehrwert einer Teilnahme an Dialoginitiativen. Hier reichen finanzielle Anreize allein nicht aus – der praktische Nutzen muss klar kommuniziert werden. Gleichzeitig können lokale Netzwerke und Multiplikator*innen vor Ort helfen, neue Zielgruppen zu erschließen und die Ansprache zu erleichtern.

Entscheidend bleibt jedoch die Vertrauensfrage: Nur in einem vertrauensvollen Umfeld entsteht überhaupt die Bereitschaft, sich auf Dialoge einzulassen. Dialoginitiativen müssen daher Räume schaffen, in denen Verschiedenheit wertgeschätzt wird und Menschen gleichzeitig zur Reflexion angeregt werden, ohne dabei belehrt oder vereinnahmt zu werden.

Finanzierungslücken als existenzielle Bedrohung

Dialoginitiativen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie ermöglichen Menschen den Austausch über gesellschaftliche Themen und die Konfrontation mit unterschiedlichen Meinungen. Doch die oft prekäre finanzielle Lage vieler Initiativen, die auf Spenden angewiesen sind, gefährdet ihre Wirkung und langfristige Handlungsfähigkeit.

Das Schicksal des leetHub St. Pauli e.V. verdeutlicht diese Problematik beispielhaft. Seit 2015 leistete der Verein, der durch Spenden und die Unterstützung lokaler Partner*innen ermöglicht wurde, durch niedrigschwellige Formate eine wertvolle Arbeit zur Verbesserung des städtischen Zusammenlebens. Als zentrale Schnittstelle für gesellschaftliche Teilhabe brachte er Menschen mit unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen zusammen. Die Vereinsformate waren vielfältig und wirkungsvoll: Bei der Kioskconnection kamen Menschen an sechs Hamburger Kiosken miteinander ins Gespräch, das OpenCafé führte Geflüchtete und Hamburger Bürger*innen bei Kaffee und Kuchen zusammen.
Trotz dieser erfolgreichen Integrationsarbeit musste der Verein Ende 2024 seine Tätigkeit einstellen – aufgrund fehlender finanzieller Sicherheit, mangelnder Sichtbarkeit und weiteren strukturellen Unsicherheiten.

Notwendige Maßnahmen für eine nachhaltige Dialogkultur

Um mehr Dialogorte zu schaffen und die Arbeit solcher Dialoginitiativen zu ermöglichen, bedarf es daher ausreichender und langfristig gesicherter Ressourcen sowie politischer Unterstützung. Darüber hinaus kann eine wissenschaftliche Begleitung den Initiativen dabei helfen, ihre Angebote zu evaluieren und die Wirkungen auf gesellschaftliche Veränderungen zu prüfen.

Der Beitrag ist zuerst auf dem Blog des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) erschienen. Er beruht auf dem Workshop „Dialogformate und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, den der Standort Hamburg mit Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Dialoginitiativen durchgeführt hat. Er bot die Gelegenheit, sich zu vernetzen, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam darüber nachzudenken, wie solche Initiativen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen.

Milena Braun (26. September 2025). Das Paradox der Gesprächsbereiten: Warum Dialogformate oft an ihrem eigenen Anspruch scheitern. Zusammenhalt begreifen. Abgerufen am 29. September 2025 von https://doi.org/10.58079/14rbv.

Illustration: Ditho Design GmbH

"Flood the Zone with Shit" – Elon Musk, die AfD und das Agenda-Setting der radikalen Rechten im Bundestagswahlkampf 2025

Im laufenden Bundestagswahlkampf schaffen es die AfD und ihre Spitzenkandidatin Alice Weidel immer wieder, eine hohe mediale Sichtbarkeit zu erzeugen. Das hängt auch entscheidend mit der prominenten Unterstützung durch den US-Milliardär Elon Musk zusammen. Im folgenden Artikel wird erläutert, wie die kommunikativen Interventionen von Musk die mediale Präsenz von Weidel und der AfD erhöhen und wie diese Dynamiken von Mechanismen der digitalen Aufmerksamkeitsökonomie getrieben werden.

Der Beitrag ist zuerst auf dem Blog des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) erschienen.

Musk als Taktgeber der öffentlichen AfD-Berichterstattung

„Only the AfD can save Germany“ schrieb der US-amerikanische Milliardär und Berater der neuen Trump-Administration Elon Musk auf seinem Kurznachrichtendienst „X“ im Dezember 2024 mitten in den deutschen Wahlkampf hinein. Musk war zuletzt immer wieder mit radikalen Verschwörungserzählungen, Desinformationen, Beschimpfungen und zunehmend auch kommunikativen Interventionen in das innenpolitische Geschehen in europäischen Ländern wie Großbritannien und Deutschland aufgefallen. Ende Dezember folgte ein Gastbeitrag in der „WELT“, im Januar dann ein Live-Talk mit AfD-Chefin Alice Weidel, den seitdem Millionen Nutzer*innen gesehen haben. Das Gespräch zwischen Weidel und Musk enthielt neben AfD-Wahlwerbung zahlreiche Halbwahrheiten, Falschinformationen und geschichtsrevisionistische Aussagen (Weidel: „Hitler war Kommunist“). Die prominente Unterstützung im Wahlkampf zahlte sich für die Spitzenkandidatin aus, beispielsweise auf der Plattform X, wo Weidels Prominenz im Takt zu Musks digitalen Interventionen in die Höhe schoss (Nenno & Lorenz-Spreen, 2025).

Weidel, Musk und die AfD: X als Sprungbrett in die traditionelle Medienlandschaft

Ähnliche Mitnahmeeffekte lassen sich auch für die breitere deutsche Medienlandschaft beobachten. Bereits die Ankündigung des Gesprächs zwischen Musk und Weidel auf X dominierte die Schlagzeilen großer deutscher Medienhäuser:

Online-Berichterstattungen in traditionellen Medien: Titelseiten von BILD, SPIEGEL, taz und DIE ZEIT
Online-Berichterstattungen in traditionellen Medien: Titelseiten von BILD, SPIEGEL, taz und DIE ZEIT

Eine quantitative Kurzanalyse deutschsprachiger Online-Medienartikel mit dem Analyse-Tool Media Cloud (siehe methodische Anmerkungen am Ende) bestätigt, dass die Interventionen von Musk zu einem deutlichen Sichtbarkeitsschub für AfD-Spitzenkandidatin Weidel beigetragen haben. Der Anteil an Medienbeiträgen mit den Begriffen „Weidel“ und „Musk“ (dunkelblau) im Verhältnis zu Artikeln, die lediglich den Begriff „Weidel“ (hellblau) erwähnten, stieg rund um den Wahlaufruf (20.12.: 37 %), den WELT-Beitrag (28.12.: 55 %) und dem X-Talk (09.01.: 91 %) deutlich an.

Statistik: Medienberichterstattung zu Alice Weidel

Am offensichtlichsten wurde der Zusammenhang in der Woche rund um das X-Gespräch von Weidel und Musk. Am 09.01. verzeichnete MediaCloud die bis dato höchste Anzahl an Artikeln mit dem Begriff Weidel (205 Artikel), von denen ganze 186 ebenfalls Musk erwähnten. Über die Woche vom 06.01. bis 12.01. hinweg schoss die Anzahl von Artikeln, die Weidel erwähnten auf eine im Untersuchungszeitraum einmalig hohe Zahl von 1.243 Artikeln.

