Der Bedarf an theoretischer und empirischer Forschung zu den DSGVO-Verhaltenskodizes wird immer dringender

29.06.2022

Während viele Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gründlich untersucht wurden, sind Verhaltenskodizes noch nicht ausreichend erforscht. Da die Akteure in den Unternehmen und die Aufsichtsbehörden diese verstärkt nutzen, muss diese wissenschaftliche Lücke dringend geschlossen werden.

There has been a flurry of activity regarding GDPR codes of conduct, which are found in articles 40-41 of the Regulation. In May 2021, the European Data Protection Board (EDPB) approved the first two transnational codes: the ‘EU Data Protection Code of Conduct for Cloud Service Providers’ (hereafter: EU Cloud Code) and the ‘European Code of Conduct for Cloud Infrastructure Providers’ (hereafter: CISPE Code) through respectively Opinions 16/2021 and 17/2021. Additionally, the EDPB has provided important guidance to both corporate actors and supervisory authorities. ‘Guidelines 1/2019 on Codes of Conduct and Monitoring Bodies under Regulation 2016/679’ clarified many basic concepts. Most recently, in February 2022, ‘Guidelines 04/2021 on Codes of Conduct as tools for transfers’ were adopted. This now enables codes to be used as tools in the context of the GDPR’s Chapter V, enabling data transfers from the EU to third countries or international organisations.

European institutions have also expressed their belief that codes are vital for the GDPR’s wellbeing. The European Commission emphasized their importance for transnational sectors and activities,[1] and the ‘Multistakeholder Expert Group’ to the GDPR singles them out as consistency-boosting instruments.[2] Furthermore, upcoming regulatory proposals by the European Union place a heavy emphasis on the use of codes. Articles 35 and 36 of the proposed Digital Services Act and article 69 of the proposed Artificial Intelligence Act both encourage the development of codes of conduct.

But as corporate actors and supervisory authorities are moving ahead with codes, the academic world seems to be lagging behind. There is a need for academic research that studies GDPR codes of conduct from a theoretic and empirical perspective to understand the important ramifications of these instruments – also in the context of international data transfers.

A need for academic research

Although certification (articles 42-43 GDPR) has received scholarly attention,[3] codes of conduct remain under-researched. This is remarkable, since it has been well-established in scholarly literature that the EU employs a multi-level and multi-actor harmonization-oriented regulatory strategy,[4] making soft law an important aspect of any study relating to the EU’s regulatory clout. This is all the more important when regulating digital spaces where “states are not able to rely on traditional patterns of territorial sovereignty and depend more strongly on private actors”.[5]

EU bodies themselves have stated that codes require further research – in particular their territorial features. The EDPB remarked that codes may have an impact on “the level of protection which the GDPR provides to the wider international community”,[6] and the European Commission considers codes one of the “international aspects of the GDPR” since they allow international data transfers.[7]

Part of the difficulty in kickstarting academic research on GDPR codes is that there is little to no work on codes of conduct under the 1995 Data Protection Directive either (the GDPR’s predecessor). The only relevant material consists of general reports and reviews of the Directive, where codes of conduct are only given a cursory glance.[8] Codes under the GDPR have also seen a limited analysis by scholars; they are usually discussed in the larger context of self-regulation and co-regulation without turning attention to codes’ specific characteristics.[9]

Importance for the European data economy

Additional research into codes is not only important from an academic point of view, but also for the actors ‘on the ground’. Engaging in international data transfers is a complex process. If there is no adequacy decision in place, actors are often confronted with a high degree of legal uncertainty. The publication of Guidelines 04/2021 has alleviated this to a large degree when using codes of conduct, clarifying the procedures and requirements to use codes for international data transfers.

A striking passage in the Guidelines determines that data transfers on the basis of a code of conduct between a data exporter (i.e. an actor subject to the GDPR) and a data importer (i.e. an actor not subject to the GDPR) can take place as long as the importer adheres to the code. The exporter does not need to adhere to the code (see paragraph 7 of Guidelines 04/2021).

This implies that the EDPB not only acknowledges the ‘Brussels effect’ of the GDPR (and EU legislation in general) but actively uses the concept to expand the GDPR’s sphere of influence beyond the borders of the EU. At the same time, intra-EU, the European data economy is granted flexibility by the determination that the exporter does not necessarily need to adhere to the code – although the provisions of the GDPR must of course be respected. There is therefore no extra ‘burden’ on actors who are already subject to the GDPR (which is determined by the territorial scope of article 3 GDPR) to engage in data transfers.

An open call for research

Such matters on GDPR codes of conduct and their territorial facets raise intriguing research questions, and there are many more equally fascinating aspects to codes. What is the exact relationship between codes as ‘secondary’ instruments to the GDPR as the ‘primary’ instrument? Are the interactions between corporate actors and supervisory authorities less tense than under the 1995 Directive?[10] And if other EU legislation seeking to regulate the ICT sector have been described as showcasing ‘GDPR mimesis’[11] does this also apply to how those instruments set out codes?

A particular challenge when researching codes, however, is that they are sectorial tools developed in cooperation between industry actors and supervisory authorities. This means that their development, implementation, monitoring and enforcement is influenced by dialectic processes that not only occur during formal, documented procedures, but also during undocumented (in)formal interactions.[12]

The motivations, discussions and results related to those interactions are vital to come to qualitative scientific findings, but require a research methodology that goes beyond desk research and a legal doctrinal method. Such research must embrace the methodologies and best practices that have been employed in fields such as anthropology, sociology, political sciences, and economics. Only then will we be able to accurately and holistically portray the unique characteristics of GDPR codes of conduct.

[1] European Commission, ‘Commission Staff Working Document Accompanying the Document Communication from the Commission to the European Parliament and the Council: Data Protection as a Pillar of Citizens’ Empowerment and the EU’s Approach to the Digital Transition – Two Years of Application of the General Data Protection Regulation’ (24 June 2020) 25.

[2] Multistakeholder Expert Group to support the application of Regulation (EU) 2016/679, ‘Contribution from the Multistakeholder Expert Group to the Commission 2020 Evaluation of the General Data Protection Regulation (GDPR)’ (17 June 2020) 35.

[3] Irene Kamara, ‘Misaligned Union Laws?: A Comparative Analysis of Certification in the Cybersecurity Act and the General Data Protection Regulation’ in Dara Hallinan, Ronald Leenes and Paul De Hert (eds), Data protection and privacy (Hart Publishing 2021); Eric Lachaud, ‘Adhering to GDPR Codes of Conduct: A Possible Option for SMEs to GDPR Certification’ (2019) 3 Journal of Data Protection & Privacy 1.

[4] Ramses A Wessel and Jan Wouters, ‘The Phenomenon of Multilevel Regulation: Interactions between Global, EU, and National Regulatory Spheres’ (2007) 2 International Organizations Law Review 257.

[5] Oskar Josef Gstrein and Andrej Janko Zwitter, ‘Extraterritorial Application of the GDPR: Promoting European Values or Power?’ (2021) 10 Internet Policy Review 22 <https://policyreview.info/articles/analysis/extraterritorial-application-gdpr-promoting-european-values-or-power> accessed 26 January 2022.

[6] European Data Protection Board, ‘Guidelines 1/2019 on Codes of Conduct and Monitoring Bodies under Regulation 2016/679 – Version 2.0 (Version Adopted after Public Consultation)’ (4 June 2019) 10.

[7] European Commission, ‘Communication: Data Protection as a Pillar of Citizens’ Empowerment and the EU’s Approach to the Digital Transition – Two Years of Application of the General Data Protection Regulation’ (26 June 2020) 11–12.

[8] See: Douwe Korff, ‘EC Study on the Implementation of Data Protection Directive – Report on the Findings of the Study’ (2002); Neil Robinson and others, ‘Review of the European Data Protection Directive’ (RAND Europe 2009); LRDP Kantor Ltd., ‘Comparative Study on Different Approaches to New Privacy Challenges, in Particular in the Light of Technological Developments – Final Report’ (European Commission 2010).

[9] See, for example: Eric Lachaud, ‘Adhering to GDPR Codes of Conduct: A Possible Option for SMEs to GDPR Certification’ (2019) 3 Journal of Data Protection & Privacy 1; Maximilian von Grafenstein, ‘Co-Regulation and the Competitive Advantage in the GDPR: Data Protection Certification Mechanisms, Codes of Conduct and the “State of the Art” of Data Protection-by-Design’ in Gloria González Fuster, Rosamunde Van Brakel and Paul De Hert (eds), Research Handbook on Privacy and Data Protection Law: Values, Norms and Global Politics (Edward Elgar Publishing (forthcoming)).

[10] Carl Vander Maelen, ‘Codes of (Mis)Conduct? An Appraisal of Articles 40-41 GDPR in View of the 1995 Data Protection Directive and Its Shortcomings’ (2020) 6 European Data Protection Law Review 231.

[11] Vagelis Papakonstantinou and Paul De Hert, ‘Post GDPR EU Laws and Their GDPR Mimesis. DGA, DSA, DMA and the EU Regulation of AI’ (European Law Blog, 1 April 2021) <https://europeanlawblog.eu/2021/04/01/post-gdpr-eu-laws-and-their-gdpr-mimesis-dga-dsa-dma-and-the-eu-regulation-of-ai/> accessed 18 January 2022.

[12] Tim Wu, ‘Agency Threats’ (2011) 60 Duke Law Journal 1841.

Foto: Alexandre Lallemand / unsplash

Von Stimmkünsten und Hörprozessen – Jury-Bericht zum Hörspielpreis der Kriegsblinden

11.05.2022

Ob man es nun Hörspiel oder Podcast nennt: Serielles Erzählen liegt auch im Audio-Bereich im Trend. Das und andere Entwicklungen zeigen sich in der diesjährigen Auswahl für den Hörspielpreis der Kriegsblinden – Preis für Radiokunst, berichtet Jury-Mitglied Dr. Hans-Ulrich Wagner.

