Dr. Tobias Mast leitet seit Januar 2022 den Forschungsbereich „Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen" am Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI). Sein Team beschäftigt sich mit den Regeln, unter denen in digitalen Kommunikationsräumen und besonders in sozialen Netzwerken neue Foren und Praktiken der gesellschaftlichen Verständigung und Selbstvergewisserung entstehen.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Informations- und Medienrecht promovierte er von August 2015 bis Ende Januar 2019 am HBI aus einer interdisziplinären Perspektive zur öffentlichen Informationstätigkeit des Staates. Das Referendariat leistete er am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen u.a. bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, einer international tätigen Wirtschaftskanzlei und dem Bundesverfassungsgericht ab. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht tätig.
Er ist Associate Editor bei www.verfassungsblog.de und strebt eine Habilitation an der Universität Mainz unter Betreuung von Prof. Dr. Matthias Bäcker an. Im Januar 2024 wurde er zum Sachverständigen des Deutschen Bundestages für das Digitale-Dienste-Gesetz zur Durchführung des Digital Services Act berufen.
Eine vollständige Liste seiner Publikationen und Vorträge finden Sie hier:
Zur Publikationsliste (PDF) (Stand: Juni 2023)