Statistik: Medienberichterstattung zur AfD

Verwenden wir statt „Weidel“ den Suchbegriff „AfD“, so zeigt sich, dass sich die Mitnahmeeffekte bisher stärker auf die Person und weniger auf die Partei insgesamt auszuwirken scheinen, wenngleich auch dort moderatere Effekte rund um die Schlüsselereignisse sichtbar werden.

Die digitale Aufmerksamkeitsökonomie als Grundlage hyper-salienter Rechtsaußen-Kommunikation

Dem Anstieg dieser medialen Sichtbarkeit der radikalen Rechten liegen Dynamiken zugrunde, die exemplarisch für die Transformation der diskursiven Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit stehen: Digitale Medien eröffnen Akteur*innen jenseits der tradierten politischen Landkarte (etwa Musk, AfD, Weidel) einen kommunikativen Möglichkeitsraum, in dem sie sowohl ohne Umweg über die Medien direkt mit ihren Unterstützer*innen kommunizieren (nach innen gerichtete Kommunikation), als auch substanziell den öffentlichen Diskurs beeinflussen können (nach außen gerichtete Kommunikation). Letzteres ist Ausdruck des gegenwärtigen hybriden Mediensystems, in dem sich digitale und traditionelle Medien verbinden und gegenseitig beeinflussen. Grundlegend für diese Mechanismen ist insbesondere die digitale Aufmerksamkeitsökonomie. Hier konkurrieren politische und mediale Akteur*innen sowie digitale Plattformen um die Aufmerksamkeit der Medienkonsument*innen, um ihre Botschaften zu kommunizieren und Werbeeinnahmen zu generieren. Da die Menge an verfügbaren Informationen im Kontext digitaler Medien dramatisch gestiegen ist, die verfügbare menschliche Aufmerksamkeit jedoch gleichgeblieben ist, hat die Kompetitivität in der digitalen Aufmerksamkeitsökonomie deutlich zugenommen. Noch mehr als zuvor gewinnen kommunikative Strategien an Bedeutung, die es ermöglichen, sich in dieser Umgebung durchzusetzen.

Provokation als strategisches Mittel des Agenda Setting und Hackings

Die radikale Rechte scheint sich den Eigenlogiken der digitalen Aufmerksamkeitsökonomie stärker bewusst zu sein als andere Akteur*innen und bearbeitet sie strategisch. So handelte es sich bei der prominenten Unterstützung der AfD im Bundestagswahlkampf durch Elon Musk um eine besonders gelungene Form des Agenda Settings, das die mediale Sichtbarkeit von Weidel und der AfD substanziell erhöhte. Weidels geschichtsrevisionistische Aussage zu Hitler und dem Nationalsozialismus lag wohl unter anderem ein strategisches Interesse der weiteren Verschiebung der „Grenze des Sagbaren“ und der Normalisierung rechtsextremer Narrative zugrunde. Allerdings schien die Aussage eben insbesondere auch als eine bewusste Provokation platziert, von der Weidel sich sicher sein konnte, damit entsprechende mediale Beachtung zu erzielen und ihre eigene Sichtbarkeit im limitierten Aufmerksamkeitsraum der öffentlichen Arena zu erhöhen.

Das Prinzip der Aufmerksamkeitsgewinnung durch gezielte und strategisch platzierte Provokationen hat US-Präsident Donald Trump bereits in den vergangenen Jahren mit großem Erfolg angewandt. Schon während der republikanischen Kandidatenkür im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2016 konnte Donald Trump unter anderem durch gezielte Norm- und Tabubrüche einen überproportionalen Teil der medialen Aufmerksamkeit auf sich lenken. Dies trug dazu bei, dass er sowohl die Vorwahlen als auch die Präsidentschaftswahl für sich entscheiden konnte (Schroeder 2018, Wells et al. 2016). Steve Bannon, ehemaliger Wahlkampfmanager Trumps und Mitgründer des rechtsextremen Portals „Breitbart“, beschrieb den Grundsatz der kommunikativen Strategie der ersten Trump Administration mit den Worten: „Flood the Zone with Shit“. Entscheidend für die Bewertung des Erfolgs dieser Strategie ist in dieser Lesart allein die mediale Sichtbarkeit. Der Wahrheitsgehalt der eigenen Äußerungen und die Frage, ob eine eher positive oder eher negative öffentliche Berichterstattung über die Äußerungen erfolgt, spielen im Zweifelsfall keine wesentliche Rolle. Denn für die positive Rezeption des Gesagten sorgen letztendlich die (digitalen) Kommunikationskanäle des unterstützenden politischen Lagers, deren Reichweite durch die geschilderte Strategie stetig erweitert wird.

Radikal rechte (digitale) Dauerbeschallung: DDoS Attacks on our minds

Entscheidend für diese Strategie ist, dass der politischen Gegenseite die Möglichkeit genommen wird, selbst in Erscheinung zu treten oder eigene Themen zu setzen. Stattdessen arbeiten sie sich, genauso wie Medien und Presse, an den von der radikalen Rechten gesetzten Themen und Narrativen ab und setzen kaum noch eigene Themen. Die US-amerikanische Journalistin Julia Angwin bezeichnet diese Strategie des Agenda Settings durch konstante Tabubrüche und Provokationen als „DDoS attack on our minds“. DDoS Attacken (Distributed Denial-of-service attack) ist eigentlich ein Begriff aus der Cybersicherheit und beschreibt die Überwältigung der Bereitstellung eines Webservices (z.B. einer Webseite) durch eine Flut an (Fake-)Abrufanfragen. Übertragen auf die Strategie der AfD und die wirkmächtige Unterstützung von Elon Musk, lässt sich diese Form des Agenda Settings als eine systematische Überforderung des politischen Willensbildungsprozesses bezeichnen. Die Diskurs- und Informationspraktiken, die der politischen Willensbildung zugrunde liegen, werden durch ständige, inhaltlich oft leere und provokative Vorstöße unterminiert. Die Funktionalität des politischen Willensbildungsprozesses selbst scheint auf lange Sicht hierdurch grundsätzlich gefährdet.

Debatte über den Umgang mit den radikal rechten Diskursstrategien

Welche konkreten Auswirkungen die beschriebenen Geländegewinne im öffentlichen Diskurs konkret auf den Ausgang der Bundestagswahl 2025 haben werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer einzuschätzen. Die Befunde der Kurzanalyse illustrieren exemplarisch, wie schnell sich öffentliche Diskurse im Windschatten der globalen politischen Ereignisse aus den sozialen Medien heraus kapern lassen. Und sie zeigen, wie fließend die Grenzen zwischen radikalen digitalen „fringe communities“ und tradierten öffentlichen Diskursräumen mitweilen sind.