Der Bericht wurde am 26.04.2022 im KNA Mediendienst erstveröffentlicht. Wir danken für die Möglichkeit, ihn nach 14 Tagen Sperrfrist hier frei zugänglich ein zweites Mal zu publizieren.

Hören Sie Hörspiele? Sollten Sie. Es lohnt sich. Denn diese Kunstform des akustischen Mediums ist alles andere als oldfashioned. Sie präsentiert sich nicht mehr nur in den linearen Kultur-Programmen, sondern bietet sich auf Plattformen und in Mediatheken an, als wohlportionierte Podcast-Folgen ebenso wie als mehrstündiges Hörereignis. Dabei zeigt sich die akustische Kunst überaus aktuell und reagiert auf gesellschaftliche Herausforderungen, auf künstliche Intelligenz, Corona, Demenz und Pflege, Entfremdung und Identität, Rechtsradikalismus und Holocaust. In thematischer Hinsicht zeigt sich das aktuelle Hörspiel- und Radiokunst-Schaffen von zwölf öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik, in Österreich und der Schweiz breit gefächert, in seinen Ausdrucksformen ist es trotz vorherrschender Spar- und Formatierungszwänge immer noch erstaunlich gut aufgestellt. Einen Hörspiel-Preis, einen Preis für Radiokunst zu vergeben, bietet also immer auch die Chance, neue Aufmerksamkeit auf dieses Schaffen zu lenken.

21 Hörspielproduktionen aus dem Jahr 2021 waren von den Dramaturgien für den diesjährigen Preis eingereicht worden. In der Jurysitzung im Frühjahr 2022, zu Gast beim Rundfunk Berlin-Brandenburg, ging es um den sage und schreibe 71. Preis, der den traditionellen Namen „Hörspielpreis der Kriegsblinden“ im Titel weiterführt. Der ehemalige Träger des Preises, der Bund der Kriegsblinden Deutschlands, hat diese Aufgabe inzwischen an den DBSV, den Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verband, übergeben. Dieser entsandte sechs sehbehinderte oder blinde Jurorinnen und Juroren; der zweite Träger des Preises, die Film- und Medienstiftung NRW, lud sieben Jurorinnen und Juroren aus dem Kultur- und Medienbereich ein. Den Vorsitz führte die Berliner Kulturjournalistin Gaby Hartel.

Unterschiede zwischen Hörspielen und Podcasts verschwimmen

Die Einreichung des Hessischen Rundfunks ist typisch für einen Trend im deutschsprachigen Hörspielschaffen: „Hörspiele“ treten zunehmend als „Podcasts“ auf, so dass die beiden Begriffe mitunter bereits synonym verwendet werden. Man setzt auf Fortsetzung, auf serielles Erzählen und ist dabei selbstverständlich auf Hörerbindung im Programm und auf Klickzahlen im Netz aus. „Corona bedingt: Psychosoziale Symptome einer Krise“ brachte es von Januar 2021 an auf stolze 33 Folgen. Dietrich Brants, Redaktionsleiter von SWR2 Kultur Aktuell, räsoniert beim Frankfurter Nachbarsender über die durch die Pandemie ausgelöste neue Zeit-Ordnung, über die Geschichte der Gefühle und was Arbeit in der Krise bedeutet. Dabei werden seine Texte ganz podcast-gemäß einheitlich gerahmt von einem gleichlautenden Intro und abschließender Rap-Musik. Dazwischen zeigt sich Brants jedoch weniger als ein Beobachter auf der Homeoffice-Terrasse, sondern mehr als Essayist, der mit seinen äußerst verdichteten Gedanken zur Zeit den Hörenden sehr viel abverlangt.

Das überrascht insofern, als das langsame mehrteilige Erzählen dazu neigt, eher unterhaltsam und unterhaltend daherzukommen. Beispiel: „Preußen im Kopf“ von Tom Peuckert (Westdeutscher Rundfunk). Hier wird munter satirisch-grotesk über Preußenbilder gesprochen, werden fleißig kleine Reenactment-Szenen eingeflochten und Geschichte sehr veralltäglicht, „Preußen light“ also. Wer sich Neues über die Restitutions- und Entschädigungsansprüche des Hauses Hohenzollern erwartet hatte, wird von der vierteiligen Produktion freilich enttäuscht.

Ein weiterer Trend, der sich in den Spielplänen der Hörspielabteilungen abzeichnet, ist das Anknüpfen an die Erfolge, die ein Text bereits in einem anderen Medium hatte. Ein Beispiel lieferte der Bayerische Rundfunk, der „Otto“ ins Rennen schickte, die Geschichte eines alten rumänischen Ingenieurs, der jetzt als jüdischer Patriarch seine erwachsenen Töchter tyrannisiert. Dana von Suffrin erzählt diese Geschichte zwei Mal: 2019 in ihrem Debütroman, der viel Aufmerksamkeit erhielt; und 2021 in einem Hörspiel, das auf die Prosavorlage vertraut, dabei aber keine neue radiophone Leistung vorstellt, wenn Töne eher illustrativ verwendet werden, und der jiddische Einschlag als wenig realistische Klangfarbe die Brüche des Textes offenlegt.

Ein Preis für Autorinnen und Autoren

Was die Statuten des Preises in diesem Fall zulassen, nämlich dass Autorinnen und Autoren sich innerhalb der verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen eben auch neu und eigenständig des akustischen Mediums bedienen, schließen sie in all den Fällen aus, in denen der Text eines Autors oder einer Autorin lediglich für das Radio „bearbeitet“ wird. Das hatten das Schweizer Radio und Fernsehen sowie der Österreichische Rundfunk nicht hinreichend bedacht. Sie schickten die Erzählung „Il Ritorno in Patria“ des 2001 verstorbenen Schriftstellers W. G. Sebald ins Rennen, eine schöne Funkbearbeitung von Ralf Bücheler und Johannes Mayr, die den Sog des Sebald-Sounds noch einmal erweckte. Aber auch Clemens J. Setz‘ Stück „Flüstern in stehenden Zügen“ (Österreichischer Rundfunk) musste außerhalb der Konkurrenz laufen, da der frisch gebackene Büchner-Preisträger zwar das gleichnamige Theaterstück in Graz verantwortet hatte, aber an der Hörspielproduktion gar nicht beteiligt war.

Der Hörspielpreis der Kriegsblinden aber ist – und darauf kann er stolz sein – ein Autoren-Preis. Es gibt sie nämlich, die Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die für das akustische Medium schreiben. Sie heißen Christine Nagel, Paul Plamper, David Zane Mairowitz, Noam Brusilovsky, Kai Grehn und Ruth Johanna Benrath.

Letztere erhielt 2019 die Auszeichnung „Hörspiel des Jahres“; ihr diesjähriges Hörspiel „Blume Wolke Vogel Fisch“ (Mitteldeutscher Rundfunk) fand als Demenz- und Pflege-Stück zwar Beifall, zeigte aber auch die Grenzen einer sehr entwickelten Kunstfertigkeit auf. Die Zauberlehrlingsgeschichte über Sprachsynthese- und Sprech-Erkennungstools von Christine Nagel schaffte es unter die letzten vier Produktionen. „Siren_web_client.exe“, ein Originalhörspiel des Norddeutschen Rundfunks, überzeugt durch seine essayistische Materialbewegung, die mehrschichtig viele Aspekte um künstliche Intelligenz herum aufgreift, und besticht durch das selbstreferenzielle Thema „Stimme und Radio“.

Drei Stücke nominiert

Am Ende der mitunter sehr leidenschaftlich geführten Diskussionen zu den eingereichten Stücken setzten sich in den Wahlgängen drei Autoren-Teams als Nominierte für den hoffentlich bald auch finanziell dotierten Preis durch:

Noam Brusilovsky und Lucia Lucas mit „Die Arbeit an der Rolle“ (Südwestrundfunk);
Noam Brusilovsky und Ofer Waldman mit „Adolf Eichmann: Ein Hörprozess“ (Rundfunk Berlin-Brandenburg) sowie
Katarina Agathos, Julian Doepp, Katja Huber und Ulrich Lampen mit „Saal 101 – Dokumentarhörspiel zum NSU-Prozess“ (Bayerischer Rundfunk).

Damit geht es zwei Mal um Prozesse, hier als juristische Verfahren verstanden. In „Arbeit an der Rolle“ geht es um die Prozesse des künstlerischen Ausdrucks, der stimmlichen und sängerischen Leistung in den jeweiligen Rollen, die Lucia Lucas als erste Transgender-Frau und Heldenbaritonistin im Opernfach sich erarbeitet. Die Jury war beeindruckt von der Großzügigkeit, mit der die Suche nach Identität und das Spiel mit Opernrollen angegangen und wie wunderbar unprätentiös das Thema aufgegriffen wird. Die Entscheidung von Noam Brusilovsky, die „Don Juan“-Novelle des Romantikers E. T. A. Hoffmann damit zu verweben, macht die „Arbeit an der Rolle“ zu einem überaus hörenswerten Hör-Spiel mit der Betonung auf das Spiel und das Spielerische.

In einem Gerichtsprozess wird mündlich verhandelt. Aussagen stehen sich gegenüber. Justitia, mit Augenbinde, soll ohne Ansehen der Person urteilen. Fernsehaufnahmen sind nicht gestattet. Den Münchner NSU-Prozess, der sich über fünf Jahre erstreckte und der die Ortsangabe „Saal 101“ berühmt machte, protokollierten Medienvertreter für ihre tägliche journalistische Arbeit. Sie notierten, was im Gerichtssaal verhandelt wurde, was vom NSU-Komplex zutage kam, und sie reflektierten als Journalisten darüber, was ausgespart und nicht erhellt wurde. Diese Fülle an dokumentarischem Material wurde von einem vierköpfigen Autoren-Team zu 24 Folgen Hörspiel mit einer Gesamtdauer von zwölf Stunden aufgearbeitet. Ihr Montageprinzip ist dabei weniger kunstvoll als etwa das in Peter Weiß‘ „Ermittlung“. Die Hörspielmacher verfolgen eher eine thematische Ordnung. Diese ist vergleichsweise wenig analytisch ausgerichtet, vielmehr vertraut sie – mit vollem Recht – der Kraft des Materials. Was hier zur Sprache und im akustischen Medium zum Hören kommt, ist intensiv, so erschreckend und so beunruhigend, dass „Saal 101“ einen regelrechten Sog entwickelt.