Dabei bestehen durchaus politische und mediale Handlungsspielräume, um den genannten Entwicklungen etwas entgegenzusetzen. Der europäische Digital Services Act (DSA) bietet, ebenso wie der im August 2024 EU-weit beschlossene AI Act, vielfältige Interventionsmöglichkeiten. Insbesondere bietet der weitgefasste Begriff der systematischen Risiken für die gesellschaftliche Debatte, auf Wahlprozesse und für die öffentliche Sicherheit (Art. 34, 35 DSA) Anknüpfungspunkte, um gegen die beschriebenen Dynamiken einer digitalen Aufmerksamkeitsökonomie vorzugehen. Wegen des Live-Talks von Musk und Weidel haben die Bundestagsverwaltung und die EU Überprüfungen angekündigt. Gegen einige große Plattformbetreiber laufen schon seit längerem DSA-Verfahren. Bezogen auf die öffentlichen Debatten im Wahlkampf liegt ein wesentlicher Teil der Entscheidungshoheit über die Art und Weise der Berichterstattung bei den privaten Medienhäusern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, auch wenn das hybride Mediensystem und die digitale Aufmerksamkeitsökonomie hier erhebliche Fliehkräfte erzeugen. Eine vielfältige, umfangreiche und aufgeklärte Berichterstattung rund um die AfD erscheint – gerade unter den Bedingungen eines polarisierten Wahlkampfes – notwendig. Allerdings kann eine mediale Dauerpräsenz auch unerwünschte Nebeneffekte haben, die den Diskursstrategien von Rechtsaußen mehr nutzen als schaden. Angesichts der politischen und medialen Raumgewinne der globalisierten radikalen Rechten ist eine fortgesetzte gesamtgesellschaftliche Debatte darüber notwendig, zu welchen Anlässen, in welchem Umfang und in welcher Form dem digitalen Dauerfeuer der radikalen Rechten Raum gegeben werden sollte.

Methodische Anmerkungen

MediaCloud ist eine Open-Source-Analyseplattform für Online-Medienberichterstattung. Die Plattform sammelt Online-Medienartikel, bereitgestellt durch die RSS-Feeds von Medienwebseiten. Unserer Analyse liegt eine Kollektion von 257 Medienwebseiten aus Deutschland zugrunde, deren Berichterstattung im Zeitraum 01.11.24 bis 28.01.25 mit den ausgeführten Keywords gefiltert wurde. Nicht alle Artikel, die von den Keywörtern erfasst und in die oben dargestellten Grafiken eingespielt wurden, haben Musk, Weidel oder die AfD als Hauptthema. Eine stichprobenartige manuelle Validierung bestätigt jedoch, dass die Artikel im Wesentlichen die Medienberichterstattung über die genannten Akteur*innen abdecken.

Literatur

Franck, G. (1998). Ökonomie der Aufmerksamkeit: Ein Entwurf (12. Auflage). Edition Akzente. Carl Hanser Verlag.

Nenno, S. & Lorenz-Spreen, P. (2025). Do Alice Weidel and the AfD benefit from Musk’s attention on X? Alexander von Humboldt Institute for Internet and Society. https://www.hiig.de/en/musk-x-and-the-afd/ https://doi.org/10.5281/ZENODO.14749544

Schroeder, R. (2018). Social Theory after the Internet: Media, Technology, and Globalization. UCL Press. https://doi.org/10.2307/j.ctt20krxdr

Wells, C., Shah, D. V., Pevehouse, J. C., Yang, J., Pelled, A., Boehm, F., Lukito, J., Ghosh, S., & Schmidt, J. L. (2016). How Trump Drove Coverage to the Nomination: Hybrid Media Campaigning. Political Communication, 33(4), 669–676. https://doi.org/10.1080/10584609.2016.1224416

Titelbild: iStock, Credit: da-kuk

Politische Informationsangebote im Medienrepertoire von Pre-Teens

Heranwachsende kommen über verschiedene Medien und Kommunikationskanäle mit politischen Informationen in Berührung. Basierend auf den Ergebnissen ihrer Bachelorarbeit erläutert Clara Fussan, welche Rolle politischen Informationsangeboten im Medienrepertoire sowie der politischen Sozialisation von Pre-Teens zukommt.

Medien als Informationsquelle wird eine zentrale Rolle zugeschrieben und es wird immer wieder thematisiert, dass sie insbesondere auch die Meinung Heranwachsender prägen. Erst kürzlich wurde beispielsweise diskutiert, wie die hohen Zustimmungswerte der AfD unter jungen Wähler*innen bei vergangenen Landtagswahlen mit der Nutzung von Sozialen Medien zusammenhängen (NDR 2024).

Kinder im Alter der Präadoleszenz (ca. neun bis zwölf Jahre), sogenannte Pre-Teens (Schuster 2002, S. 204; Staats, 2021, S.40), beginnen, sich verstärkt mit der eigenen politischen Identität auseinanderzusetzen, ihre politische Umwelt wahrzunehmen und somit die Grundsteine für eine weitere politische Entwicklung in der Jugend zu legen (Kuhn 2000; Rippl, S., Seipel, C., Kindervater, A. 2022; Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest 2022). In der bisherigen Forschung zu diesem Thema wurde diese Altersgruppe jedoch häufig vernachlässigt. Aus diesem Grund wurde sie im Rahmen einer Bachelorarbeit genauer in den Blick genommen. Im Fokus standen folgende Fragen: Welche Rolle spielen medial vermittelte Informationsangebote in der politischen Sozialisation von Pre-Teens? Inwiefern tragen Medienangebote zur Vermittlung bzw. Aufnahme von und Suche nach politischem Wissen bei? Wie steht dies im Verhältnis zur Wissensaufnahme durch andere Sozialisationsinstanzen? Und welche Potenziale ergeben sich daraus für die Entwicklung zu demokratischen Individuen?

Im Frühjahr 2024 wurden qualitative Leitfadeninterviews mit zehn Pre-Teens geführt. Dabei standen fünf Themenbereiche im Mittelpunkt:

  1. Der Kenntnisstand und das Informationsbedürfnis zu politischen Ereignissen,
  2. das persönliche, informationsorientierte Medienrepertoire und
  3. damit verbundene Medienpraktiken,
  4. der Einfluss anderer Sozialisationsinstanzen auf die politische Sozialisation sowie
  5. subjektiv empfundene Potenziale und Limitationen bestimmter medialer Informationsangebote.

Grundlegende politische Informationen sind bekannt

Politische Ereignisse, wie der Krieg in der Ukraine oder die Klimabewegung Fridays For Future, sind den befragten Kindern nicht fremd. Neben Informationen aus Medien, wie z. B. YouTube, Radio- und Fernsehnachrichten, erfahren die Befragten oft durch Gespräche in der Schule von solchen Themen. Unterschiede zeigen sich vor allem im Hinblick auf das Interesse der Befragten an Hintergrundwissen: Detailliertere Hintergrundinformationen wie z. B. gesellschaftliche Strukturen, die politische Ereignisse bedingen, sind eher nicht bekannt, und es zeigt sich auch kein tiefergehendes Interesse daran. So berichtet Luis (11 Jahre) beispielsweise zu den Klimaprotesten von Fridays for Future: „[…] also ich wusste nur, dass die halt fürs Klima demonstrieren, aber eigentlich nicht mehr“. Meist erfahre er solche Informationen über seine Eltern, ohne anschließend weiter nachfragen zu wollen.

Radio- und Fernsehnachrichten sind zentrale Quellen für politische Informationen

Grundsätzlich stehen Spaß und Unterhaltung bei der Mediennutzung im Pre-Teen-Alter an erster Stelle. Immer wieder kommen Pre-Teens medial aber auch mit aktuellen Themen in Berührung. Spezifische politische Informationen werden vor allem über Radionachrichten und Fernsehangebote aufgenommen. Dazu zählen u. a. die Kindernachrichtensendung logo! (ZDF), die Tagesschau (ARD) oder Wissenssendungen wie die der Checker Welt (ARD). Teilweise tragen auch YouTube-Videos zur Informationsvermittlung bei.