Oder gewinnt „Adolf Eichmann: Ein Hörprozess“ nach dem deutschen Hörspielpreis der ARD jetzt auch den Hörspielpreis der Kriegsblinden? Wieder ist es Noam Brusilovsky, der deutsch-israelische Theater- und Hörspielmacher, der – in diesem Fall zusammen mit Ofer Waldman – mit leichter Hand ein kühnes Arrangement setzt und dabei ein Gespür für eine raffinierte radiophone Erzählung offenbart. Im „Hörprozess“ geht es vordergründig um die Radioübertragung des Eichmann-Prozesses 1961 durch den israelischen Sender Kol Israel, letztlich jedoch um das, was das spektakuläre Gerichtsverfahren mit der israelischen Gesellschaft machte und wie es diese transformierte.

Erst am 17. Mai 2022 wird die Entscheidung der Jury auf einer Veranstaltung in Köln verkündet und bekannt gegeben, welches der drei Teams den 71. Hörspielpreis der Kriegsblinden – Preis für Radiokunst in den Händen halten kann.

Ein Sieger jedoch steht heute schon fest: das Hörspiel; die Radiokunst; das Erzählen im akustischen Medium.

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Was ist vom neuen Digital Services Act DSA zu halten?

26.04.2022

Mit dem Digital Services Act DSA steht auf EU-Ebene nun ein bedeutsames neues Gesetz kurz vor der Verabschiedung. Für das Science Media Center Germany hat Prof. Dr. Matthias C. Kettemann den Gesetzentwurf beurteilt.

Am 22. April 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act DSA) erzielt. Zusammen mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act DMA) wird der DSA in den kommenden Jahren die Standards für einen sichereren und offeneren digitalen Raum für Nutzer*innen setzen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen. Das Science Media Center hat am 25.04.2022 in der Rubrik „Rapid Action“ Informationen zum Gesetzentwurf unter dem Titel Digital Markets Act zur Regulierung großer Digitalkonzerne veröffentlicht und dazu u.a. die Stellungnahme von Matthias C. Kettemann eingeholt, die hier in Kurzform wiedergeben wird.

Wie beurteilen Sie den DSA und seinen Stellenwert generell?

Mit dem DSA legt die EU einen bedeutsamen neuen Rechtsakt vor, der in vielen Bereichen der Internetkommunikation für mehr Fairness, Rechtssicherheit und Rechenschaftspflicht führen wird. Onlineplattformen werden verstärkt in die Pflicht genommen. Gleichzeitig ist der Rechtsakt – besonders für deutsche Nutzer*innen, die schon jetzt unter dem Schutz des NetzDG stehen – wohl keine Revolution.

Dennoch sind vor allem drei Neuerungen hervorzuheben:

    1. Die Plattformen müssen besser moderieren, ihre Regeln müssen klarer werden, sie müssen professioneller mit Beschwerden umgehen. Auch wichtig: Mit dem DSA ist ein Zugriff auf die Algorithmen der (großen) Plattformen jetzt möglich; diese müssen über die Logiken ihren automatisierten Empfehlungssysteme informieren.
  1. Mehr Schutz für Verbraucher*innen: Online-Plattformen müssen illegale Produkte, Dienstleistungen oder Inhalte umgehend entfernen, nachdem sie gemeldet wurden
  2. Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche, besonders mit Blick auf den Datenschutz: es kommen Verbote gezielter Werbung für Minderjährige sowie Targeting auf Basis sensibler Daten.

Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Aspekte?

Folgende Aspekte sind m. E. besonders herauszuheben:

  • Sehr große Online-Plattformen haben nun eine Rechenschaftspflicht für die eingesetzten Algorithmen; sie müssen informieren, worauf diese optimiert sind.
  • Ein schnelles „Melde- und Abhilfeverfahren“: Plattformen müssen schneller löschen – sowohl bei illegalen Inhalten als auch bei Produkten.
  • Die internen Regeln müssen besser werden und der Grundrechtsschutz muss sichergestellt sein, auch bei der Reaktion auf Meldungen und der Governance von Inhalten: keine Diskriminierung, keine Willkür (was auch schon der BGH zuletzt Facebook ins Pflichtenheft geschrieben hat).
  • Wer Opfer von digitaler (sexueller) Gewalt wird, hat schneller Zugang zu plattforminternen Schutzmechanismen (wie schnelles Deaktivieren von Seiten mit Revenge Porn).
  • Recommender-Systeme müssen besser erklärt werden; mindestens eine Option zur Inhaltepriorisierung muss gewählt werden können, die nicht auf Profiling basiert.
  • Gezielte Werbung auf Grundlage sensibler Daten ist verboten; hinsichtlich Minderjährigen ist gezielte Werbung überhaupt verboten.
  • Dark Patterns werden verboten. Nutzer*innen werden vor der Manipulation durch irreführende Designs geschützt.
  • Nervende Pop-Ups werden verboten; das Kündigen eines Abonnements für einen Dienst muss so einfach sein wie das Abonnieren.
  • Wenn Plattformen Schäden bei Nutzer*innen verursachen, haben diese ein Recht auf Entschädigung.
  • Sehr große Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten und mindern und jedes Jahr unabhängige Audits durchführen.

Inwiefern lässt sich einschätzen, ob die EU überhaupt Kapazitäten hat, die ambitionierten Vorschriften durchzusetzen?

Die neue Aufsichtsstruktur muss erst in der Praxis beweisen, was sie kann. Noch letzte Woche haben die Landesmedienanstalten darauf hingewiesen, dass die Aufsicht „erhebliche Webfehler“ aufweist.
Das Prinzip der Staatsferne für die Medienaufsicht werde nicht eingehalten und den bereits funktionierenden Aufsichtsstrukturen werde die Arbeit erschwert.
In der Tat wird die Aufsplittung der Exekutivfunktionen zwischen nationalen Medienaufsichten, den nationalen Koordinatoren und dem Digital Board komplex, gerade, da zwischen paneuropäischen und crosssektoralen Fällen zu unterscheiden sein wird.

Gab es noch kurzfristige, überraschende Änderungen?

Es scheint, dass explizite Schutzvorschriften gegen Uploadfilter im Text nun nicht vorkommen, allerdings sind diese nach der Judikatur des EuGH ohnedies größtenteils verboten.
Eine allgemeine Delistungspflicht für illegale Inhalte für Suchmaschinen wird nicht kommen; diese wäre sehr breit und wohl unverhältnismäßig gewesen.
In Krisenfällen kann die Kommission, nach entsprechender Empfehlung und zeitlich begrenzt, auf Daten der Plattformen zur Krisenbekämpfung zugreifen.
Die zwischenzeitlich angedachten Registrierungspflichten für Mobiltelefone werden nicht kommen.
Stark verkürzt wurden auch die Liste der verbotenen „dark patterns“, also der verpönten, irreführenden Plattformdesigns, die kognitive Shortcuts von Nutzer*innen ausnützen.
Der Text wird jetzt von den Rechts- und Sprachsachverständigen überprüft. Dann stimmen Parlament und Rat noch einmal zu, aber das ist eine Formalität. Dann kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Frühestens in Kraft treten werden die Regeln im Sommer 2023.

Grundsätzlich sind Änderungen in letzter Minute demokratiepolitisch bedenklich. Allerdings ist es rechtspolitische Realität, dass bei Verhandlungen Kompromisse bis zum Schluss geschlossen werden. Auch sind die verschiedenen Regulierungsoptionen schon seit ein bis zwei Jahren auf dem Tisch, sodass niemand wirklich überrascht sein sollte von den nun angenommen Klauseln.

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„Mir macht Journalismus am meisten Spaß, wenn ich das Gefühl habe, dass er relevant ist.“

20.04.2022

Jeden Morgen ab 6 Uhr informiert der preisgekrönte Tagesspiegel Checkpoint-Newsletter nicht nur Berlinerinnen und Berliner per E-Mail über das tagesaktuelle Geschehen in der Hauptstadt. Im Interview spricht die verantwortliche Redakteurin Ann-Kathrin Hipp über die Idee hinter dem erfolgreichen Angebot, ihre Leser*innen und den Grund, warum sie Journalistin geworden ist.

von Tim van Olphen

„Behörden-Ping-Pong“, „Betriebsstörungs-Bingo“ oder „Amt, aber glücklich“ – so heißen einige der kleinen, unterhaltsamen Formate, die sich regelmäßig im Checkpoint-Newsletter des Berliner Tagesspiegel wiederfinden. Seit November 2014 erreicht der Newsletter mittlerweile jeden Morgen 135.000 Abonnentinnen und Abonnenten. Im „Checkpoint“ beschreiben Redakteurinnen und Redakteure der Hauptstadt-Tageszeitung Alltägliches aus Berlin, ausgewählte Geschichten und Ereignisse der Landespolitik oder nehmen den Ärger und Frust der Berlinerinnen und Berliner auf, falls die Bahn mal wieder ausfällt oder der Radweg immer noch nicht repariert wurde – alles zusammengefasst in unterhaltsamer Form, gespickt mit „Herzens-Content“, wie Tagesspiegel-Redakteurin Ann-Kathrin Hipp erklärt.

Hipp studierte Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin, absolvierte ihr Volontariat beim Tagesspiegel und begann dann dort als Redakteurin. Seit nun fast drei Jahren ist sie verantwortliche Redakteurin des Checkpoint-Newsletters und kümmert sich um die Weiterentwicklung des Produkts und der Formate, moderiert den Checkpoint-Podcast „Eine Runde Berlin“ und verfasst im Wechsel mit ihren Kolleginnen und Kollegen den mit dem Grimme-Preis (2015) bedachten Newsletter.

Im Zuge des Projekts „Journalismus und sein Publikum: Die Re-Figuration einer Beziehung und ihre Folgen für journalistische Aussagenentstehung“, mit dem Prof. Dr. Wiebke Loosen und Julius Reimer herausfinden wollen, wie Journalist*innen mit der wachsenden Komplexität ihres Publikums umgehen, haben wir mit Ann-Kathrin Hipp gesprochen. Das Interview führten Louise Sprengelmeyer und ich. Für den Blog habe ich einige der spannendsten Aussagen zusammengetragen.

Frau Hipp, worum geht es im Checkpoint-Newsletter?

Im Checkpoint geht es um Berlin in all seinen Facetten. Das reicht von landespolitischen Beiträgen bis hin zu „stadtlebigen“ Geschichten. Unser Versprechen ist, dass im Newsletter all das steht, was an dem jeweiligen Tag für Berlin wichtig ist. Wir schauen, was im Tagesspiegel und in anderen Medien veröffentlicht wird, scannen die sozialen Medien, gucken welche Veranstaltungen geplant sind und fassen alle relevanten Punkte zusammen. Dabei verstehen wir den Newsletter nicht nur als reines Informationsangebot, sondern wollen die Informationen auch auf eine unterhaltsame Weise vermitteln. Jede Meldung ist im Prinzip eine kleine Glosse oder ein kleiner Kommentar, der auch die Meinung der Redakteur*innen widerspiegelt. Zusätzlich versuchen wir immer auch inhaltliche Bonbons reinzupacken: eigene, tiefergehende Recherchen, exklusive Meldungen oder – so nennen wir es häufig – „Herzens-Content“: Das sind kleine Stadtgeschichten, die mitunter einfach auf der Straße aufgeschnappt werden, und Berlin zu dem machen, was es ist.

Was ist das Besondere an dem Newsletter?

Der Checkpoint lebt von seiner Leserschaft. Wir nutzen ein Medium, das einen sehr direkten Ausrausch mit unserem Publikum ermöglicht. Die Mail kommt morgens aufs Handy, die Ansprache ist sehr persönlich, die Leserinnen und Leser können uns relativ einfach und unkompliziert antworten. In unserem Mail-Postfach landen jeden Tag Feedback, Themenvorschläge und persönliche Beiträge. Zudem laden wir durch Umfragen und interaktive Elemente aktiv zur Partizipation ein. Es gab von Anfang an eine sehr enge Bindung zu den Leserinnen und Lesern.

Wieso wird der Newsletter von Ihrer Leserschaft so gut angenommen?

Ich glaube, weil wir nah dran sind. Wir schreiben, was in Berlin in den unterschiedlichen Kiezen und Bezirken passiert, versuchen im Blick zu haben, wo es Missstände gibt, auf die der Newsletter aufmerksam machen kann. Für viele Leserinnen und Leser ist der Checkpoint fast zu einer Art Problemlöser geworden. Wenn die Heizung nicht funktioniert, der Fahrradweg nicht repariert wird oder die Schule schon wieder ausfällt, gibt es ganz viele Menschen, die uns davon berichten. Gleichzeitig schreiben wir immer wieder auch, was in den politischen Hinterzimmern diskutiert wird – was einerseits für die Leserinnen und Leser interessant ist, andererseits aber auch dazu führt, dass die Berliner Politik- und Verwaltungs-Bubble den Newsletter liest.

Wie haben Sie denn diese Beziehung aufgebaut und es geschafft, die Leserschaft an Ihr Produkt zu binden?

Zum einen gab es die Interaktion über den Newsletter. Zum anderen haben wir – insbesondere vor der Corona-Pandemie – immer wieder Treffen und Events mit unseren Leserinnen und Lesern organisiert und veranstaltet. Journalismus hat ja durchaus an der ein oder anderen Stelle auch ein Vertrauensproblem. Warum also nicht Leserinnen und Leser treffen, mit ihnen in direkten Kontakt treten und versuchen, Vertrauen aufzubauen? Zu hören, was ihnen wichtig ist?

Die Idee war ein bisschen, dass man mit uns in Austausch treten kann und wir gleichzeitig eine schöne Aktion draus machen. Wir sind unter anderem für eine Besichtigung zum Flughafen BER gefahren, bevor er eröffnet wurde. Wir haben eine Laufgruppe ins Leben gerufen, bei der Leserinnen und Leser gemeinsam mit Redakteurinnen und Redakteuren in der Stadt joggen waren. Eine Fahrradgruppe und eine Kinogruppe haben wir auch noch, wobei das durch die Pandemie eingeschränkt ist. Wir merken, dass es eine große Bereitschaft der Leserschaft gibt, an solchen Events teilzunehmen. Für die Beziehung zum Publikum funktioniert das echt gut.

Worüber sprechen Sie mit den Menschen bei solchen Veranstaltungen?

Das ist total gemischt. Als wir die Fahrradtour zum BER gemacht haben, war natürlich der BER das Thema. Bei den Laufgruppen war es so, dass über ganz unterschiedliche Dinge gesprochen wurde. Einige haben uns Fragen zum Arbeitsalltag gestellt oder politische Themen diskutiert. Es gab aber auch Leute, die gekommen sind, um von ihrem Leben oder Problemen zu erzählen oder auch einfach um eine gute Zeit mit einer netten Gruppe zu haben. Wir sind da nicht mit einer deizidierten Agenda dran gegangen, sondern haben einfach mal geguckt, was passiert.

Haben Sie durch die Treffen und Veranstaltungen ein spezielles Bild Ihres Publikums im Kopf?

Der Checkpoint ist ja ein Berlin-Produkt. Heißt: Wenn wir unsere grobe Zielgruppe definieren müssten, wären das alle Berlinerinnen und Berliner, aber auch alle, die sich mit der Stadt verbunden fühlen. Wir haben immer wieder Leserinnen und Leser, die uns schreiben, dass sie ein Jahr lang in Berlin gewohnt haben oder eine Tochter in Berlin haben oder kurz mal für ein Jahr im Ausland sind und über den Newsletter eine Verbindung zu dieser Stadt halten wollen.

Insgesamt kann man sagen, dass das Publikum ein Ticken jünger ist als die Tagesspiegel-Leserschaft. Bei einer Leserumfrage war einmal ein Student dabei, der sagte, dass der Checkpoint-Newsletter die schnellste Art ist, Berlin kennenzulernen. Dazu kommt, wie gesagt, die Berliner Politik- und Verwaltungs-Bubble. Da ist der Checkpoint oft Pflichtlektüre, weil die Leute wissen wollen, ob sie selbst drinstehen.

Neben dem Newsletter betreuen und moderieren Sie auch den Podcast „Eine Runde Berlin“. Was hat es damit auf sich?

Die Grundidee des Podcast war, nah an den Berlinerinnen und Berlinern zu sein und nicht einfach in irgendeinem Büro zu sitzen und isoliert von dem Rest der Welt über irgendwelche Dinge zu sprechen. Wir wollten gerne raus in die Stadt und haben die Ringbahn relativ schnell als einen Ort identifiziert, an dem sich Menschen aus ganz Berlin versammeln – egal aus welchem Bezirk, egal wie alt und egal, welchen Job sie machen. Perfekter Ort für einen Gesprächspodcast: 60 Minuten, eine Runde, ein Gast – und jeder der zufällig in der Bahn ist, kann sich einmischen, wenn er will.

Eingeladen werden nicht nur Prominente, sondern auch „Stadtmenschen“. Wir hatten beispielsweise schon einen Obdachlosen, eine Pfarrerin und eine Kneipenwirtin zu Gast. Also Menschen, die keinen bekannten Namen haben, aber von ihrem Leben und ihrem Berlin erzählen. Im Newsletter haben wir immer wieder auch Aufrufe gestartet, uns Vorschläge zu schicken, welche Personen, welches Berliner Original die Leserinnen und Leser gern im Podcast hören würden. Theoretisch kann sowohl die Oma aus Marzahn als auch die Regierende Bürgermeisterin zu Gast sein.

Antworten Sie direkt auf Anfragen und Anregungen des Publikums, also haben Sie Kontakt zu Ihrer Leserschaft?

Im Idealfall versuchen wir als Autorinnen und Autoren, immer selbst auf die E-Mails zu antworten, sofern sie direkt an uns adressiert sind. Aber wir haben auch eine Redaktionsassistenz, die sich sehr liebevoll um das Postfach kümmert und alles im Blick hat: egal ob inhaltliche Fragen, Formalitäten, Themenanregungen, Lob oder Kritik. Wir versuchen, dass jeder, der uns schreibt, auch eine Antwort bekommt. In einem Unterordner sammeln wir außerdem Mails, die Anlasss für Geschichten oder tiefere Recherchen geben.

Eine persönliche Frage zum Abschluss: Wieso sind Sie Journalistin geworden, was war dabei Ihr Antrieb?

Mir macht Journalismus am meisten Spaß, wenn ich das Gefühl habe, dass er relevant ist. Und diese Relevanz kann sich in unterschiedlichen Dingen zeigen. Das kann einfach schon sein, dass Leute meine Beiträge lesen oder hören und das Gefühl haben, dass sie für sich persönlich etwas daraus mitnehmen. Die nächste Steigerung wäre, dass ein Beitrag in dem Sinne relevant ist, dass er auch etwas bewirkt. Dass man Verantwortliche auf Missstände aufmerksam macht – und die Missstände dadurch vielleicht angegangen werden.