Aktive Suche oder vermittelter Kontakt: So erfahren Pre-Teens von politischen Informationen

Mit Blick auf die spezifischen Nutzungspraktiken dieser Angebote kann zwischen aktiver Suche nach Informationen und einem durch andere Personen vermittelten Kontakt unterschieden werden. So suchen manche Kinder selbst nach Informationen, z. B. durch die eigenständige Nutzung von YouTube-Videos oder den Wunsch, abends mit der Familie logo! oder die Tagesschau anzuschauen. Häufig scheint die Informationsaneignung bei Pre-Teens jedoch noch von anderen Faktoren bzw. Personen abhängig zu sein: In einigen Fällen werden gesellschaftlich relevante Themen von außen an die Pre-Teens herangetragen oder die Nachrichtennutzung von anderen, meist erwachsenen Personen, initiiert. Hier sind es in der Regel die Eltern oder Akteur*innen in der Schule, die den Anstoß geben und die Kinder zur Nutzung bestimmter Angebote anregen. Ähnlich ist es bei Carlotta (11 Jahre), die erzählt, dass sie Informationen aufnimmt, wenn Familienmitglieder, die sich im gleichen Raum aufhalten, Nachrichten nutzen: „[…] die Tagesschau hat meine Schwester eine Zeitlang geguckt, da hab‘ ich manchmal mitgeguckt, weil ich meistens davor noch logo! geschaut habe. Aber von alleine würde ich das nicht schauen.“ Hier wird deutlich, welche Vorbildfunktion anderen Familienmitgliedern zukommt: Durch das Vorleben der Mediennutzung werden Normen der medialen Informationsaneignung an Kinder vermittelt.

Familie und Schule als prägende Akteure, Medien als Verstärker

Dem sozialen Austausch kommt bei der Informationsaufnahme eine große Bedeutung zu. Dabei spielt vor allem die Kernfamilie eine wichtige Rolle – sei es durch mehr oder weniger regelmäßige politische Gespräche am Esstisch, den Austausch der Eltern über politische Themen im Beisein des Kindes oder die gemeinsame, oft auch routinierte Nutzung von Nachrichtensendungen. Dabei sind die Eltern oder ältere Geschwister meist die Hauptinitiator*innen für politische Auseinandersetzungen. Freund*innen und Freizeitaktivitäten sind hinsichtlich der politischen Informationsaufnahme eher nachranging, dafür spielt die Schule eine zentrale Rolle. Hier findet beispielsweise durch den Unterricht in gesellschaftswissenschaftlichen Fächern eine Auseinandersetzung mit politischen Themen statt, wie z. B. bei Laura (10 Jahre): „Also wir machen am Freitag immer in der letzten Stunde Demokratiebildung und da müssen wir dann immer einen Sprecher auswählen, der übernimmt. Und dann fragen wir den so Sachen und fragen den auch so, was in der Woche so los gewesen ist.“ Auch informelle Lernprozesse haben eine wichtige Funktion. Beispielsweise erzählt ein Junge, dass er vom Krieg in der Ukraine durch eine sogenannte neue „Willkommensklasse“ auf seiner Schule mit ukrainischen Mitschüler*innen erfahren habe.
Die Einflüsse der verschiedenen Akteur*innen wirken dabei häufig zusammen: Womit sich beispielsweise in der Schule auseinandergesetzt wird, wird auch zu Hause besprochen oder durch die Mediennutzung vertieft. So erzählte ein Mädchen beispielsweise, durch neue ukrainische Nachbarn und die Schule über den Krieg in der Ukraine erfahren zu haben und sich anschließend weiter über YouTube und ihre Eltern informiert zu haben. Es zeigte sich also auch hier, dass die Nutzung von Medienangeboten teilweise von anderen Akteur*innen abhängig ist, Medienangebote aber gleichzeitig auch bestehendes Wissen vertiefen und Anlässe für weitere Gespräche bieten.

Nachrichten auf Augenhöhe: Was Pre-Teens an Nachrichtenangeboten schätzen

Die befragten Kinder selbst haben gemischte Meinungen zu den genutzten informationsvermittelnden Medienangeboten. Spezifische Kinderangebote, wie logo!, kommen gut an, weil sie Informationen verständlich und auf Augenhöhe vermitteln. Angebote mit Partizipationsmöglichkeiten und eine breite Themenvielfalt werden ebenfalls geschätzt. Angebote für erwachsene Zielgruppen, wie die Tagesschau, werden wiederum als zu kompliziert und wenig spannend wahrgenommen. Auch Lukas (10 Jahre) würde eine größere Vielfalt schätzen: „[…] ich find‘ bei Radios könnten die wirklich noch ein bisschen mehr Nachrichten reinbringen […], weil […] mir ist aufgefallen, die Nachrichten wiederholen sich immer, das finde ich ein bisschen doof. […] Das ist dann auch nicht mehr spannend.“ Es wurde außerdem der Wunsch geäußert, Kinder stärker in die Gestaltung der Angebote einzubeziehen.

Bedarf an verlässlichen Informationsangeboten und medienpädagogischer Unterstützung

Die Interviews zeigen, dass Pre-Teens bereits ein breites, wenn auch nicht tiefes Wissen zu politischen Themen haben und in der Lage dazu sind, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen. Allerdings ist die Nutzung von Nachrichten- und anderen Informationsangeboten insbesondere von der Familie und Schule abhängig. Medien nehmen insofern keine dominante, aber dennoch eine verstärkende Position in der Vermittlung politischen Wissens ein.
Für Eltern ist es wichtig, sich bewusst zu werden, dass sie eine bedeutende Rolle in den Prozessen der Informationsvermittlung spielen und dass sie somit auch Einfluss auf die politische Bildung ihrer Kinder haben. Gleichzeitig sollten sich auch Medienschaffende sowie Politiker*innen vergegenwärtigen, dass Kinder bereits früh mit verschiedensten politischen Informationen in Berührung kommen. Gerade auch aufgrund der Flut von Informationen zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen, globalen Krisen oder auch politischer Konflikte sind weitere, zielgruppengerechte Medienangebote und medienpädagogische Projekte notwendig, die verlässliche Quellen anbieten und die Auseinandersetzung mit Informationen fördern. Auf diese Weise können Kinder in ihrer politischen Sozialisation unterstützt werden, damit sie sich zu kritikfähigen und demokratischen Mitgliedern unserer Gesellschaft entwickeln.

Den Datennebel lichten. Neue europäische Regeln könnten die Forschung zu digitalem Rechtsextremismus erleichtern

Mit dem Digital Services Act der Europäischen Union müssen große Online-Plattformen künftig Zugänge für die Wissenschaft anbieten. Ein potentieller Meilenstein für die Erforschung des digitalen Rechtsextremismus. Es gilt aber einige Dinge zu beachten, damit das neue Gesetz nicht zum Papiertiger verkommt. Jan Rau hat sie zusammengefasst. Der Beitrag ist zuerst auf dem Blog des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) erschienen.

Online-Plattformen sollen transparenter werden. Das ist eines der Ziele des Digital Services Act (DSA, Gesetz über digitale Dienste), des bislang ambitioniertesten EU-Rechtsakts der Plattformregulierung. Es wird ab Februar 2024 vollständig anwendbar sein und (auch) von der Forschung mit Spannung erwartet. Denn: Der DSA sieht als zentrale Maßnahme in seinem Artikel 40 für Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen die verpflichtende Einführung sogenannter »Forschungsdatenzugänge« vor. Ein potentieller Meilenstein für die Forschung zu zentralen Phänomenen im Kontext digitaler Medien – beispielsweise Desinformationen, gesellschaftliche Polarisierung oder auch dem digitalen Rechtsextremismus.