Ich glaube, viele Journalistinnen und Journalisten haben auf eine Art den Anspruch, die Welt ein bisschen zu verbessern. Das ist in manchen Punkten vielleicht ein bisschen naiv. Das funktioniert aber auch. Und sei es nur in kleinen Dingen: Dass dann auf einmal der Radweg repariert wird oder die Heizung, die seit zwei Monaten von den Vermietern nicht repariert wurde, wieder funktioniert.

Titelbild: © Nassim Rad / Tagesspiegel

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Unsere Blogreihe „Journalismus und sein Publikum“ präsentiert Gespräche mit Medienschaffenden über die Beziehung zu ihren Leser*innen, Hörer*innen und Zuschauer*innen. Die Interviews entstanden im Rahmen unseres Forschungsprojektes „Journalismus und sein Publikum: Die Re-Figuration einer Beziehung und ihre Folgen für journalistische Aussagenentstehung“

Krieg auf TikTok und Instagram

12.04.2022

Der Krieg in der Ukraine begegnet Heranwachsenden derzeit nicht nur in den klassischen Nachrichtenmedien, sondern auch auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und TikTok. Kriegs-Inhalte werden von Journalist*innen, Influencer*innen aber auch jungen Betroffenen gepostet und finden sich zwischen Urlaubsbildern, Tanzvideos und Comedy. Paulina Domdey, Maite Pesci und Kira Thiel geben haben sich angeschaut, wie die Auseinandersetzung mit dem Krieg in den Sozialen Medien stattfindet, und reflektieren, welche medienpädagogischen Herausforderungen damit einhergehen.

von Paulina Domdey, Maite Pesci und Kira Thiel

Beherrschten vor Kurzem noch Informationen über Covid-19 die Medien, sind es nun Bilder von Krieg und Zerstörung im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Kinder und Jugendliche sind fast allgegenwärtig mit beunruhigenden Nachrichten konfrontiert und müssen sich mit Gefühlen wie Angst, Verzweiflung, Ohnmacht und Kontrollverlust auseinandersetzen.

Der Krieg auf Social Media

Vor allem Preteens und Jugendliche kommen nicht nur über „traditionelle“ Nachrichtenmedien mit Informationen über den Krieg in Berührung, sondern werden auch auf den in diesen Altersgruppen beliebten Social-Media-Plattformen Instagram und TikTok mit entsprechenden Inhalten konfrontiert. Dort findet sich eine geradezu groteske Mischung aus unterhaltsamen und nachrichtlichen Inhalten: Zwischen Urlaubsbildern, Produktplatzierungen sowie Tanz- und Tiervideos ist der Krieg – in unterschiedlichster Weise aufbereitet – ein zentrales Thema.
Infoposts und Erklärvideos
Auch auf Social-Media-Plattformen finden sich viele journalistische Nachrichtenangebote, die zuverlässige Informationen zur aktuellen Situation zur Verfügung stellen. Etablierte Nachrichtenmarken, wie z. B. die Tagesschau oder CNN, sind auf Social-Media-Plattformen vertreten und insbesondere die speziell an ein jüngeres Publikum gerichteten Informations-Kanäle der Öffentlich-Rechtlichen (z. B. [MrWissen2go, die.da.oben, news_wg, tickr.news]) bieten zielgruppengerecht gestaltete Informationen zum Krieg in der Ukraine.

Neben diesen redaktionell aufbereiteten Inhalten bieten auch einzelne Journalist*innen auf ihren (privaten) Accounts eine (Ein-)Ordnung der teils unübersichtlichen Nachrichtenlage (auf Instagram z. B. Daniel Anibal Bröckerhoff als @doktordab, @elisabeth.koblitz). Inhalte dieser Akteur*innen entsprechen in der Regel journalistischen Standards: Die Quellen sind geprüft und die Geschehnisse geordnet bzw. mit Hintergrundinformationen angereichert.

Nicht-journalistische Infotainment-Snippets

Daneben informieren auch zahlreiche nicht-journalistische Akteur*innen in Form kurzer Beiträge und Zusammenschnitte (Beispiel auf TikTok) über verschiedene Aspekte des Krieges. Andere Nutzer*innen versuchen, in Jugendsprache oder auf lockere Art und Weise die aktuelle Situation zu erklären. Entsprechende Beiträge werden allerdings meist ungeprüft und ohne Quellenangaben veröffentlicht.

Solidaritätsbekundungen, Spendenaufrufe, Informationen zu Hilfsmöglichkeiten

Neben informierenden Inhalten finden sich auf Social Media außerdem viele Beiträge, in denen Privatpersonen, Influencer*innen und Stars ihre Betroffenheit und Solidarität zum Ausdruck bringen, Spendenaufrufe posten oder Informationen zu Hilfsmöglichkeiten und Demonstrationen mit ihren Follower*innen teilen.

Einblicke in den Kriegsalltag durch Betroffene

Auch Betroffene selbst übermitteln auf Instagram und TikTok zum Teil höchst emotionale, drastische Einblicke in das Kriegsgeschehen vor Ort. Auf TikTok sind dies vor allem junge Menschen, die aus ihrem Kriegsalltag berichten. Die emotionale Nähe ist groß, wenn einige ukrainische Nutzer*innen ihren TikTok-Account beispielsweise als eine Art Kriegstagebuch verwenden, indem sie in kurzen Clips ihren Alltag zeigen. Die Nutzerin @MoneyKristina berichtet beispielsweise auf Englisch über ihre Lage vor Ort in Kiew und über damit verbundene Gedanken und Gefühle. Die Nutzerin @diana_totok thematisiert in ihren Videos den Prozess der Flucht.

Die Nutzerin @valerisssh schneidet sogenannte TikTok-”Trends”[1] auf ihre Clips über das aktuelle Kriegsgeschehen zu. Zur Aufbereitung verwendet sie Formate und Sounds, die auf der Plattform beliebt sind. Ihre Videos tragen Titel wie “how my mom cooks Borsct in a bomb shelter”, “you met your friend during the war in Ukraine” und “how I evacuated from Ukraine”. Viele ihrer Clips enden mit einem ironischen Dank an den Kriegstreiber Putin. Verbreitet über den TikTok-Algorithmus können derartige Inhalte schnell ein Millionenpublikum erreichen: So wurde ein von ihr gepostetes Video, in dem sie einen für sie typischen Tag im Bunker dokumentiert, über 45 Millionen [2] mal aufgerufen. In einem aktuellen Video [3] ist ein verweintes Spiegelselfie von ihr zu sehen sowie der Text: “Vladimir Putin killed my 18 years old brother in Ukraine while Russian people worry about closure McDonald. I can’t stop to cry… I don’t wanna believe in it…”. Dann folgt ein kurzer Zusammenschnitt von gemeinsamen Fotos mit ihrem Bruder.

De- und Rekontextualisierungen von Kriegsdarstellungen

Auf der Plattform TikTok stehen Nutzenden noch weniger Kontextinformationen zur Verfügung als auf anderen sozialen Netzwerken. Die Absender*innen und/oder Entstehungskontexte der unzähligen Videoschnipsel lassen sich häufig nicht zurückverfolgen. Dies führt dazu, dass auch dargebotene Inhalte und Informationen mit wenig Wahrheitsgehalt schnell viral gehen können. Aktuell kursieren einer funk-Recherche zufolge vor allem auf TikTok viele Fakes, bei denen Filmaufnahmen vergangener Katastrophen, von Militärübungen, Reenactments und sogar Sequenzen aus Videospielen für Aufnahmen aus dem Kriegsgebiet ausgegeben oder Clips nachträglich mit bestimmten Sounds (z. B. Schussgeräuschen) unterlegt werden.

Problematisch ist außerdem, dass die dekontextualisierten Posts – im Gegensatz zu journalistisch aufbereiteten Inhalten – ungefiltert, ohne Hintergrundinformationen und Einordnung unmittelbar auf die Nutzenden einprasseln. Auf diese Weise können sie in besonderem Maße Betroffenheit und Nähe erzeugen und somit emotionale Reaktionen verstärken. Hierbei spielt auch die Rezeptionssituation eine Rolle: Während Rezipient*innen bei gezieltem Nachrichtenkonsum emotional schon darauf eingestellt sind, bestimmte, möglicherweise belastende Inhalte zu sehen zu bekommen, können unerwartete Kriegsbilder zwischen den üblichen Comedy- und Tanzvideos auf TikTok für Irritation und Überforderung sorgen.

Humoristische Inszenierung von Krieg als Coping-Strategie

Egal ob satirische Berichterstattung, ironische Kriegstagebücher oder Memes – nicht wenige Social-Media-Beiträge zum Krieg sind sarkastisch inszeniert oder greifen die aktuellen Ereignisse humoristisch auf: Einige Betroffene berichten auf TikTok sarkastisch über die Lage vor Ort, nachrichtliche Inhalte sind teilweise satirisch aufbereitet, es gibt verschiedene Filter, die den Konflikt aufgreifen, und auf Social Media kursieren unzählige Memes, in denen über verschiedene Aspekte des Kriegs gewitzelt wird. So wird beispielsweise der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj in Form von Zusammenschnitten bzw. Edits zum gutaussehenden (Film-)Helden stilisiert, während Russlands Präsident Wladimir Putin mit Bösewicht Lord Voldemort aus der Harry-Potter-Saga verglichen wird.

Eine solch humoristische Auseinandersetzung mit dem Thema Krieg stellt für viele Menschen einen Coping-Mechanismus dar. Gerade in Krisenzeiten können Humor, Ironie und Sarkasmus dabei helfen, die Situation erträglicher zu machen und ein Zeichen für Widerstand und Zusammenhalt setzen. Gleichzeitig kann Humor aber auch Grenzen überschreiten und im Kontext von Krieg und Gewalt unpassend und irritierend wirken.