Bisher war die Forschung zu diesen Themen auf einzelne nationale Gesetzgebungen wie § 5a des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), auf kommerzielle Angebote der Plattformen und auf freiwillig von den Plattformen für Forschung bereitgestellte (aber in ihrem Umfang oft ungenügende) Datenzugänge angewiesen – oder auf das selbstständige und ungefragte Auslesen der Daten durch die Forschenden (scraping). Diese Varianten brachten unterschiedliche Herausforderungen mit sich, darunter unzureichender Umfang und Tiefe des Datenzugangs, mangelhafte Kooperation der Plattformen sowie Rechtsunsicherheiten beim scraping. Von vielen problematischen Phänomenen im Kontext digitaler Plattformen haben Öffentlichkeit und Forschung in der Vergangenheit daher erst durch leaks erfahren. Eine angemessene und systematische Einschätzung potentieller Herausforderungen war und ist somit kaum möglich. Gleichzeitig fehlt hierdurch die Grundlage für angemessene gesellschaftliche und politische Reaktionen auf problematische Entwicklungen in diesem Kontext. Der DSA will dies nun ändern. Er will zumindest die größten Plattformen verpflichten, Forschungszugänge einzurichten.

Die genaue Ausgestaltung des vorgesehenen Zugangs ist noch offen und wird nach Art. 40, Abs. 13 des DSA durch die Europäische Kommission konkretisiert. Um diesen Prozess voranzutreiben, hat die Kommission Ende April einen Call for Evidence veröffentlicht, der unter anderem konkrete Bedarfe der Forschung an einem solchen Zugang abfragt. Forschende des Hamburger Standorts des FGZ und des Leibniz-Instituts für Medienforschung│Hans-Bredow-Institut (HBI) haben sich dazu im Arbeitspapier »Rechtsextreme Online-Kommunikation in Krisenzeiten. Herausforderungen und Interventionsmöglichkeiten aus Sicht der Rechtsextremismus- und Platform-Governance-Forschung« bereits für das Feld der digitalen Rechtsextremismusforschung geäußert. Mit Blick auf die erforderliche Konkretisierung des DSA lassen sich folgende Bedarfe aus der (zukünftigen) Forschungspraxis formulieren:

Transparente Datenverfügbarkeit

Forscher:innen können die im DSA vorgesehenen Forschungsdatenzugänge nur dann sinnvoll nutzen, wenn sie wissen, welche Daten eigentlich bei den jeweiligen Plattformen verfügbar sind. Ein erster Schritt könnte daher ein Verzeichnis sein, das bereits erfolgte Abfragen von Forschenden sowie die Art der daraufhin zur Verfügung gestellten Datenpunkte für andere Forschende einsehbar macht.

Ausreichende Datenraten

Platform APIs, also von den Plattformen zur Verfügung gestellte Schnittstellen zur Datenabfrage, sind in der Regel mit sogenannten rate limits (Menge an Datenpunkten, die pro Minute/Stunde/Tag usw. abgerufen werden können) begrenzt. Sind die rate limits zu niedrig angesetzt und können nicht erhöht werden, kann dies eine angemessene Durchführung des Forschungsprojekts erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Entsprechend großzügig gesetzte rate limits sind also eine Grundvoraussetzung, damit der Forschungsdatenzugang im DSA ein Erfolg werden kann.

Private Accounts und geschlossene Gruppen

Auf »privat« gestellte oder geschlossene Accounts und Communities bilden einen entscheidenden Teil rechtsextremer digitaler Gegenöffentlichkeiten, insbesondere dann, wenn sie trotz ihres privaten Status eine substanzielle Größe mit tausenden von Mitgliedern gewinnen. Gleichzeitig sind sie – unter anderem aufgrund von Datenschutzbemühungen – bisweilen von etablierten Datenzugangsmöglichkeiten (bspw. kommerziellen APIs) ausgeschlossen. Während ein besserer Schutz der Privatsphäre der Nutzer:innen generell zu begrüßen ist, stellen diese Einschränkungen für die Extremismusforschung eine große Herausforderung dar. Es muss überprüft werden, inwiefern diese Barrieren bei besonders relevanten Accounts oder Gruppen unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen und anderen ethischen Herausforderungen gesenkt werden können, beispielsweise wenn die Accounts oder Gruppen eine erhebliche Reichweite entwickeln.

Reichweite von Inhalten

Views, impressions, engagement, clicks und ähnliches Einheiten zur Messung der Reichweite von Beiträgen sind in etablierten Datenzugängen meist nicht enthalten. Sie bilden für Forscher:innen aber eine essentielle Grundlage zur tatsächlichen Reichweitenbestimmung von Inhalten oder Akteur:innen und damit zu zur Einordnung ihrer Bedeutung.

Gründe für Reichweite oder Wachstum

Hierbei geht es insbesondere um die Frage, inwiefern Design- und Content-Entscheidungen der Plattformen (bspw. durch automatisierte Vorschlagsfunktionen oder algorithmische Kuratierung in der Timeline) die Reichweite bestimmter Inhalte oder das Wachstum bestimmter Communities künstlich verstärkt haben. Wissenschaftler:innen benötigen Einblicke in die verwendeten Mechanismen und ihre Wirkungen.

Effektivität von Steuerungsmechanismen

Eingriffe der Content Moderation können ungewollte Nebeneffekte entwickeln. So kann beispielsweise das Flagging von problematischen Inhalten ihnen zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen – ein paradoxer Effekt, der nicht im Sinne der Moderation ist. Um die Wirksamkeit von Interventionen und Werkzeugen unabhängig überprüfen zu können, müssen die entsprechenden Datenpunkte zugänglich sein.

Kooperationen und forschungsexperimentelle Zugänge

Anbieter sollten mit Forschenden bei der Erprobung neuer Werkzeuge und Steuerungsmechanismen zusammenarbeiten. Forschungsexperimentelle Zugänge könnten die Forschung hinsichtlich möglicher Interventionen erleichtern und eine direkte Überprüfbarkeit der Effektivität neuer Interventionsformen ermöglichen. Eingebettet in angemessene ethische und rechtliche Rahmenbedingungen, können solche Zugänge eine entscheidende Säule im Umgang mit problematischen Entwicklungen im Kontext digitaler Plattformen darstellen.

Gesperrte oder gelöschte Inhalten

Moderationseingriffe im Kontext des digitalen Rechtsextremismus finden oft mit großer Verzögerung statt. Forscher:innen müssen deshalb auch rückwirkend Zugriff auf entsprechende Daten haben, um mögliche problematische Entwicklungen bis zur Intervention nachvollziehen zu können.

Nachvollziehbarkeit von Moderationsentscheidungen

Wissenschaftler:innen muss es möglich sein, Moderations-Entscheidungen nachzuvollziehen. Dazu müssen Plattformen ihnen den Zugang zu entsprechenden Daten und den zugrundeliegenden Entscheidungskriterien gewähren.