Wie wirkt sich die Darstellung von Krieg in Sozialen Medien auf Jugendliche aus?

Die aufgeführten Beispiele machen deutlich, dass es nicht die eine Art der Kriegs-Darstellung gibt, sondern dass die Heranwachsenden mit einem bunten Potpourri an Inhalten konfrontiert werden. Hinzu kommt, dass die Jugendlichen selbst die Sozialen Medien in sehr unterschiedlicher Weise nutzen, sei es zur Unterhaltung, Information oder um sich mit anderen zu vernetzen und auszutauschen. Je nach Nutzungspraktiken und -präferenzen werden ihnen algorithmusbasiert unterschiedliche Inhalte offeriert. Insofern lässt sich die Frage nach etwaigen Wirkungen kaum allgemein beantworten. Gleichwohl scheint eine pädagogische Auseinandersetzung und Unterstützung in verschiedener Hinsicht angezeigt.

Doomscrolling als Reaktion auf belastende Medieninhalte

Angesichts der Flut an ganz unterschiedlichen Inhalten stehen Jugendliche – ähnlich wie Erwachsene – aktuell vor der Herausforderung, informiert zu bleiben, ohne sich im sogenannten Doomscrolling zu verlieren.
Der Begriff Doomscrolling – ein Kofferwort aus dem englischen Begriff „doom“ (Verderben, Untergang) und dem eingedeutschten „scrollen“ (eine Darstellung, die auf dem Bildschirm nicht im Ganzen erfasst werden kann, in der sich Ausschnitte nach und nach auf dem Bildschirm schieben) – beschreibt die (teilweise suchtähnliche) Tendenz, sich exzessiv mit negativen Nachrichten und Schlagzeilen zu konfrontieren. Dieses Nutzungsverhalten wird insbesondere durch die technische Infrastruktur sozialer Netzwerke begünstigt, auf denen im Minutentakt neue Nachrichten zur Verfügung gestellt werden und die durch den Algorithmus und die “Infinite Scrolling”-Funktion ein endloses Scrollen ermöglichen.

Eine neue Dimension erhält das Phänomen in der aktuellen Situation dadurch, dass Nutzende sich dem Thema Krieg auf Social-Media-Plattformen kaum entziehen können. Das ist nicht unproblematisch: Zwar kann die gezielte und vor allem maßvolle Suche nach Informationen helfen, Unsicherheit abzubauen. Die ständige Auseinandersetzung mit Negativ-Schlagzeilen hingegen kann Unsicherheiten und Ängste verstärken.

Was nun? Mit Jugendlichen im Gespräch bleiben!

Generell gilt: Im Umgang mit der aktuellen Situation und der damit einhergehenden Informationsflut gibt es kein Patentrezept. Aufgrund der Tatsache, dass sich Jugendliche in stark personalisierten und individualisierten Social-Media-Umgebungen, in sogenannten “Filterblasen”, bewegen, kann nicht einheitlich beantwortet werden, mit welchen Kriegs-Inhalten sie in Berührung kommen und inwiefern Doomscrolling dabei eine Rolle spielt.

Umso wichtiger ist es für Eltern und Lehrkräfte, genauer bei den Heranwachsenden nachzufragen: Inwiefern ist der Krieg für sie auf Social-Media-Plattformen gerade Thema? Welche TikToks, Tweets oder Instagram Stories haben sie gesehen? Was sind ihre Gefühle und Gedanken dazu? Fragen wie diese können Anknüpfungspunkte für weitere Gespräche und gemeinsame Überlegungen bezüglich des richtigen Umgangs mit der Situation darstellen.

Reduktion des Medienkonsums

Während es einigen guttut, sich verstärkt mit Nachrichten und Informationen aller Art auseinanderzusetzen, hilft es anderen, den Nachrichtenkonsum bewusst zu reduzieren und auf wenige, ausgewählte und weniger emotionalisierende Angebote zurückzugreifen.

Die Reduktion des Nachrichtenkonsums stellt in Zeiten von Push-Benachrichtigungen und Social Media zweifelsohne eine Herausforderung dar. Dennoch bieten die verschiedenen Plattformen unterschiedliche (technische) Möglichkeiten, den eigenen Feed mitzugestalten und die Sichtbarkeit bestimmter Inhalte einzuschränken.

Auf Instagram beispielsweise können Accounts, denen man folgt, stummgeschaltet werden, sodass ihre Beiträge im eigenen Feed vorerst nicht mehr angezeigt werden. Diese Funktion könnte beispielsweise genutzt werden, um die Posts von bestimmten Profilen zeitweise auszublenden und sich so eine Nachrichtenpause zu ermöglichen.

Auf TikTok kann der sogenannte “eingeschränkte Modus” aktiviert werden, der nach Aussage des Unternehmens “die Anzeige von Inhalten, die möglicherweise für einige Zuschauer nicht angemessen sind”, beschränkt. Insgesamt ist es bei TikTok aufgrund der stark algorithmus-gesteuerten Auswahl der angezeigten Inhalte allerdings deutlich schwieriger, diese zu regulieren.

Darüber hinaus können verstörende Inhalte und Fake News auf allen Plattformen gemeldet und die Absender*innen blockiert werden.

Eine bewusste Einschränkung der eigenen Social-Media-Umgebung setzt eine (Selbst-)Reflektion des eigenen Nutzungsverhaltens, der aktuellen Situation, der damit verbundenen Informationsflut und nicht zuletzt auch ihrer Auswirkung auf das eigene Wohlbefinden voraus. Hier sind neben den Eltern auch Lehrkräfte und außerschulische Akteur*innen der Jugendarbeit gefragt, Räume für Austausch und Reflektion zu schaffen und gemeinsam mit den Jugendlichen über Strategien zu sprechen, die dabei helfen, mit der aktuellen Situation besser klarzukommen.

Tipps

  • Kommen Sie mit Jugendlichen ins Gespräch über das Thema Krieg in Sozialen Medien. Lassen Sie sich von Jugendlichen zeigen oder erklären, welche Darstellungsformen ihnen begegnen und wie sie sich damit fühlen. Dies kann Jugendlichen helfen, Themen einzuordnen und negative Emotionen zu regulieren.
  • Tauschen Sie sich mit Jugendlichen über unterschiedliche Inszenierungsformen (u.a. die Verwendung von Humor), deren Wirkung sowie über mögliche Ideen zur Identifizierung von Fake News aus.
  • Diskutieren Sie mit Jugendlichen über die Unterschiede zwischen redaktionell aufbereiteten Inhalten und nicht-journalistischen Quellen sowie Meinungsbeiträgen, beispielsweise von Influencer*innen, auf Social Media. Sprechen Sie gemeinsam über die Bedeutung von Qualitätsjournalismus für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft.
  • Finden Sie gemeinsam mit Jugendlichen heraus, welche Möglichkeiten es gibt, die Nachrichtennutzung zu regulieren und den eigenen Bedürfnissen anzupassen (z. B. Nachrichtenpause, seriöse Anbieter/Profile, angebotsbezogene Einstellungen).
  • Diskutieren Sie mit Jugendlichen darüber, inwieweit Social-Media-Angebote das Gefühl von Selbstwirksamkeit beeinflussen und wie man die Möglichkeiten von Social Media für sich gut nutzen kann. Beispielsweise können die dort aufgezeigten Möglichkeiten, aktiv zu werden und sich zu solidarisieren, Gefühlen von Ohnmacht und Hilflosigkeit entgegenwirken und somit zu einer funktionalen Bewältigung beitragen.

[1] Auf TikTok gibt es, wie auf anderen sozialen Plattformen, bestimmte Formate, die popularisiert werden. Zu beliebten Trends zählen z. B. die sogenannten “Challenges”, bei denen Nutzende andere TikTok User herausfordern, unter Verwendung eines bestimmten Hashtags eine Aufgabe zu erfüllen oder einem Trend zu folgen. Bekannt ist TikTok auch für Tanzvideos sowie vielfältige Filter. Oft orientieren sich Nutzende an einem Ausgangsvideo, verwenden die Musik und passen das Format an.
[2] Stand 31.03.2022.
[3] Stand 31.03.2022.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Pionier in der Online-Medienlandschaft?

12.04.2022

Kann eine Reform des Medienstaatsvertrages den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest für die Online-Welt machen? Valerie Rhein und Stephan Dreyer bewerten ausgewählte Aspekte des Reformentwurfs der Rundfunkkommission der Länder.

Von Valerie Rhein und Stephan Dreyer

Über den Jahreswechsel 2021/2022 hat die Staatskanzlei des federführenden Landes Rheinland-Pfalz einen Entwurf für eine Reform des Medienstaatsvertrags zur Diskussion gestellt, mit dem die Länder den Auftrag und die Binnenorganisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland modernisieren wollen. Das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) hat im Januar eine Stellungnahme zum „Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ abgegeben.

Vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu öffentlich-rechtlichen Medieninnovatoren?

Die Angebote der öffentlich-rechtlichen Anbieter sind längst nicht mehr auf lineare Fernseh- oder Radioprogramme begrenzt, seit vielen Jahren zählen Online-Angebote zum öffentlich-rechtlichen Repertoire. Dies unterscheidet ihn nicht von anderen Online-Angeboten, die von privaten Medienschaffenden zur Verfügung gestellt werden. Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber im Gegensatz zu privaten Angeboten über eine gesicherte, von aktuellen Marktbedingungen unabhängige Finanzierung verfügt, wird seit Langem diskutiert, ob ihm ein besonderer Auftrag zur Innovation zukommen sollte.

Der MStV-Entwurf gibt Anlass zur Vermutung, dass der Gesetzgeber einen solchen Innovationsauftrag nun vorsieht. Im Entwurf wird formuliert, dass die öffentlich-rechtlichen Medienschaffenden durch „eigene Impulse und Perspektiven“ zur medialen Angebotsvielfalt beitragen sollen (§ 26 Abs. 1 S. 5 MStV-E).

Die Betonung des öffentlich-rechtlichen Innovationspotenzials findet sich auch an anderer Stelle des Entwurfs, der vorsieht, dass künftig Online-Pilotprojekte für einen begrenzten Zeitraum vereinfacht umgesetzt werden könnten (§ 32 Abs. 8 MStV-E). Nach der derzeitigen Regelung bedarf es aufgrund der besonderen Finanzierungsweise spezifischer Verfahrensschritte unter Einbeziehung verschiedener Beteiligter, um öffentlich-rechtliche Telemedien zu etablieren. Dieses mehrstufige Verfahren (der sog. Drei-Stufen-Test) hat den Nachteil, dass experimentelle, innovative Projekte, deren Akzeptanz durch Nutzende nur begrenzt absehbar ist, in einem dynamischen Medienmarkt ggf. erst gar nicht umgesetzt werden.

Aus der Zusammenschau eines möglichen Innovationsauftrags und der Möglichkeit zur zeitlich begrenzten vereinfachten Umsetzung von Pilotprojekten ergibt sich hier die Möglichkeit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig zu einem relevante(re)n Akteur medialer Innovation werden könnte.

Unterhaltung gehört mit zum Auftrag

Der Entwurf sieht daneben eine programmauftragsbezogene Klarstellung vor, die sich darauf bezieht, dass Unterhaltung Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist (§ 26 Abs. 1 S. 9 MStV-E) – soweit sie einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht. Die Diskussion, ob die Öffentlich-Rechtlichen einen genuinen Unterhaltungsauftrag haben, wird so ganz im Sinne der Karlsruher Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit beendet.

Alle audiovisuellen Angebote auf einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Plattform?

Spannend ist außerdem, dass der Entwurf die Einführung einer gemeinsamen Plattformstrategie für die Telemedien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandfunks vorsieht (§ 30 Abs. 1 MStV-E). Er normiert und erweitert somit das, was jedenfalls teilweise bereits in der Praxis angelegt ist, wie Online-Kooperationen öffentlich-rechtlicher Medienangebote, die über reine gegenseitige Inhaltsverlinkungen hinausgehen.

Bei der gemeinsamen Plattformstrategie bleiben jedoch viele Fragen offen: Wie bindend und wichtig ist diese Strategie, wie kommt sie zustande und wer verabschiedet sie, und wie steht sie zu anderen Beschlüssen und Dokumenten der Anstalten? Aus der Bestrebung geht zumindest hervor, dass Online-Kooperationen und Vernetzungen künftig jedenfalls ein integraler Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Profils werden sollen.

Demokratische Empfehlungssysteme per Gesetzesvorschrift?

Der grundsätzliche Eindruck des Entwurfs, dass er dem Online-Angebot zu mehr Strahlkraft verhelfen könnte, setzt sich darin fort, dass erstmalig explizit auf Anforderungen an Empfehlungssysteme zur Inhalte-Aggregation, -Selektion und -Vermittlung eingegangen wird (§ 30 Abs. 4 S. 2 MStV-E). Wie wir im Rahmen des laufenden Forschungsprojekts „Coding Public Value“ gezeigt haben (Gutachten „Rechtliche Vorgaben für die Gestaltung von Software öffentlich-rechtlicher Medienplattformen“), hat der Einsatz solcher Systeme zwar in der Praxis der öffentlich-rechtlichen Medienschaffenden Einzug erhalten, wird aber trotz seiner Relevanz für die Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags bislang vom gesetzlichen Ordnungsrahmen nicht hinreichend berücksichtigt.

Der Entwurf macht deutlich, dass Empfehlungssysteme auf das verfassungsrechtliche Ziel öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere der Gewährleistung von Vielfalt, Einfluss haben können. Für die Umsetzung des Auftrags kommt es nicht nur auf das Bereithalten vielfältiger Inhalte an, sondern auch darauf, dass bei inhaltebezogenen Kuratierungs- und Selektionsentscheidungen der Funktionsauftrag als Maßstab Einzug hält. Dies hatte zuvor die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung aufgenommen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch im Netz die Aufgabe zuweist, ein Gegengewicht zu kommerziellen (Medien-)Plattformen zu bilden. Öffentlich-rechtliche Telemedien und die algorithmischen Entscheidungen, mit deren Hilfe Inhalte zu den Nutzer*innen gelangen, sollen gerade nicht zum primären Ziel haben, die Verweildauer der Nutzer*innen zu erhöhen.

Das öffentlich-rechtliche Dashboard: Kommen nun (auch technikbezogene) Qualitätsanforderungen und standardisierte Prozesse?

Es ist jedoch eine komplexe Herausforderung, solche Empfehlungssysteme zu entwickeln, die den vorgegebenen abstrakten Konzepten wie Vielfalt oder Zusammenhalt entsprechen. Dafür notwendig ist das Einbeziehen einer Vielzahl von Akteur*innen, die über das notwendige rechtliche Kontextwissen sowie über Kenntnisse im Software Engineering verfügen.

Solchen Entwicklungsprozessen hilft, sie zu standardisieren und auf Erfahrungen basierend zu optimieren. Dies kann zu einer Vergleichbarkeit (über Anbieter und/oder über Zeit) führen und erlauben, dass die Rundfunkanstalten voneinander lernen können. Solche Prozesse sind dem bisherigen Ordnungsrahmen unbekannt, werden jedoch vom besprochenen Entwurf ins Spiel gebracht: § 31 Abs. 2b MStV-E sieht vor, dass die Rundfunkanstalten inhaltliche und formale Qualitätsstandards und standardisierte Prozesse für deren Überprüfbarkeit festlegen. So könne gewährleistet werden, dass die verschiedenen Ebenen der öffentlich-rechtlichen Anstalten auch bei der Entwicklung von Softwaresystemen auftragsorientiert agieren.

Die Vorgabe zur Schaffung von Prozessen und Qualitätssicherungsverfahren im Entwurf ist nicht auf den Bereich der Entwicklung technischer Infrastrukturen begrenzt, sondern legt sich vielmehr ganzheitlich auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Entwicklung vielfaltsfördernder Empfehlungssysteme ist aber ein Beispiel, für das dieser Bestandteil des entworfenen neuen Ordnungsrahmens besonders förderlich wäre.

Öffentlich-rechtliche Inhalte auf Videoplattformen: Reichweite vs. Abhängigkeit?

Als ambivalent im Feld der Digitalisierungsbestrebungen fällt ins Auge, dass durch den Entwurf implizit darauf abgezielt werden könnte, öffentlich-rechtliche Inhalte verstärkt auch auf privaten Plattformen anzubieten (§§ 26 Abs. 1 S. 10; 30 Abs. 4 S. 5 MStV-E), z. B. um die Nutzendenzahlen zu erhöhen. Dies schiene im Konflikt mit den erwähnten Vorgaben stehen, ein vielfältiges Angebot zu machen. Das Bundesverfassungsgericht schreibt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine klare Gegengewichtsfunktion zu, die die Anstalten aber dort nur zum Teil selbst gewährleisten können, wo sie ihre Inhalte den Empfehlungslogiken privater Anbieter anheimstellen.

Der MStV-Entwurf als Schritt in eine digitale öffentlich-rechtliche Zukunft?

Die ausführliche Stellungnahme nimmt weitere Aspekte auf, die innerhalb dieses Blog-Beitrags keinen Platz gefunden haben. Insgesamt wird aber deutlich, dass der MStV-Entwurf einige Aspekte aufgreift, die vom aktuellen Rechtsrahmen nicht hinreichend berücksichtigt werden. Es zeigt sich jedoch auch, dass an einigen Stellen noch Bedarf zur Konkretisierung, Nachbesserung und Klarstellung besteht.

Der Entwurf stellt jedenfalls wichtige erste Weichen für die medienpolitische Diskussion, wie die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medienangebote in Deutschland aussehen soll. Dass an dieser Auseinandersetzung ein großes gesellschaftliches Interesse besteht, zeigt sich auch anhand der Anzahl der eingereichten Stellungnahmen: Derzeit sichten die Länder die mehr als 2.600 eingegangenen Beiträge.

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Twitter-Daten zum Ukrainekrieg

04.04.2022

Ein Forscher*innen-Team des HBI sammelt seit Beginn des Krieges Tweets zur Ukraine in einer öffentlich zugänglichen Datenbank. Was man aus diesen Daten lesen kann und inwiefern sie für zukünftige Forschung wichtig sein könnten, erklärt Dr. Felix Münch.

Ihr sammelt Tweets zum Ukrainekrieg. Als Medienforscher*innen, was war eure Motivation?

Die Kommunikationsforschung interessiert sich schon seit über einem halben Jahrhundert dafür, wie sich Informationen und Meinungen nach einschneidenden Ereignissen verbreiten. Früher war man allerdings auf Umfragen und Fragebögen angewiesen – nach dem Tod von J. F. Kennedy oder Marilyn Monroe etwa oder nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York am 11. September. Online-Medien und digitale Spuren bieten der Wissenschaft nun ganz neue Möglichkeiten der Datenerhebung.

Tweets zum Schlagwort „Ukraine“ zu sammeln, ist also der pragmatische Versuch, im großen Umfang digitale Spuren für Putins Krieg gegen die Ukraine zu sammeln.

Reicht es, nach nur einem Schlagwort zu suchen? Gibt es nicht viel mehr Tweets zum Thema?