Methodische Transparenz

Auch die Herstellung der von den Plattformen angebotenen Daten muss transparent sein, damit Forscher:innen die angewandten Techniken und Methoden bei der Generierung von Datenpunkten zu views oder impressions nachvollziehen und mit anderen Plattformen vergleichen können (bspw. ab wie viel gesehen Sekunden ein entsprechender Datenpunkt gezählt wird). Nur so ist die Aussagekraft und Bedeutung der Daten verlässlich einzuschätzen.

Weiterverwendungsmöglichkeiten der Daten

Löschpflichten bestimmter Datenpunkte können mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in Konflikt stehen, die die Aufbewahrung von Datenpunkten (bspw. 3,5 oder 10 Jahre) vorsehen. Wissenschaftliche Gütekriterien müssen bei der Datenbereitstellung im Kontext des DSA jedoch mitgedacht werden. So sind ebenfalls Möglichkeiten zur unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung (u. a. Reproduzierbarkeit der Forschung) zu eröffnen. Eine wesentliche Frage ist auch, inwiefern bereitgestellte Daten als Trainingsdaten für computergestützte wissenschaftliche Analysen (bspw. mit Verfahren des maschinellen Lernens) verwendet werden dürfen.

Ansprechpartner:innen und Unterstützung durch die Plattformen

Im Kontext der Extremismusforschung entstehen spezifische Bedarfe, die einen direkten Kontakt mit der Plattform erfordern können, beispielsweise wenn die Plattform Forschungs-Accounts wegen vermeintlich verdächtigen Verhaltens (etwa wiederholtes Engagement mit problematischen Inhalten) sperrt. Forscher:innen benötigen konkrete Ansprechpartner:innen bei den Anbietern, um solche Eingriffe und andere Probleme zu benennen und zu lösen.

Dauerhafte Forschungsdaten

Aktuelle sehen Nutzungsbedingungen teilweise vor, dass Inhalte auch aus bereits erstellten externen Datensammlungen (bspw. Forschungsdatensammlungen) gelöscht werden müssen, wenn deren Originale von den Plattformen oder von Nutzer:innen gelöscht werden. Diese Forderung ist nicht nur technisch äußerst schwierig umzusetzen, sondern widerspricht auch grundlegenden Forschungsinteressen der Rechtsextremismusforschung. Im Kontext der Forschungsdatenzugänge des DSA sollte sichergestellt werden, dass entsprechende Datenpunkte unter Beachtung angemessener ethischer und rechtlicher Standards weiterhin genutzt werden können.

Schutz vor staatlichem Zugriff

Eine generelle Herausforderung in der Extremismusforschung ist ein potenzielles spezielles Wissen der Forschenden in Bezug auf illegale, möglicherweise strafbare Aktivitäten. Ein erzwungenes Mitwirken der Forschenden an der Strafverfolgung solcher Aktivitäten ist abzulehnen, da dies zu einer erheblichen Limitierung und Selbst-Einschränkung von Forschungsaktivitäten führen kann. Dies ist gerade in gesellschaftlich höchst relevanten Bereichen wie der Extremismus- und Präventionsforschung als problematisch anzusehen.

Die im DSA angekündigten verpflichtenden Forschungsdatenzugänge für große Online-Plattformen können eine Revolution in der systematischen Erforschung problematischer Phänomene wie dem digitalen Rechtsextremismus darstellen und somit eine entscheidende Säule in dessen Bekämpfung bilden. Damit das Vorhaben jedoch nicht zum Papiertiger verkommt, müssen die aufgeführten Punkte in der nun erforderlichen Konkretisierung Beachtung finden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Forschungsdatenzugänge auch tatsächlich hochwertige und umfassende Forschung zur Lichtung des Datennebels ermöglichen.

Illustration: Mathias Rodatz & midjourney

Pressefreiheit weltweit: Deutschland rutscht auf Platz 21 ab

3.5.2023

Die Freiheit der Presse ist in Deutschland auch in diesem Jahr zurückgegangen. Nicht nur am heutigen Tag der Pressefreiheit ist es daher unsere Pflicht, uns für eine freie, unabhängigen Presse einzusetzen.

In der heute veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen (Reporters sans frontières RSF) belegt Deutschland Platz 21 – ein Abstieg um fünf Plätze im Vergleich zum Vorjahr. Grund für den Abwärtstrend sei die weiter wachsende Gewalt gegen Journalist*innen und Medien: Mit 103 physischen Angriffen dokumentiert RSF den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2015. Im Kalenderjahr 2021 hatte es 80 Angriffe gegeben, 2020 waren es 65. Im internationalen Vergleich genießt Deutschland einen „zufriedenstellenden“ Schutz der Pressefreiheit.

Europas Sorgenkinder

In Europa wurde der Schutz der Pressefreiheit in den letzten Jahren vor allem in Polen und Ungarn zu einem immer größeren Problem. Die Studie „Growing Alarm over Central Europe’s Media Freedom“ von RSF zeigt, dass sich im Jahr 2023 ein Großteil der Befragten aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn über den Zustand der Pressefreiheit sorgt. „Je mehr Platz die Medien haben, desto weniger Platz hat die Diktatur“ meinte in diesem Zusammenhang Adam Michnik, Chefredakteur der polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“. Nichtsdestotrotz konnten sich Polen und Ungarn um gleich mehrere Plätze auf der Rangliste verbessern. Polen sprang 9 Plätze nach oben und rangiert nun auf Platz 57. Ungarn um gleich 13 Plätze (aktuell Platz 72). Drastisch verschärft hat sich die Lage in der Türkei, die um 16 Plätze abgerutscht ist (aktuell 165). Als Gründe nennt RSF neue Anklagen, Massenverhaftungen und das „Desinformationsgesetz“. Nach dem schweren Erdbeben Anfang Februar habe das Regime versucht, die Berichterstattung über die Katastrophe und die Reaktion der Behörden zu kontrollieren.

Warum Pressefreiheit wichtig ist

Grund genug also, am heutigen „Tag der Pressefreiheit“ noch einmal auf ihre Bedeutung aufmerksam zu machen. Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass „die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film“ gewährleistet sind und eine „Zensur“ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden. Gleichzeitig hat der Staat aber auch Maßnahmen zum Schutz von Presse und Journalist*innen zu ergreifen.

Soziale Medien: frei, aber gefährlich?

Soziale Medien haben eine enorme Reichweite und Bedeutung erlangt. Ohne selbst „Presse“ zu sein, ermöglichen sie es, dass Menschen ihre Meinung frei äußern und Informationen sich schnell verbreiten können. Gleichzeitig bergen sie jedoch Gefahren, insbesondere wenn sie zur Verbreitung von Falschinformationen und Propaganda genutzt werden oder wenn Empfehlungsalgorithmen nur auf ökonomische Ziele und nicht auf gesellschaftliche Werte hin optimiert werden.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns für eine freie und unabhängige Berichterstattung einsetzen, um den Zugang zu einer breiten Palette an Informationen sicherzustellen, und dass wir uns gegen Angriffe auf die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit – online wie offline – zur Wehr setzen, und online dafür eintreten, dass Medieninhalte auf sozialen Medien fair verteilt werden. Denn auch Vielfalt ist ein Wert; auch die demokratische Willensbildung ist zu schützen.