Dass wir, Philipp Kessling und ich, nur ein einzelnes Schlagwort sammeln, ist der Einschränkungen der von Twitter für Wissenschaftler*innen bereitgestellten Schnittstellen geschuldet. Hätten wir z. B. auf Englisch nicht nur den Hashtag gesammelt, sondern das Wort „Ukraine“ (ohne #), so wären wir schnell über die uns von Twitter zugestandenen Limits von abfragbaren Datenmengen gekommen. So ist das auch in anderen Datensammlungen, die mir bekannt sind, gelaufen. Die haben jetzt zwar Tweets zu mehr Begriffen, aber auch eine unbekannte Dunkelziffer. Uns war es wichtiger, einen kompletten Datensatz zu haben, bei dem wir wissen, was wir nicht wissen. Nach der zweiten Kriegswoche hatten wir alleine mit unseren sehr eingeschränkten Schlagwortsuchen bereits über 25 Millionen Tweets in den vier Sprachen Englisch, Deutsch, Russisch und Ukrainisch gesammelt.

Wie habt ihr das gemacht?

Im Rahmen unseres Projekts Social Media Oberservatory (SMO), das Teil des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ), ist, haben wir in den letzten zwei Jahren die Strukturen aufgebaut, um schnell und flexibel auf derartige Ereignisse reagieren zu können: eine zuverlässige Cloud-Infrastruktur, die nach Bedarf hochgefahren werden kann, entsprechendes Know-how, ein Team, das dieses Know-how anwenden kann, sowie Zugänge zu den entsprechenden Schnittstellen von Social-Media-Plattformen für die Datenabfrage.

Das ermöglicht uns jetzt, auch im Rahmen des kürzlich gestarteten NOTORIOUS Projekts, schnell auf für die Social-Media- und Desinformations-Forschung interessante Ereignisse zu reagieren.

Twitter gewährt der Forschung ja seit geraumer Zeit einen erweiterten Zugang zu Daten, die Nutzer*innen öffentlich geteilt haben. Das besondere an diesen akademischen Zugängen im Gegensatz zu den frei verfügbaren ist, dass wir auch Abfragen zu Tweets machen können, die älter als eine Woche sind. Theoretisch können wir rückwirkende Abfragen bis zum 1. Tag der Existenz Twitters machen.

Wann habt ihr mit dem Sammeln begonnen?

Wir haben kurz nach Beginn der Invasion angefangen, aktiv zu sammeln. Da wir auch Fragen zu etwaigen Aktivitäten im Vorfeld beantworten können wollen, haben wir rückwirkend Tweets ab 1. Februar 2022 abgefragt. Für jene ohne akademischen Zugang zu Twitter-Daten sind dies besonders interessante Daten.

Gleichzeitig haben wir regelmäßige Abfragen für aktuelle Tweets gestartet, um neue Tweets der Datensammlung hinzuzufügen. Diese „Live“-Abfrage ist wichtig, da gerade in diesem Fall viele der Daten erwartbarerweise ein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ haben. Werden Tweets oder Accounts gelöscht oder anderweitig depubliziert, sind sie auch für uns nicht mehr verfügbar. So zum Beispiel vor zwei Wochen geschehen bei einem Twitter-Account des russischen Verteidigungsministeriums, das seinen Account auf „geschützt“ gestellt hatte.

Dadurch, dass wir die veröffentlichten Tweet IDs täglich aktualisieren (mit mindestens 12-36 Stunden Zeitversatz, sodass sie für die militärische Nutzung, etwa die Nutzung von Standortdaten (https://www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-krieg-deutsche-autobahnen-miltaertransporte-verkehrskameras-1.5547662) oder koordinierte Desinformation, weniger brauchbar sind), können auch andere Teams versuchen, noch möglichst vollständige Daten zu bekommen.

Wie kann man sich den Datensatz vorstellen? Woraus besteht der?

Wir sammeln die Tweet-IDs. Also im Prinzip das Ende einer URL zu einem Tweet. https://twitter.com/user/status/1502309154358239233 führt etwa zu meinem Tweet über das Datenset. Aber die Tweets lassen sich noch schneller und im Bulk über frei verfügbare Schnittstellen abrufen, dass nennt sich dann im Twitter-Jargon „rehydrieren“.

Die Tweet-IDs erlauben anderen, z. B. Datenjournalist*innen, schnell die Tweetinhalte, auch von vor über einer Woche, abzurufen.

Für wen ist der Datensatz interessant?

Der Datensatz ermöglicht erstmal so gut wie jedem, die Tweetinhalte schnell und gezielt abzurufen. Diese können dann einer Vielzahl von Analysen zugeführt werden: Netzwerkanalysen, Inhaltsanalysen, automatisiert, quantitativ, qualitativ, sie sind eigentlich zu nutzen für alles, was man mit Text, Netzwerk- und Zeitreihendaten so machen kann.

Ich glaube und hoffe, dass es vor allem Kommunikationswissenschaftler*innen, Forscher*innen aus den Computational Social Sciences, Datenwissenschaftler*innen und Datenjournalist*innen helfen wird. Das Ziel ist die Ermöglichung einer so breit angelegten und so schnellen Analyse dieser Kommunikation wie möglich, eines „level playing fields“, zumindest auf dem Feld der Twitter-Analyse. Deswegen veröffentlichen wir die Daten auch schon, bevor wir selbst irgendetwas damit gemacht haben. Wenn nicht in diesem Fall Open Science, wann dann?

Was kann man jetzt schon aus den Daten lesen?

Bisher sichtbar ist, dass sich bereits vor dem Einmarsch von Putins Truppen die Aktivität auf Twitter in den untersuchten Sprachen ab Mitte Februar leicht erhöht hat. Dann springt sie schlagartig am 24. und 25. Februar innerhalb von 24 Stunden von wenigen 10.000 Tweets pro Tag auf mehrere Millionen. Das flacht dann innerhalb einer Woche wieder auf unter eine Million Tweets pro Tag ab und liegt mittlerweile im unteren hunderttausender Bereich. Das liegt, neben dem Abflachen der Aufmerksamkeit und Erregung der Öffentlichkeiten nach dem ersten Schock, allerdings wohl auch daran, dass der Diskurs differenzierter geworden ist und sich oft nicht mehr um die Ukraine als Ganzes, sondern um einzelne Personen, Städte und Ereignisse dreht.

Des Weiteren kann man sehen, dass der Diskurs auf Englisch erwartbar der aktivste ist. Überrascht hat mich allerdings, dass selbst der deutschsprachige Diskurs zahlenmäßig noch den auf Russisch oder Ukrainisch um ein Vielfaches übersteigt. Das verdeutlicht, dass in Russland Twitter, schon vor seiner Sperrung dort, einfach kein wichtiges Medium darstellt, sondern, wenn man dort Menschen erreichen will, die Kommunikation auf anderen Kanälen wichtiger ist. Deshalb war es z. B. eine weise Entscheidung von Arnold Schwarzenegger, und wohl auch seinem Team, seine Videonachricht an seine russischen Fans auch auf Telegram und YouTube zu verbreiten.

Bei Beantwortung welcher Forschungsfragen könnten diese Daten außerdem in Zukunft nützlich sein?

Bei einem so großen Datensatz gibt es mehr Fragen, als man beantworten kann. Uns interessiert gerade vor allem, welche Themen in welcher Phase dieses Ereignisses dominant waren, wie wir verschiedene Interessensgruppen auseinanderhalten können und welche es gibt, ob sich vielleicht schon vor Beginn des Einmarsches Zeichen einer Eskalation finden lassen und wie sich zeitlich einzuschränkende Ereignisse in den Daten zu beobachten sind, etwa die Sperrung von Twitter in Russland oder auch die Wirtschaftssanktionen.

Ich wurde in den letzten Tagen z. B. oft gefragt, ob wir die immer wieder anekdotisch aufgekommene Theorie be- oder widerlegen können, dass nach den Wirtschaftssanktionen bezahlte „Trolle“ inaktiver geworden seien, weil sie keine Zahlungen mehr erhalten können. Ehrlich gesagt, bezweifle ich gerade, dass wir das zeigen oder widerlegen können, aber wir werden es versuchen.

Habt ihr ähnliche Sammlungen schon bei anderen aktuellen „Ereignissen“ angelegt?

Zur Bundestagswahl 2021 haben wir alle Tweets der Bundestagswahlkandidierenden sowie Bundestagsabgeordneten rund um die Wahl herum gesammelt. Am Digital Media Research Centre der Queensland University of Technology war ich außerdem an einem Projekt meines Doktorvaters Axel Bruns beteiligt, das einen Großteil aller von australischen Twitter-Accounts geposteten Tweets gesammelt hat. Das war für mich eine kommunikationswissenschaftliche Goldgrube und hat mich auch inspiriert, große Datensammlungen selbst ermöglichen zu wollen.

Warum ist es in euren Augen wichtig, diese Daten zu sammeln?

Als ich mich entschieden habe, die Daten zu sammeln und zu veröffentlichen, hatte ich den Slogan der Washington Post im Kopf: „Democracy Dies in Darkness“. Da ich selbst auch eine Journalistenausbildung genossen habe, geht mir dieser Satz nahe. Vielleicht auch, weil ein Journalist, Marvin Milatz vom NDR, durch seine Anfrage, ob wir irgendwas zur Ukraine sammeln, den Ball in meinem Kopf erst richtig ins Rollen gebracht hat.

In diesem Sinne glaube und hoffe ich, dass Transparenz auf so einem offenen Medium wie Twitter der demokratischen, wahrheitssuchenden Mehrheit hilft und den Desinformanten und Propagandisten schadet. Ich hoffe, dass die Daten vor allem auf dem Feld der Desinformationsforschung helfen werden, Wahrheitsverdrehern und Lügnern das Leben in einem Internet der Meinungsfreiheit und des freien Journalismus schwerer zu machen.

Wie lange wollt ihr noch Daten sammeln?

Ich hoffe, dass wir morgen damit aufhören können, weil Putin seine Truppen abzieht. Ansonsten machen wir so lange weiter, wie wir können.

Link zum Datensatz: https://github.com/Leibniz-HBI/ukraine_data

Die Fragen stellte Johanna Sebauer

Photo by Tina Hartung on Unsplash

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