Starke Presse für Machtbalance

Die Pressefreiheit ermöglicht es Journalist*innen, über Themen zu berichten, die von öffentlichem Interesse sind, und kritische Stimmen zu Wort kommen zu lassen. Sie können Missstände aufdecken und Regierungen und Institutionen zur Rechenschaft ziehen. Eine starke Presse kann somit dazu beitragen, die Machtbalance in der Gesellschaft auszugleichen und die Freiheit und die Rechte der Bürger*innen zu schützen. Eine Einschränkung der Pressefreiheit führt zu einer Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit und damit zu einer Einschränkung der demokratischen Grundrechte.

Verhaltenskodizes im Fokus des DSA: Was können wir aus den Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen Verhaltenskodizes und der Datenschutz-Grundverordnung lernen?

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) ermutigt zur Ausarbeitung von Verhaltenskodizes mit dem Ziel, „verschiedene Arten illegaler Inhalte und systemischer Risiken zu bekämpfen“, oder für den spezifischen Zweck der Online-Werbung oder der Zugänglichkeit. Dieser Ansatz folgt dem Vorbild der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO). Was können wir also von diesen Kodizes lernen?

The European Union has debuted a string of legislative instruments to regulate different aspects of the information and communications technology (ICT) sector. The General Data Protection Regulation (GDPR) entered into application in 2018 and renewed the EU’s data protection framework; the proposal for an Artificial Intelligence Act (AIA) seeks to mitigate the risks posed by AI technologies; and the Digital Services Act (DSA) regulates the content offered on digital platforms.

While diverse in goals, scholars have noted that recent instruments seem to follow the template laid out by the GDPR, a phenomenon dubbed ‘GDPR mimesis’.[1] A striking example thereof is how articles 45-47 DSA encourage the development of codes of conduct, with several elements being reminiscent of articles 40-41 GDPR and its own call for codes.

How similar is the DSA’s approach to codes of conduct to the GDPR’s approach? And what lessons can be learned from the GDPR’s successes and failures? Two elements are immediately pertinent.

Tension between soft and hard approaches

First, the interactions between codes of conduct and the instrument they are embedded in merit discussion. The GDPR clearly situates codes as secondary instruments vis-à-vis the GDPR as the primary instrument. After all, codes are “intended to contribute to the proper application” of the GDPR (article 40.1 GDPR) and have “the purpose of specifying” its application (article 40.2 GDPR). To that end:

  • codes may be “used as an element by which to demonstrate compliance” as found in: Article 24.3 GDPR (obligations of the controller), Article 28.5 GDPR (sufficient guarantees by processors to implement appropriate technical and organisational measures), Article 32.3 GDPR (level of security appropriate to the risk)
  • “[c]ompliance with approved codes […] shall be taken into due account in assessing the impact of the processing operations” for a DPIA (article 35.8 GDPR)
  • “[w]hen deciding whether to impose an administrative fine and deciding on the amount of the administrative fine […] due regard shall be given to” adherence to codes (article 83.2.j GDPR)

Questions have been raised about how the explicitly broad and voluntary language usually associated with soft law, is replaced in the GDPR by precise and more seemingly binding stipulations typically found in hard law.[2] Some scholars speak of a ‘hardening’ of soft law instruments[3] or ‘juridification’.[4]

This tension between a soft and a hard approach also runs throughout the DSA and its codes. On the one hand, the DSA and the Commission go to great lengths to assure the voluntary, self-regulatory nature of codes under the DSA. See the mentions of codes being “voluntary” tools in Recitals 98, and articles 45.1 and 46.1 DSA, or in point ‘h’ of the Preamble to the 2022 Strengthened Code of Practice on Disinformation (for more on this code, see below). On the other hand, the DSA takes a very clear top-down approach. Recital 104 notes that “[t]he refusal without proper explanations […] of the Commission’s invitation to participate in the application of such a code of conduct could be taken into account” when determining whether there was an infringement of the DSA. Recital 103 DSA contains this tension within one provision, speaking of codes’ voluntary nature and parties’ freedom to decide whether to participate – while also stressing the importance of cooperating in developing and adhering to specific codes. Such an intertwinement of soft and hard approaches “questions the extent to which a platform could abandon the commitments it has voluntarily made”.[5]

Uptake and experimental temporality

Second, the reality of code development must be addressed. The GDPR provides a sobering view with only two approved transnational codes, almost five years after its entry into application,[6] and not a single approved ‘code having general validity’ for data transfers to third countries (article 40.3 juncto 46.2.e GDPR). While there are a number of codes adopted at the national level, the strict requirements for monitoring laid down by the GDPR and the European Data Protection Board (EDPB)[7] are noted as particular sore points that see code developers walk away from the development halfway through or near the end of the process.[8]

In contrast, the DSA has not yet entered into application but (potential) codes already exist. The ‘Code of Practice on Disinformation’ was originally unveiled in 2018, and later updated to the ‘2022 Strengthened Code of Practice on Disinformation’. It explicitly states in point i of its preamble that it “aims to become a Code of Conduct under Article 35 [ed: article 45 in the final text] of the DSA, after entry into force”.[9] The 2016 ‘Code of Conduct on Countering Illegal Hate Speech Online’ similarly treats topics relevant to the DSA, long before the DSA’s final text was approved. The European Commission reported at the end of 2022 that it “will discuss with the IT companies how to ensure that the implementation of the Code supports compliance with the DSA […]. This process may lead to a revision”.[10]

This seems to imply, then, a similar trajectory whereby the Code may be revised and slotted into the DSA’s framework. At the time of writing, work is also underway on the ‘EU Code of conduct on age-appropriate design’. Although its drafting and monitoring process seems to follow a slightly different approach (due to the establishment of a specific expert group), the European Commission similarly mentions that the code “will build on the regulatory framework provided in the [DSA] and assist with its implementation”.[11]

A recipe for success?

The availability of codes of conduct under the DSA therefore seems guaranteed, although some questions could be raised about the transparency of the process and the temporal logic of their development. These concerns go beyond theory. Ex-post assessments of the 2018 ‘Code of Practice on Disinformation’ recommended that there should be “a shift from the current flexible self-regulatory approach to a more co-regulatory one”,[12] which was realised in 2022. Remarkably, however, stakeholders already complained that the initial code was a “government-initiated ‘self-regulatory’ instrument” that did not genuinely engage with stakeholders.[13] The 2016 ‘Code of Conduct on Countering Illegal Hate Speech Online’ was similarly reported to be developed “at the behest of the European Commission under the threat of introducing statutory regulation” with the ‘systematic exclusion’ of civil society groups.[14]

The tension between a soft and a hard approach clearly manifests, and the waters are further muddled due to the unusual temporal approach whereby codes were developed before the DSA’s final text had even been approved. Since the DSA – and by extension its codes of conduct – deals with fundamental societal issues such as discrimination, social inequality, and disinformation, it is crucial to involve societal stakeholders correctly. The stakes have never been higher.

[1] Vagelis Papakonstantinou and Paul De Hert, ‘Post GDPR EU Laws and Their GDPR Mimesis. DGA, DSA, DMA and the EU Regulation of AI’ (European Law Blog, 1 April 2021) <https://europeanlawblog.eu/2021/04/01/post-gdpr-eu-laws-and-their-gdpr-mimesis-dga-dsa-dma-and-the-eu-regulation-of-ai/> accessed 18 January 2022.

[2] Carl Vander Maelen, ‘Hardly Law or Hard Law? Investigating the Dimensions of Functionality and Legalisation of Codes of Conduct in Recent EU Legislation and the Normative Repercussions Thereof’ (2022) 47 European Law Review 752.

[3] E. Traversa and A. Flamini, ‘Fighting Harmful Tax Competition through EU State Aid Law: Will the Hardening of Soft Law Suffice?’ (2015) 14 European State Aid Law Quarterly 323.

[4] A. Beckers, ‘The Creeping Juridification of the Code of Conduct for Business Taxation: How EU Codes of Conduct Become Hard Law’ (2018) 37 Yearbook of European Law 569.

[5] Ronan Fahy, Naomi Appelman and Natali Helberger, ‘The EU’s regulatory push against disinformation: What happens if platforms refuse to cooperate?’ (Verfassungsblog, 5 August 2022) <https://verfassungsblog.de/voluntary-disinfo/> accessed 10 February 2023.

[6] Carl Vander Maelen, ‘First of Many? First GDPR Transnational Code of Conduct Officially Approved After EDPB Opinions 16/2021 and 17/2021’ (2021) 7 European Data Protection Law Review 228.

[7] European Data Protection Board, ‘Guidelines 1/2019 on Codes of Conduct and Monitoring Bodies under Regulation 2016/679 – Version 2.0 (Version Adopted after Public Consultation)’ (4 June 2019).

[8] Evert-Ben van Veen, ‘Unwarranted Requirement of an Accredited External Monitoring Body Hampers Establishing Codes of Conduct’ (MLC Foundation, 10 September 2022) <https://mlcf.eu/en/unwarranted-requirement-of-an-accredited-external-monitoring-body-hampers-establishing-codes-of-conduct/>. Although it would lead this current blog post too far, it must be noted that the DSA takes an entirely different approach to monitoring that is driven heavily by the European Commission and the European Board for Digital Services (see for example article 45.4 DSA).

[9] European Commission, ‘The Strengthened Code of Practice on Disinformation 2022’ (2022) 2 <https://ec.europa.eu/newsroom/dae/redirection/document/87585>.

[10] European Commission, ‘EU Code of Conduct against Online Hate Speech: Latest Evaluation Shows Slowdown in Progress’ (24 November 2022) 1 <https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/en/ip_22_7109/IP_22_7109_EN.pdf>.

[11] European Commission, ‘Special Group on the EU Code of Conduct on Age-Appropriate Design’ <https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/group-age-appropriate-design> accessed 1 March 2023.

[12] European Regulators Group for Audiovisual Media Services, ‘ERGA Report on Disinformation: Assessment of the Implementation of the Code of Practice’ (May 2020) 52.

[13] P. H. Chase, ‘The EU Code of Practice on Disinformation: The Difficulty of Regulating a Nebulous Problem’ (Transatlantic Working Group on Content Moderation Online and Freedom of Expression, 29 August 2019) 1. See also pages 5 and 9.

[14] B. Bukovská, ‘The European Commission’s Code of Conduct for Countering Illegal Hate Speech Online: An Analysis of Freedom of Expression Implications’ (Transatlantic High Level Working Group on Content Moderation Online and Freedom of Expression, 7 May 2019) 3–4; see also similar comments in: N. Alkiviadou, ‘Hate Speech on Social Media Networks: Towards a Regulatory Framework?’ (2019) 28 Information & Communications Technology Law 19, 31.

#UseTheNews-Forschungsüberblick: Familienangehörige sind wichtige Nachrichtenquelle

01.03.2023

Im #UseTheNews-Forschungsüberblick für Februar hat Leonie Wunderlich einige internationale Studien zusammengefasst: Sie zeigen, dass das familiäre Umfeld eine Rolle beim Nachrichtenkonsum junger Menschen spielt, negative Online-Kommentare dem Ansehen von Nachrichtenanbietern schaden können und junge Erwachsene zwischen „Neuigkeiten“ und „den Nachrichten“ unterscheiden.

Der Forschungsüberblick ist ein Format des #UseTheNews-Projekts zur Nachrichtenkompetenz Jugendlicher und junger Erwachsener. Leonie Wunderlich fasst darin einmal im Monat aktuelle Studien zum Thema zusammen.

Online-Kommentare beeinflussen die Wahrnehmung der Glaubwürdigkeit von Nachrichtenmedien

Das Lesen von beleidigenden Online-Kommentaren unter Artikeln kann dazu führen, dass Nutzer*innen eine Nachrichtenagentur als weniger glaubwürdig wahrnehmen. Das zeigt eine gerade veröffentlichte Studie auf Grundlage von zwei Experimenten in den USA (Studie 1, n = 520; Studie 2, n = 1056). Diese negative Wahrnehmung zeigt sich auch dann, wenn die Beleidigungen in den Kommentaren den Nachrichtenanbieter nicht selbst betreffen und wenn die ersten Kommentare in einem Kommentar-Thread inhaltlich höflich sind.

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Das familiäre Umfeld ist häufigste Nachrichtenquelle für junge Menschen in Australien

Für Kinder und Jugendliche in Australien ist die Familie die häufigste Nachrichtenquelle – mit zunehmendem Alter findet allerdings eine Verschiebung hin zum Konsum von Nachrichten in sozialen Medien, auf Nachrichten-Websites und -Apps statt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage zu den Nachrichtenpraktiken und -erfahrungen junger Australier im Alter von 8 bis 16 Jahren, bei der die Ergebnisse für die 8- bis 12-Jährigen und die 13- bis 16-Jährigen miteinander verglichen wurden. Die Verschiebung in der Relevanz einzelner Nachrichtenquellen scheint dabei keinen Einfluss auf ihre Einschätzung zu haben, wie wichtig Nachrichten für sie sind. Die Autoren stellten jedoch fest, dass die Art und Weise, wie sich junge Menschen mit Nachrichten versorgen, und ihre affektive Erfahrung mit Nachrichten einen Einfluss darauf haben, wie motiviert die jungen Menschen sind, online mit Nachrichten zu interagieren.

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Welche Beziehung haben junge Erwachsene zu Nachrichten?

Junge Menschen unterscheiden zwischen „news“ und „the news“: Letztere werden als überwiegend politisch-aktuelle Themen eng definiert und gelten als Domäne der großen Nachrichtensender, von denen erwartet wird, dass sie unparteiisch und objektiv berichten. Hingegen sind „news“ thematisch breiter gefächert, umfassen etwa auch Unterhaltungsthemen und Promi-Klatsch, und sie haben einen größeren tonalen Spielraum. Zum Schutz ihrer (psychischen) Gesundheit tendieren einige junge Menschen dazu, sich mehr mit „news“ als mit „the news“ zu beschäftigen. [LW1] Das zeigt eine kürzlich erschiene Interviewstudie unter jungen Erwachsenen (n=72) zwischen 18 und 30 Jahren aus drei verschiedenen Ländern (Brasilien, UK und USA), die im Auftrag des Reuters Institutes durchgeführt wurde. Insgesamt wurden die Kanäle untersucht, über die sich junge Menschen informieren, die Art der Nachrichten sowie die Sprache und die Formate, die sie bevorzugen. Für Nachrichtenanbieter leiten die Autoren ab, dass in junge Talente investiert werden sollte, die Inhalte mit einem intuitiven Gefühl für aufkommender Plattformen erstellen können. Außerdem könnten neue (Sub-)Marken in Betracht gezogen werden, um einen anderen Ansatz der Nachrichtenberichterstattung zu signalisieren und gleichzeitig den Wert und die Glaubwürdigkeit der bestehenden Marken beizubehalten.

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